Aktionswoche gegen Rassismus 2024
Dank der finanziellen Unterstützung der kantonalen Fachstelle Integration und Antirassismus und der eidgenössischen Fachstelle für Rassismusbekämpfung organisiert Radio X im Rahmen der Aktionswoche gegen Rassismus vom 18. bis 24. März 2024 die Auftaktveranstaltung zum Thema Alltagsrassismus sowie ein vielseitiges Radioprogramm.
Podiumsdiskussion über Alltagsrassismus am Montag, 18. März ab 18h im kHaus
mit einer Begrüssung von Jenny Pieth (Co-Leiterin der Fachstelle Integration und Antirassismus), Inputreferat Danielle Isler (Sozialwissenschaftlerin Universität Bayreuth), Podiumsdiskussion mit Stéphane Laederich (Rroma Foundation), Guilherme Bezerra (brasilianischer Medienschaffender) und Danielle Isler. Moderiert von Elisa da Costa (Gründerin Blackfluencers und Afrokaana). Anschliessend Fragen aus dem Publikum plus Apéro.
Darüber hinaus bietet Radio X in der Aktionswoche ein randvolles Radioprogramm mit antirassistischen Beiträgen:
Mo, 18.3.: Info, was in der Aktionswoche ansteht
Di, 19.3.: Antisemitismus
Mi, 20.3.: Rassismus im Cosplay
Do, 21.3.: Sans Papier - eine Stimmungsaufnahme
Fr, 22.3.: FCB-Antirassismuskampagne
Sa, 23.3.: Racial Profiling
So, 24.3.: Rassismus auf der Wohnungssuche
Zudem arbeiten viele Partnerorganisationen in Kooperation mit der kantonalen Fachstelle Integration und Antirassismus:
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Mit der finanziellen Unterstützung von:
Die Teilrevision vom Freizeitgartengesetz im Überblick
Am 25. September stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die Massentierhaltungsinitiative, die Reform AHV 21 und Verechnungssteuer ab. Auf kantonaler Ebene wird über die Initiative zur Abschaffung vom Präsidialdepartement und Reduzierung von sieben auf fünf Regierungsmitglieder sowie über die Teilrevision des Freizeitgartengesetzes abgestimmt. Diese Woche stellen wir dir auf Radio X alle Vorlagen vor, angefangen mit der Teilrevision zum Freizeitgartengesetz. von Tim Meyer
22.09.13 Freizeitgartengesetz
Am 25. September wird über die Teilrevision vom Freizeitgartengesetz abgestummen.
Darüber stimmen wir ab
Seit zehn Jahren besteht das Freizeitgartengesetz und regelt, wer bei Freizeitgärten für was zuständig ist. Mit der Teilrevision sollen neue Gesetzesregelungen in Kraft treten. Konkret würden neu die Funktionen von Freizeitgärten im Gesetz verankert sein, was eine gesetzliche Grundlage für zukünftige Projekte und für die Weiterentwicklung der Freizeitgärten schaffen soll. So soll beispielsweise im Gesetz verankert sein, dass die Gärten nach den Grundsätzen vom biologischen Anbau bewirtschaft werden müssen. Ebenso sollen öffentliche Hauptwege durch die Areale geschaffen werden, die für alle Passant:innen zugänglich sind - wie in der Milchsuppe oder in Riehen, im Landauer, bereits der Fall ist. Spielplätze und WC-Anlagen in den Arealen können vom Kanton renoviert und öffentlich gemacht werden. Für die Infrastruktur, wie Sauberkeit oder Unterhalt der öffentlichen Flächen, sind Kanton und Gemeinden zuständig.
Argumente der Befürworter:innen
- Mit der Teilrevision könnten Freizeitgärten neu auch an gemeinnützige Institutionen verpachtet werden.
- Es gäbe mehr Gemeinschaftsgärten, die das gemeinsame Zusammenleben stärken würden.
- Allgemeingut soll für alle zugänglich sein. Mit den Durchwegungen könnten auch Passant:innen oder Velofahrer:innen die Areale betreten.
- Das Mitwirkungsrecht der Freizeitgartenvereine würde gestärkt werden. Bei Erarbeitung von neuen Projekten würden die Vereine miteinbezogen werden.
- Die Teilrevision würde mehr Klarheit bringen und schneller Abläufe ermöglichen. Im Konfliktfall würde es mehr Rechtssicherheit geben.
- Bei Aufhebung von Freizeitgärten würden betroffene Pächter:innen einen möglichst gleichwertigen Ersatzgarten oder eine Entschädigung bekommen.
Argumente der Gegner:innen
- Die Öffnung der Freizeitgärten würde zu mehr Lärm, Littering, Vandalismus und Diebstahl führen.
- Mit den neuen Durchwegungen würden Grünflächen wegfallen.
- Die öffentlichen Wege müssten beleuchtet werden, was zu mehr Lichtemissionen führen würde und gegen die Biodiversität sei.
- Freizeitgärten könnten aufgehoben, umgestaltet oder zubetoniert werden. Die Pächter:innen könnten bei diesen Entscheidungen nicht mitbestimmen.
- Die Einsprachen gegen Kündigung würde neu kostenpflichtig werden. Menschen mit einem geringen Einkommen könnten sich das nicht leisten.
- Pächter:innen würden den Schutz über ihr Gebiet verlieren. Es drohe eine Verdrängung durch Verdichtung.
Parolenspiegel
Ja | Nein | |
Grüne | x | |
SP | x | |
Mitte | x | |
FDP | x | |
LDP | x | |
SVP | x | |
EVP | x | |
Grünliberale | x | |
BastA! | x |
Parlament und Grosser Rat empfehlen ein Ja.