X_ARTS Festival - ein Sound- und Kunstfestival am 20. und 21. Oktober 

Platz für Transformation und Utopien!

X_ARTS Festival: Radio X feiert seinen 25. Geburtstag mit einem Sound- und Kunstfestival!:

Nach 25 Jahren blicken wir stolz zurück und voller Mut in die Zukunft: Wir nehmen das Jubiläumsjahr zum Anlass, dem Wandel und den Utopien Platz zu schaffen. Wir laden am 20. & 21. Oktober zum Kunst- und Soundfestival „X_ARTS Festival“ in der TransBona Halle auf dem Dreispitz ein. 

Radio X ist eine wichtige Radio-Plattform für regionales Musik-, Kultur- und Kunstschaffen. Diese Plattform wollen wir nun im physischen Raum erweitern. On air berichtet Radio X täglich über Konzerte, Ausstellungen, Festivals sowie über gesellschaftlich relevante Themen wie Vielfalt und Nachhaltigkeit. All dies verbinden wir nun in einem Festival, das auf den Gedanken der Weiterentwicklung, der Community und den Gemeinsamkeiten basiert.

Festival-Thema: Wandel, Transformation und Utopien
Radio X sieht sich als Plattform und Schnittstelle im Bereich Kultur, Wandel und Gesellschaft. Dies ist auch Thema des Festivals: Neue Herangehensweisen, neue Visionen einer Welt, die mitten im Wandel steht, stimmen zu einem neuen Kanon ein. Das Kurationsteam (Danielle Bürgin, Luzius Bauer, Clemens Fiechter) setzt sich zum Ziel, Kontraste zu erlauben und Gemeinsamkeiten zu schaffen.

Inspiration für das Publikum
Das Festival zeigt, wie Kunst dazu beitragen kann, eine bessere Zukunft zu gestalten. Live-Interaktionen und Radio-Talk-Formate sollen Anstösse für Veränderungsprozesse in der Gesellschaft, Kultur und Kunst geben. Ganz nach dem Motto: Lasst uns gemeinsam das Radio X Jubiläumsjahr feiern – mit euren Visionen, Utopien und Träumen. Erlebbar gemacht wird das Festival und seine Botschaften durch Videoinstallationen, Performances, Skulpturen, Klangkünstler:innen, elektronische Live-Acts und Talks.

HIER GEHT'S ZUM PROGRAMM. Im Sinne der Zugänglichkeit ist der Eintritt zum Festival gratis. 

Öffnungszeiten: Freitag, 20.10., 17:30 bis 22 Uhr & Samstag, 21.10., 12 bis 22 Uhr.

Anfahrt: TransBona Halle, Florenz-Strasse 13 (mit ÖV: Tram 11 bis Freilager oder Tram 10/Bus 36 bis Dreispitz // Mit dem Auto von Basel City Richtung Münchenstein/Dreispitz-Freilager, Einfahrtstor 13, Parkhaus: Ruchfeld)

Communitygedanke
Die Musik- und Kunstschaffende stammen vorwiegend aus der Region und gehören zum Radio X Netzwerk. Zu den befreundeten Institutionen und Partner:innen von X_ARTS Festival gehört unter anderem HyperWerk Institut IXDM HGK Basel FHNW  (HGK Basel FHNW), das HeK (Haus der elektronischen Künste), das Kunsthaus Baselland, das Offcut, iart, WerkZeichnerei, Point de Vue, Culturescapes, Sable & Chaux, Bar Rouine, PF25 und Norient.

Unterstützt wird das X_ARTS Festival durch Swisslos Fonds BS, Swisslos Fonds BL, Christoph Merian Stiftung Basel, die Eckenstein-Geigy Stiftung , die Gemeinde Münchenstein, die Stiftung für Radio und Kultur Schweiz SRKS, sowie durch die GGG BaselWerde auch Du Supporter:in und ein FRIEND OF X_ARTS FESTIVAL und unterstütze uns in unserer Vision, Kunst und Musik fühlbar zu machen. Bereits gespendet hat unter anderem die Galerie Stampa am Spalenberg. 

Supporte uns bei Interesse mit einem frei gewählten Beitrag für das «X_ARTS Festival» am 20. und 21. Oktober:

Stiftung Radio X, Oslostrasse 8, 4142 Münchenstein
IBAN-Nr.: CH 24 0900 0000 1916 9761 3
Zahlungszweck: Friend of X_ARTS Festival

Oder spende über unsere Website.

