X_ARTS Festival - ein Sound- und Kunstfestival am 20. und 21. Oktober 

Platz für Transformation und Utopien!

X_ARTS Festival: Radio X feiert seinen 25. Geburtstag mit einem Sound- und Kunstfestival!:

Nach 25 Jahren blicken wir stolz zurück und voller Mut in die Zukunft: Wir nehmen das Jubiläumsjahr zum Anlass, dem Wandel und den Utopien Platz zu schaffen. Wir laden am 20. & 21. Oktober zum Kunst- und Soundfestival „X_ARTS Festival“ in der TransBona Halle auf dem Dreispitz ein. 

Radio X ist eine wichtige Radio-Plattform für regionales Musik-, Kultur- und Kunstschaffen. Diese Plattform wollen wir nun im physischen Raum erweitern. On air berichtet Radio X täglich über Konzerte, Ausstellungen, Festivals sowie über gesellschaftlich relevante Themen wie Vielfalt und Nachhaltigkeit. All dies verbinden wir nun in einem Festival, das auf den Gedanken der Weiterentwicklung, der Community und den Gemeinsamkeiten basiert.

Festival-Thema: Wandel, Transformation und Utopien
Radio X sieht sich als Plattform und Schnittstelle im Bereich Kultur, Wandel und Gesellschaft. Dies ist auch Thema des Festivals: Neue Herangehensweisen, neue Visionen einer Welt, die mitten im Wandel steht, stimmen zu einem neuen Kanon ein. Das Kurationsteam (Danielle Bürgin, Luzius Bauer, Clemens Fiechter) setzt sich zum Ziel, Kontraste zu erlauben und Gemeinsamkeiten zu schaffen.

Inspiration für das Publikum
Das Festival zeigt, wie Kunst dazu beitragen kann, eine bessere Zukunft zu gestalten. Live-Interaktionen und Radio-Talk-Formate sollen Anstösse für Veränderungsprozesse in der Gesellschaft, Kultur und Kunst geben. Ganz nach dem Motto: Lasst uns gemeinsam das Radio X Jubiläumsjahr feiern – mit euren Visionen, Utopien und Träumen. Erlebbar gemacht wird das Festival und seine Botschaften durch Videoinstallationen, Performances, Skulpturen, Klangkünstler:innen, elektronische Live-Acts und Talks.

HIER GEHT'S ZUM PROGRAMM. Im Sinne der Zugänglichkeit ist der Eintritt zum Festival gratis. 

Öffnungszeiten: Freitag, 20.10., 17:30 bis 22 Uhr & Samstag, 21.10., 12 bis 22 Uhr.

Anfahrt: TransBona Halle, Florenz-Strasse 13 (mit ÖV: Tram 11 bis Freilager oder Tram 10/Bus 36 bis Dreispitz // Mit dem Auto von Basel City Richtung Münchenstein/Dreispitz-Freilager, Einfahrtstor 13, Parkhaus: Ruchfeld)

Communitygedanke
Die Musik- und Kunstschaffende stammen vorwiegend aus der Region und gehören zum Radio X Netzwerk. Zu den befreundeten Institutionen und Partner:innen von X_ARTS Festival gehört unter anderem HyperWerk Institut IXDM HGK Basel FHNW  (HGK Basel FHNW), das HeK (Haus der elektronischen Künste), das Kunsthaus Baselland, das Offcut, iart, WerkZeichnerei, Point de Vue, Culturescapes, Sable & Chaux, Bar Rouine, PF25 und Norient.

Unterstützt wird das X_ARTS Festival durch Swisslos Fonds BS, Swisslos Fonds BL, Christoph Merian Stiftung Basel, die Eckenstein-Geigy Stiftung , die Gemeinde Münchenstein, die Stiftung für Radio und Kultur Schweiz SRKS, sowie durch die GGG BaselWerde auch Du Supporter:in und ein FRIEND OF X_ARTS FESTIVAL und unterstütze uns in unserer Vision, Kunst und Musik fühlbar zu machen. Bereits gespendet hat unter anderem die Galerie Stampa am Spalenberg. 

Supporte uns bei Interesse mit einem frei gewählten Beitrag für das «X_ARTS Festival» am 20. und 21. Oktober:

Stiftung Radio X, Oslostrasse 8, 4142 Münchenstein
IBAN-Nr.: CH 24 0900 0000 1916 9761 3
Zahlungszweck: Friend of X_ARTS Festival

Oder spende über unsere Website.

