Aktionswoche gegen Rassismus 2024
Dank der finanziellen Unterstützung der kantonalen Fachstelle Integration und Antirassismus und der eidgenössischen Fachstelle für Rassismusbekämpfung organisiert Radio X im Rahmen der Aktionswoche gegen Rassismus vom 18. bis 24. März 2024 die Auftaktveranstaltung zum Thema Alltagsrassismus sowie ein vielseitiges Radioprogramm.
Podiumsdiskussion über Alltagsrassismus am Montag, 18. März ab 18h im kHaus
mit einer Begrüssung von Jenny Pieth (Co-Leiterin der Fachstelle Integration und Antirassismus), Inputreferat Danielle Isler (Sozialwissenschaftlerin Universität Bayreuth), Podiumsdiskussion mit Stéphane Laederich (Rroma Foundation), Guilherme Bezerra (brasilianischer Medienschaffender) und Danielle Isler. Moderiert von Elisa da Costa (Gründerin Blackfluencers und Afrokaana). Anschliessend Fragen aus dem Publikum plus Apéro.
Darüber hinaus bietet Radio X in der Aktionswoche ein randvolles Radioprogramm mit antirassistischen Beiträgen:
Mo, 18.3.: Info, was in der Aktionswoche ansteht
Di, 19.3.: Antisemitismus
Mi, 20.3.: Rassismus im Cosplay
Do, 21.3.: Sans Papier - eine Stimmungsaufnahme
Fr, 22.3.: FCB-Antirassismuskampagne
Sa, 23.3.: Racial Profiling
So, 24.3.: Rassismus auf der Wohnungssuche
Zudem arbeiten viele Partnerorganisationen in Kooperation mit der kantonalen Fachstelle Integration und Antirassismus:
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Mit der finanziellen Unterstützung von:
Abstimmung am 28. September: Um das gehts beim E-ID-Gesetz
Am 28. September stimmt die Schweiz über das neue E-ID-Gesetz ab. Ziel ist es, erstmals einen staatlichen elektronischen Identitätsnachweis einzuführen, kurz: die E-ID. Diese soll es Bürger:innen ermöglichen, sich auch online auszuweisen, etwa beim Eröffnen eines Bankkontos, bei Behördengängen oder beim Vorzeigen eines Altersnachweises. Wir erklären kurz und verständlich, worum es geht, was die Vorlage bewirken will und welche Argumente dafür und dagegen angeführt werden. von Noemie Keller
25.09.17 E-ID-Gesetz
Worum geht es konkret?
Das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz) schafft die rechtliche Grundlage für eine digitale ID, die vom Bund ausgestellt und betrieben wird. Ein ähnlicher Vorschlag wurde bereits 2021 vom Stimmvolk abgelehnt, damals, weil private Unternehmen die E-ID hätten herausgeben sollen. Nun übernimmt der Bund die Verantwortung.
Die neue E-ID ist freiwillig, kostenlos und versteht sich als Ergänzung zur physischen ID, nicht als Ersatz. Sie wird auf dem Smartphone in einer vom Bund bereitgestellten App namens «Swiyu» gespeichert. In dieser App könnten auch weitere Dokumente wie der Führerausweis abgelegt werden.
Die E-ID soll in Alltagssituationen wie etwa Polizeikontrollen, Online-Diensten oder Behördengängen einsetzbar sein, sowohl digital als auch im realen Leben. Sie ist jedoch an das jeweilige Gerät gebunden: Wer das Smartphone verliert oder wechselt, muss die E-ID neu beantragen.
Die App ist bereits im App Store verfügbar und kann ausprobiert werden. Da gegen das Gesetz das Referendum ergriffen wurde, kommt es nun zur Abstimmung.
Wird das Gesetz angenommen, könnte die staatliche E-ID frühestens ab Mitte 2026 eingeführt werden. Ein Nein würde bedeuten, dass die Schweiz weiterhin keinen staatlichen elektronischen Identitätsnachweis hat und der Bund zurück an den Start müsste.
Argumente der Befürworter:innen
Die E-ID sei ein sicherer und vertrauenswürdiger Identitätsnachweis, besser als viele aktuelle Online-Verfahren. Bürger:innen hätten mehr Kontrolle über ihre Daten, da sichtbar sei, welche Informationen übermittelt werden und an wen. Es handle sich um ein freiwilliges Angebot, das niemand nutzen muss, aber vielen den Zugang zu digitalen Dienstleistungen erleichtert. Die E-ID sei ein wichtiger Schritt in der digitalen Transformation und fördere die Barrierefreiheit, z. B. für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Falls die staatliche Lösung scheitere, würden private Tech-Konzerne wie Google oder Meta die Lücke füllen, mit weniger Datenschutz und demokratischer Kontrolle.
Argumente der Gegner:innen
Die E-ID biete nicht genügend Schutz für Datenschutz und Privatsphäre. Daten könnten theoretisch missbraucht oder verfolgt werden. Die App basiere auf Betriebssystemen grosser Tech-Konzerne, was zu einer Abhängigkeit von Apple und Google führe. Die E-ID sei nicht garantiert freiwillig, da es keine gesetzliche Garantie gebe, dass Personen ohne E-ID nicht benachteiligt würden oder nach und nach physische Möglichkeiten abgebaut werden. Wer kein Smartphone besitzt, werde automatisch ausgeschlossen, was insbesondere ältere oder sozial benachteiligte Menschen treffen könne.
Parolenspiegel
| Ja | Nein | |
| SP | X | |
| Basta (BS) | X | |
| Grüne | X | |
| Mitte | X | |
| EVP | X | |
| FDP | X | |
| SVP | X | |
| GLP | X | |
| LDP (BS) | X | |
| Digitale Integrität | X | |
| Bundesrat und Parlament | X |
Das Referendumskomitee wurde von Digitale Integrität initiiert, es haben sich EDU, die junge SVP und die Freunde der Verfassung angeschlossen.