airtime!
Klänge aus aller Welt auf Radio X
Die immer noch andauernde Pandemie hat es Musikschaffenden aus dem Globalen Süden und Osten in den letzten zwei Jahren massiv erschwert, in der Schweiz Konzerte zu geben und zu touren. Mit der neuen Radiosendung airtime! sollen ausgewählte Musikschaffende aus Afrika, Asien, Osteuropa, dem Nahen Osten und Lateinamerika die Möglichkeit erhalten, ihre Arbeit und Musik einmal im Monat auf Schweizer UNIKOM Radios zu präsentieren.
In der Schweizer Medienlandschaft sind Musikschaffende aus dem Globalen Süden – bis auf wenige Ausnahmen - seit Jahren untervertreten. Ihr Zugang zum Schweizer Publikum hat in der Vergangenheit grösstenteils über Konzertveranstaltungen und Festivals stattgefunden. Doch mit den pandemiebedingten Mobilitätseinschränkungen fällt dieser Kanal weg.
Das Projekt airtime! sieht die Pandemie als Chance und zielt auf Synergien, die noch nicht genutzt wurden. Eine wichtige Plattform ist der neu gegründete Zusammenschluss zwischen Schweizer UNIKOM-Radios, dem Projekt-Initianten artlink, sowie dem Südkulturfonds. Gemeinsam wollen die Projektpartner:innen aufstrebende, in der Schweiz noch unbekannte Musiker:innen aus Afrika, Asien, Lateinamerika, dem Nahen und Osten und Osteuropa (Non-EU-Countries) den Schweizer Radiohörer:innen präsentieren. Es soll zu Neuentdeckungen kommen – abseits der Festival- und Konzertbühnen. Es geht um Sichtbarkeit der Musik ausserhalb Europas und den USA, aber es geht auch um andere Perspektiven auf die aktuelle Weltlage.
Mit einem Open Call (Januar/Februar 2022) werden die Musiker:innen aus den genannten Regionen dazu aufgerufen, sich mit speziell für dieses Projekt produzierte Hörstücke, Musiksessions, DJ-Sets oder Podcasts für eine Teilnahme zu bewerben. Mindestens zehn Hörstücke/Sessions/DJ-Sets oder Podcasts werden auf den Schweizer UNIKOM-Radios Radio X, Radio RaBe, Radio 3fach, Kanal K, Radio Gwendalyn ausgestrahlt. Zu den musikalischen Beiträgen kommen Interviews mit den Musikschaffenden hinzu, welche den vertiefteren Einblick in ihre Arbeit und in ihren Alltag ermöglichen.
Die erste Folge von airtime! wird am 13. Februar, am Weltradiotag, ausgestrahlt. In dieser Episode erzählen die Intianten und Partner:innen welche persönliche Motivation sie dazu bewogen hat, sich für das neuartige Radioprojekt zu engagieren. In den weiteren Folgen kommen dann ab März 2022 die ausgewählten Musikschaffenden aus dem Globalen Süden und Osten zu Wort.
airtime! wurde initiert von artlink und dem Südkulturfonds und wird freundlich unterstützt durch die Stiftung Radio und Kultur Schweiz, sowie durch Swissperform.
English description:
airtime! Sounds from all over the world
For over two years, the ongoing pandemic has made it extremely difficult for musicians from the global South and East to perform and tour in Switzerland. The radio programme called airtime!, starting in February 2022, invites selected musicians from Africa, Asia, Eastern Europe, the Middle East and Latin America to present their work and music on five independent Swiss radio stations (UNIKOM radios). The collaborative project, uniting Radio X, Radio RaBe, Radio 3fach, Radio Gwen and Radio Kanal K, was initiated by artlink and Südkulturfonds with the much-appreciated support of SRKS (Stiftung Radio und Kultur Schweiz) and Swissperform.
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Abstimmungsvorlage zum Gesetz über die Beruflichen Vorsorge
Auf nationaler Ebene stimmt das Schweizer Stimmvolk am 22.September über die Reform des Gesetz der Beruflichen Vorsorge (BVG) ab. Diese Reform will das Gesetz zur Beruflichen Vorsorge ändern. Da ein Komitee bestehend aus der SP, den Grünen und einzelnen Gewerkschaften das Referendum ergriffen hat, kommt es jetzt am 22. September zur Volksabstimmung. von Malik Iddrisu
24.09.13 Abstimmungsvorlage BVG
Am 22. September stimmt die Schweiz über die BVG Reform ab. Diese betrifft die Renten aus den Pensionskassen.