DANKE auch an die befreundeten Institutionen und Partner:innen des X_ARTS Festival gehört unter anderem die HGK Basel FHNW, das HeK (Haus der elektronischen Künste), das Kunsthaus Baselland, iart, das Offcut., Point de Vue, sowie die WerkZeichnerei Basel. 

 

Logos BS BL Münchenstein EGS
Logo Swissperform und SRKS
Ernst Göhner
Logo X_ARTS FESTIVAL
Fotoaktion von 2019, Copyright AICH

The Y xperienZ: Nur Ja heisst Ja

Im Zusammenhang mit der Revision des Sexualstrafrechts präsentierte Amnesty International gestern die Ergebnisse einer Studie mit dem Titel «Wahrnehmung sexuelle Beziehung und Gewalt». Bei der Frage nach dem besten Schutz vor sexueller Gewalt, erlangte die «Nur-Ja-heisst-Ja»-Lösung» dabei am meisten Zustimmung. Doch die Befragung macht auch problematisches Verhalten und Einstellungen klar ersichtlich. Wir haben darüber gesprochen.

Aktuell gilt in der Schweiz das sogenannte Nötigungsprinzip. Dieses besagt, dass ein sexueller Übergriff dann strafbar ist, wenn dabei eine weibliche Person zur Duldung des Beischlafs genötigt wird. Konkret heisst das: Bei der Tat muss entweder Gewalt angewendet oder eine Drohung ausgeführt worden sein, dass es zu einer Verurteilung kommen kann.

Nun soll das Sexualstrafrecht revidiert werden. Dafür hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) einen entsprechenden Entwurf erarbeitet und diesen im Februar in die Vernehmlassung geschickt. Der Entwurf enthält unter anderem die Anpassung, dass künftig auch Opfer männlichen Geschlechts vom Tatbestand der Vergewaltigung erfasst werden können. Und auch der Begriff der Vergewaltigung soll allgemein erweitert werden. Neu wäre eine Vergewaltigung dann begangen, wenn gegen den Willen einer Person Beischlaf vorgenommen wird – auch ohne, dass dabei zum Beispiel Gewalt angewendet wird.

Auch spricht sich der Gesetzentwurf für die Anwendung der «Nein-heisst-Nein»-Lösung also des sogenannten Ablehnungsprinzips, anstelle des noch aktuell geltenden Nötigungsprinzips, aus. Das Ablehnungsprinzip besagt, dass eine Person kommunizieren soll, dass eine sexuelle Handlung nicht gewollt ist. Strafbar macht sich infolgedessen, wer gegen diesen Willen handelt.

Eine Kommissionsminderheit kritisierte diesen Punkt jedoch und forderte stattdessen die Anwendung des Zustimmungsprinzips, also der sogenannten «Nur-Ja-heisst-Ja»-Lösung. Diese beinhaltet, dass es die explizite Zustimmung zu einer sexuellen Handlung benötigt, bevor sie vollzogen werden darf. Denn laut den Befürworter:innen des «Nur-Ja-heisst-Ja»-Prinzips sei bei einer Vergewaltigung eine Art Schockstarre oftmals die natürliche körperliche Reaktion. Weiter müssten die Täter:innen die Betroffenen nur selten mit physischer Gewalt, Drohung oder anderen Mitteln zum Geschlechtsverkehr zwingen. Somit sei nicht der Zwang, sondern die fehlende Zustimmung bei einer Vergewaltigung das entsprechende Kriterium. Die beauftrage Kommission lehnte den Antrag bezüglich des Zustimmungsprinzips jedoch mit neun zu vier Stimmen ab.

Im Zusammenhang mit der Revision des Sexualstrafrechts veröffentlichte Amnesty International Schweiz gestern die Ergebnisse einer Studie mit dem Namen «Wahrnehmung sexuelle Beziehung und Gewalt», welche vom Forschungsinstitut gfs.bern im Auftrag von Amnesty durchgeführt wurde. Die Frage nach dem politischen Handlungsbedarf stellte dabei ein Schwerpunkt der Studie dar. Dabei stellte sich heraus, dass sich eine deutliche Mehrheit der Befragten für das «Nur-Ja-heisst-Ja-Prinzip» ausspricht. Andere Ergebnisse der Studie zu Fragestellungen wie «Welches Verhalten interpretieren Sie als Einwilligung des Gegenübers zum Geschlechtsverkehr» hingegen machten uns teilweise fassungslos.

Weitere Informationen, sowie unsere persönlichen Einordnungen und Gedanken zu der Thematik und den Umfragergebnissen, teilen wir in der Sendung. Auch behandeln wir in dieser Folge von The Y xperienZ einen dazu passenden Gerichtsfall, welche sich letzte Woche in Basel vollzogen hat.

 

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