airtime!
Klänge aus aller Welt auf Radio X
Die immer noch andauernde Pandemie hat es Musikschaffenden aus dem Globalen Süden und Osten in den letzten zwei Jahren massiv erschwert, in der Schweiz Konzerte zu geben und zu touren. Mit der neuen Radiosendung airtime! sollen ausgewählte Musikschaffende aus Afrika, Asien, Osteuropa, dem Nahen Osten und Lateinamerika die Möglichkeit erhalten, ihre Arbeit und Musik einmal im Monat auf Schweizer UNIKOM Radios zu präsentieren.
In der Schweizer Medienlandschaft sind Musikschaffende aus dem Globalen Süden – bis auf wenige Ausnahmen - seit Jahren untervertreten. Ihr Zugang zum Schweizer Publikum hat in der Vergangenheit grösstenteils über Konzertveranstaltungen und Festivals stattgefunden. Doch mit den pandemiebedingten Mobilitätseinschränkungen fällt dieser Kanal weg.
Das Projekt airtime! sieht die Pandemie als Chance und zielt auf Synergien, die noch nicht genutzt wurden. Eine wichtige Plattform ist der neu gegründete Zusammenschluss zwischen Schweizer UNIKOM-Radios, dem Projekt-Initianten artlink, sowie dem Südkulturfonds. Gemeinsam wollen die Projektpartner:innen aufstrebende, in der Schweiz noch unbekannte Musiker:innen aus Afrika, Asien, Lateinamerika, dem Nahen und Osten und Osteuropa (Non-EU-Countries) den Schweizer Radiohörer:innen präsentieren. Es soll zu Neuentdeckungen kommen – abseits der Festival- und Konzertbühnen. Es geht um Sichtbarkeit der Musik ausserhalb Europas und den USA, aber es geht auch um andere Perspektiven auf die aktuelle Weltlage.
Mit einem Open Call (Januar/Februar 2022) werden die Musiker:innen aus den genannten Regionen dazu aufgerufen, sich mit speziell für dieses Projekt produzierte Hörstücke, Musiksessions, DJ-Sets oder Podcasts für eine Teilnahme zu bewerben. Mindestens zehn Hörstücke/Sessions/DJ-Sets oder Podcasts werden auf den Schweizer UNIKOM-Radios Radio X, Radio RaBe, Radio 3fach, Kanal K, Radio Gwendalyn ausgestrahlt. Zu den musikalischen Beiträgen kommen Interviews mit den Musikschaffenden hinzu, welche den vertiefteren Einblick in ihre Arbeit und in ihren Alltag ermöglichen.
Die erste Folge von airtime! wird am 13. Februar, am Weltradiotag, ausgestrahlt. In dieser Episode erzählen die Intianten und Partner:innen welche persönliche Motivation sie dazu bewogen hat, sich für das neuartige Radioprojekt zu engagieren. In den weiteren Folgen kommen dann ab März 2022 die ausgewählten Musikschaffenden aus dem Globalen Süden und Osten zu Wort.
airtime! wurde initiert von artlink und dem Südkulturfonds und wird freundlich unterstützt durch die Stiftung Radio und Kultur Schweiz, sowie durch Swissperform.
English description:
airtime! Sounds from all over the world
For over two years, the ongoing pandemic has made it extremely difficult for musicians from the global South and East to perform and tour in Switzerland. The radio programme called airtime!, starting in February 2022, invites selected musicians from Africa, Asia, Eastern Europe, the Middle East and Latin America to present their work and music on five independent Swiss radio stations (UNIKOM radios). The collaborative project, uniting Radio X, Radio RaBe, Radio 3fach, Radio Gwen and Radio Kanal K, was initiated by artlink and Südkulturfonds with the much-appreciated support of SRKS (Stiftung Radio und Kultur Schweiz) and Swissperform.
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Das hat der Bundesrat heute beschlossen
Aus 3G wird 2G. Das verkündet der Bundesrat heute Freitag. Hier sind die Massnahmen und Bestimmungen ab Montag im Überblick: von Marcello Capitelli
- 2G+ in Bars und Discos: Wo die Maske nicht getragen werden kann, wie bei Blasmusikproben, oder wo nicht im Sitzen konsumiert werden kann, wie in Discos und Bars, sind nur noch Geimpfte und Genesene zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen. Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen – ebenso Jugendliche bis 16 Jahre.
- 2G-Regel in Innenräumen: In Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben, sowie Restaurants und zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang.
- Maskenpflicht in Innenräumen: In Innenräumen muss eine Maske getragen und es darf nur im Sitzen konsumiert werden. Für Veranstaltungen mit über 300 Personen draussen gilt weiterhin die 3G-Regel. Betriebe und Veranstaltungen, die der 2G-Regel unterstehen, können freiwillig 2G+ anwenden und so auf die Masken- und die Sitzpflicht verzichten.
- Beschränkung privater Treffen: Private Treffen sind auf zehn Personen beschränkt, falls eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist. Kinder werden mitgezählt. Sind alle Personen ab 16 Jahren geimpft oder genesen, gilt drinnen eine Obergrenze von 30 Personen. Draussen gilt weiterhin eine Obergrenze von 50 Personen.
- Homeoffice-Pflicht: Der Bundesrat führt die Homeoffice-Pflicht wieder ein. Ist das Arbeiten vor Ort notwendig, gilt in den Räumlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufhält, weiterhin eine Maskenpflicht.
- Maskenpflicht auf Sekundarstufe II: An Gymnasien und anderen weiterführenden Schulen wird eine Maskenpflicht vorgeschrieben. Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen zudem dringend, die Maskenpflicht auch in den tieferen Stufen einzuführen und repetitiv zu testen.
Die Massnahmen gelten ab Montag, 20. Dezember und sind bis zum 24. Januar 2022 befristet.
"Besorgniserregende Lage"
Die epidemiologische Lage in der Schweiz sei besorgniserregend, so Bundesrat Alain Berset und dennoch: Schliessungen von Betrieben sollen möglichst verhindert werden. Die Impfung sowie die Boosterimpfung seien wichtige Mittel in der fünften Welle. Die aktuelle Situation sei instabil, aber unter Kontrolle, so Berset.
Das Testen für ein Zertifikat wird wieder kostenlos. Der Bund bezahlt Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests. Nicht bezahlt werden Selbsttests sowie Einzel-PCR-Tests und Antikörpertests. Dieses System gilt bereits ab morgen Samstag.
Ausserdem wird die Einreise für Geimpfte und Genesene erleichtert. Ab Montag, 20. Dezember, brauchen Geimpfte und Genesene nur noch einen negativen Test, um in die Schweiz einzureisen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss weiterhin zwei negative Tests vorweisen; ein erster bei der Einreise und ein zweiter 4 bis 7 Tage nach der Einreise.
Über die Homeoffice - Pflicht sagt Berset: "«Es geht darum, dass wir alle unsere Kontakte wieder reduzieren, etwa den Pendlerverkehr oder die Treffen in Büros".