Die Renten aus der Altershinterlassenenvorsorge (AHV) und aus der beruflichen Vorsorge sollen dafür sorgen, dass pensionierte Schweizer:innen genügendend Rente erhalten und so nahe am Lebenstandard leben können, den sie während ihrer Zeit als Erwerbstätige hatten. Aktuell erwerbstätige Schweizer:innen, die mindestens 22‘050 Franken pro Jahr verdienen, zahlen jeden Monat Lohnbeiträge in die Pensionskasse. Ab einem Jahreslohn von 22‘050 ist eine Person BVG-versichert. Mit diesen Beiträgen sparen sich jene Erwerbstätige eine Rente an, welche ihnen ab der Pension ausbezahlt wird. Wieviel Rente eine Person verdient, bestimmt der Umwandlungssatz. Dieser ist ein Zahlenwert, welcher die Rente pro Jahr für eine pensionierte Person berechnet. Aktuell sind alle Erwerbstätige ab einem Lohn von 22‘050 Franken bei einer Pensionskasse versichert. Dabei wird ihnen jährlich automatisch ein Lohn von 25725 abgezogen. Von dem restlichen Jahreslohn wird zwischen 7-18 Prozent in die Pensionskasse gezahlt. Diesen Beitrag teilen dich Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen jeweils zur Hälfte. Wieviel Rente eine Person ab der Pensionierung kriegt, bestimmt der Umwandlungssatz. Dieser ist gesetzlich geregelt und berechnet die Rente, die ausbezahlt wird. Aktuell beträgt der Umwandlungssatz 6.8 Prozent. Die BVG Reform möchte nun Massnahmen für die Berufliche Vorsorge ergreifen.
Was die Einzahlung der Rente betrifft, will sie, dass höhere Lohnbeiträge in die Pensionskassen kommen. Dies soll geschehen, in dem neu 20 Prozent des Jahreslohns einer erwerbstätigen Person abgezogen werden und so ein höherer Restlohn von 80 Prozent bleibt. Weiter soll die Eintrittsschwelle für die Berufliche Vorsorge gesenkt werden. Neu sollen zudem Menschen bereits ab einem Einkommen von 19‘845 BVG-versichert werden und Lohnbeiträge in die Pensionskasse einzahlen.
Was die Auszahlung der Rente betrifft, verlangt die Reform, dass der Umwandlungssatz der Beruflichen Vorsorge neu 6 Prozent anstatt 6.8 Prozent beträgt. Dies würde zu einer Senkung der Rente führen. Aus diesem Grund sieht die BVG-Reform auch Ausgleichsmassnahmen vor, um trotzdem eine ausreichende Rente zu sichern.
Mit der BVG-Reform soll die Rente ausreichend finanziert werden. Des Weiteren sollen dadurch Teilzeit-Arbeitende zu einer Rente kommen, welche zuvor gar keine oder nur niedrige Beiträge aus der Pensionskasse erhalten haben.
Pro
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Die Befürworter:innen sagen, dass die BVG-Reform eine Anpassung an die höhere Lebenserwartung in der Schweiz sei.
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Weiter würden Teilzeitverdienende neu eine Berufliche Vorsorge bekommen. Menschen, welche Teilzeit arbeiten, hatten bisher keine oder nur eine geringe Rente aus den Pensionskassen.
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Die Massnahmen würde nur 15 Prozent der Schweiz betreffen. Nämlich jene Menschen, die bisher nur den Mindestbetrag an Rente aus den Pensionskassen erhalten haben.
Contra
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Laut den Gegner:innen würden die Schweizer:innen bei Annahme dieser Reform nur mehr Geld einzahlen, bekämen aber weniger Rente. Dies, weil der Umwandlungssatz gesenkt würde.
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Gerade Frauen, welche oft Teilzeit arbeiten und in vielen Fällen unbezahlte Care-Arbeit leisten, hätten nun noch weniger Geld pro Monat zur Verfügung. Und nach der Pension würden sie nicht mehr Rente bekommen, als vor der Reform.
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Die Rente sei laut den Gegner:innen der BVG-Reform eine Vorlage, von der vor allem die Finanzindustrie profitieren würde, zu welcher Immobilienfirmen sowie Banken gehören. Diese würde dadurch nur noch mehr Kapital zur Verfügung haben, mit der sie wirtschaften könne.
Parolenspiegel
Ja | Nein | |
SP | X | |
GLP | X | |
Die Mitte | X | |
Grüne | X | |
EVP | X | |
FDP | X | |
SVP | X | |