DANKE auch an die befreundeten Institutionen und Partner:innen des X_ARTS Festival gehört unter anderem die HGK Basel FHNW, das HeK (Haus der elektronischen Künste), das Kunsthaus Baselland, iart, das Offcut., Point de Vue, sowie die WerkZeichnerei Basel. 

 

Logos BS BL Münchenstein EGS
Logo Swissperform und SRKS
Ernst Göhner
Logo X_ARTS FESTIVAL

Ja, auch die Schweiz hat ein Racial Profiling Problem

Nichtwissen schützt nicht. Der Entscheid vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte führt dazu, dass die Schweiz sich mit dem Problem von Racial Profiling auseinandersetzen muss. von Nahom Mehret

24.03.23 Racial Profiling

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Schweiz wegen Racial Profiling.

Im Jahr 2015 geriet Mohamed Wa Baile am Zürcher Hauptbahnhof in eine Polizeikontrolle. Er wurde als einziger von der Polizei herausgepickt und aufgefordert, sich auszuweisen. Wa Baile fragte nach dem Grund für die Kontrolle, erhielt jedoch keine klare Antwort. Daraufhin weigerte er sich, sich auszuweisen. Die Konsequenz: Ein Strafbefehl wegen Nichtbefolgung polizeilicher Anordnungen. Wa Baile war mit dem Urteil nicht einverstanden und ist der Meinung, dass die Kontrolle aufgrund von Racial Profiling motiviert war.

Unter Racial Profiling versteht man sämtliche diskriminierenden Personen- und Fahrzeugkontrollen gegenüber Gruppen, die von Polizistinnen und Polizisten als "fremd" identifiziert werden. Dies umfasst Handlungen, bei denen Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder anderer äusserer Merkmale wie Hautfarbe oder Sprache ohne konkrete Verdachtsmomente ins Visier genommen werden. Dabei liegt der Fokus auf der Diskriminierung und Benachteiligung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit oder wahrgenommener "Fremdheit" (humanrights.ch).

Wa Baile zog das Verfahren bis vor das Bundesgericht, aber auch dort wurde er abgewiesen. Schliesslich ging er bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wo er recht bekam. Am 20. Februar 2024 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass im Fall der Polizeikontrolle von Wa Baile drei Verstösse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vorlagen. Das Gericht entschied, dass erstens die Kontrolle diskriminierend war, weil sie aufgrund seiner Hautfarbe erfolgte. Zweitens hatte das Schweizer Gericht nicht ausreichend effektiv geprüft, ob die Kontrolle diskriminierend motiviert war, und drittens stand Mohamed Wa Baile bezüglich seiner Beschwerde vor den Schweizer Gerichten kein wirksames Rechtsmittel zur Verfügung.

Katharina Boerlin, Co-Leiterin des Vereins Sans-Papier, betont die Bedeutung des Gerichtsentscheids des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser macht deutlich, dass Racial Profiling auch in der Schweiz stattfindet. Bis heute wird von verschiedenen Stellen bestritten, dass Racial Profiling betrieben wird, wie zum Beispiel von der Kantonspolizei Basel-Stadt. In einer Stellungnahme, welche dem Radio X vorliegt, sagt die Kantonspolizei Basel-Stadt: "Die Kantonspolizei Basel-Stadt betreibt kein "Racial Profiling." Personenkontrollen seitens der Kantonspolizei richten sich nach den Vorgaben des Polizeigesetzes und finden nur statt, wenn ein begründeter Anfangsverdacht besteht." 

Boerlin hält es für naiv zu glauben, dass bei der Basler Polizei kein Racial Profiling betrieben wird. Zahlen, die belegen könnten, dass Menschen in der Schweiz aufgrund von Racial Profiling kontrolliert werden, gibt es nicht. Dies könnte sich jedoch mit dem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ändern. Das Urteil zeigt, dass Racial Profiling auch in der Schweiz existiert. Nun ist es an der Politik, das Urteil ernst zu nehmen und mit neuen rechtlichen Leitlinien für Polizist:innen diskriminierenden Polizeikontrollen entgegenzuwirken. Eine schnelle Änderung ist jedoch nicht in Sicht. Dennoch ist der Fall von Mohamed Wa Baile wichtig, da er dazu führt, dass sich die Schweiz nun mit dem Phänomen des Racial Profilings in der Polizeiarbeit auseinandersetzen muss.

Die Allianz gegen Racial Profiling hat einen Flyer herausgegeben, der Menschen, welche von Racial Profiling betroffen sind, über ihre Rechte informiert: Kenn deine Rechte!