Woche der Berufsbildung 2024
Ausgabe 2024
Die Woche der Berufsbildung ist die Weiterentwicklung des interkantonalen Tags der Berufsbildung, auch Radiotag genannt. Dieses Jahr beteiligen sich rund 30 Radiostationen und weitere Medien an der Woche der Berufsbildung und widmen sich über die Woche verteilt der Berufsbildung.
Woche der Berufsbildung 2024 ab sofort bis 17.5.
OnAir
Es können leichte Änderungen im Programm entstehen.
Montag
11:30 Grussbotschaft der Baselbieter Bildungsdirektorin: Monika Gschwind
16:30 Im Gespräch: Baselbieter Regierungspräsidentin Monica Gschwind im Interview
Dienstag
07:15 Mit Können zur Weltspitze: Edward Booth und die WorldSkills
09:15 Mit Können zur Weltspitze: Edward Booth und die WorldSkills
12:15 Mit Können zur Weltspitze: Edward Booth und die WorldSkills
17:15 Mit Können zur Weltspitze: Edward Booth und die WorldSkills
Mittwoch
07:15 Beruf im Fokus: Hotel-Kommunikationsfachmann/-frau
09:15 Beruf im Fokus: Hotel-Kommunikationsfachmann/-frau
12:15 Tag der Lernenden: Begegnungen und Kurzinterviews
16:00 Eltern als Wegweiser: Gesprächsrunde zur Berufswahl
17:15 Tag der Lernenden: Begegnungen und Kurzinterviews
Donnerstag
07:15 Berufswahl mit Weitblick: Nautische:r Fachmann/-Frau und Kapitän:in in der Region
09:15 Spitex unterwegs: Pflege vor Ort erleben
12:15 Berufswahl mit Weitblick: Nautische:r Fachmann/-Frau und Kapitän:in in der Region
17:15 Spitex unterwegs: Pflege vor Ort erleben
Freitag
07:15 Endress+Hauser: Innovation und Präzision – Ein Besuch beim Branchenführer
09:15 Start-up – Der Weg in die Selbstständigkeit
11:30 Neue Perspektiven: Das Laufbahnzentrum Pratteln im Fokus
12.15 Endress+Hauser: Innovation und Präzision – Ein Besuch beim Branchenführer
17:15 Start-ups – Der Weg in die Selbstständigkeit
Kontakt
redaktion@radiox.ch
061 500 24 00
Die Woche der Berufsbildung ist eine Initiative der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK und wird vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI unterstützt.
In Zusammenarbeit mit den Kantonen BL und BS und mit der Unterstützung von Berufsbildungplus.ch.
Die Woche für dich zusammengefasst
Es ist Sonntag, der 17. Mai und das ist der Wochenrückblick mit diesen Themen: Die Baselbieter Regierung will den 24-Stunden-Notfall in Laufen einschränken. In Basel protestieren Studierende gegen höhere Studiengebühren. Und im Mordfall Binningen fällt das Baselbieter Strafgericht ein Urteil.
26.05.17 Wochenrückblick
Wochenrückblick
4-Stunden-Notfall in Laufen soll eingeschränkt werden
Am Montag hat die Baselbieter Regierung bekannt gegeben, dass sie den 24-Stunden-Notfall im Gesundheitszentrum Laufen einschränken will. Ab Juli 2026 sollen Notfall-Walk-ins nur noch von 8 bis 22 Uhr möglich sein. Die Regierung begründet den Entscheid mit den wenigen Patient:innen während der Nacht. Kritik kommt vom Verein Bezirksrat Gesundheit. Dieser spricht von einem Wortbruch und befürchtet eine schlechtere Gesundheitsversorgung für das Laufental.
Protest gegen höhere Studiengebühren in Basel
Am Dienstagabend haben in Basel rund 300 Studierende gegen höhere Studiengebühren und die Sparmassnahmen des Bundes protestiert. Die Demonstration startete vor der Universitätsbibliothek und zog durch die Innenstadt. Die Demonstrierenden kritisieren insbesondere die geplanten Kürzungen im Hochschulbereich im Rahmen des Entlastungspakets 27. Der Bund will künftig weniger Geld an Universitäten und Fachhochschulen zahlen. Kritiker:innen befürchten deshalb höhere Studiengebühren. Zurzeit kostet ein Semester an der Universität Basel 850 Franken.
Urteil im Mordfall Binningen
Am Mittwoch hat das Baselbieter Strafgericht den Mann verurteilt, der im Februar 2024 seine Ehefrau in Binningen getötet hatte. Der 44-Jährige muss wegen Mordes und Störung des Totenfriedens für 15 Jahre ins Gefängnis. Laut Gericht hatte er seine Frau nach einem Streit erwürgt und den Leichnam anschliessend zerstückelt. Die Richter bezeichneten insbesondere das systematische Vorgehen nach der Tat als besonders schwerwiegend. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wird erwartet, dass der Verurteilte den Entscheid ans Kantonsgericht weiterzieht.