airtime!

Klänge aus aller Welt auf Radio X

Die immer noch andauernde Pandemie hat es Musikschaffenden aus dem Globalen Süden und Osten in den letzten zwei Jahren massiv erschwert, in der Schweiz Konzerte zu geben und zu touren. Mit der neuen Radiosendung airtime! sollen ausgewählte Musikschaffende aus Afrika, Asien, Osteuropa, dem Nahen Osten und Lateinamerika die Möglichkeit erhalten, ihre Arbeit und Musik einmal im Monat auf Schweizer UNIKOM Radios zu präsentieren.

In der Schweizer Medienlandschaft sind Musikschaffende aus dem Globalen Süden – bis auf wenige Ausnahmen - seit Jahren untervertreten. Ihr Zugang zum Schweizer Publikum hat in der Vergangenheit grösstenteils über Konzertveranstaltungen und Festivals stattgefunden. Doch mit den pandemiebedingten Mobilitätseinschränkungen fällt dieser Kanal weg.

Das Projekt airtime! sieht die Pandemie als Chance und zielt auf Synergien, die noch nicht genutzt wurden. Eine wichtige Plattform ist der neu gegründete Zusammenschluss zwischen Schweizer UNIKOM-Radios, dem Projekt-Initianten artlink, sowie dem Südkulturfonds. Gemeinsam wollen die Projektpartner:innen aufstrebende, in der Schweiz noch unbekannte Musiker:innen aus Afrika, Asien, Lateinamerika, dem Nahen und Osten und Osteuropa (Non-EU-Countries) den Schweizer Radiohörer:innen präsentieren. Es soll zu Neuentdeckungen kommen – abseits der Festival- und Konzertbühnen. Es geht um Sichtbarkeit der Musik ausserhalb Europas und den USA, aber es geht auch um andere Perspektiven auf die aktuelle Weltlage.

Mit einem Open Call (Januar/Februar 2022) werden die Musiker:innen aus den genannten Regionen dazu aufgerufen, sich mit speziell für dieses Projekt produzierte Hörstücke, Musiksessions, DJ-Sets oder Podcasts für eine Teilnahme zu bewerben. Mindestens zehn Hörstücke/Sessions/DJ-Sets oder Podcasts werden auf den Schweizer UNIKOM-Radios Radio X, Radio RaBe, Radio 3fach, Kanal K, Radio Gwendalyn ausgestrahlt. Zu den musikalischen Beiträgen kommen Interviews mit den Musikschaffenden hinzu, welche den vertiefteren Einblick in ihre Arbeit und in ihren Alltag ermöglichen.

Die erste Folge von airtime! wird am 13. Februar, am Weltradiotag, ausgestrahlt. In dieser Episode erzählen die Intianten und Partner:innen welche persönliche Motivation sie dazu bewogen hat, sich für das neuartige Radioprojekt zu engagieren. In den weiteren Folgen kommen dann ab März 2022 die ausgewählten Musikschaffenden aus dem Globalen Süden und Osten zu Wort.

airtime! wurde initiert von artlink und dem Südkulturfonds und wird freundlich unterstützt durch die Stiftung Radio und Kultur Schweiz, sowie durch Swissperform.

English description: 

airtime! Sounds from all over the world
For over two years, the ongoing pandemic has made it extremely difficult for musicians from the global South and East to perform and tour in Switzerland. The radio programme called airtime!,  starting in February 2022, invites selected musicians from Africa, Asia, Eastern Europe, the Middle East and Latin America to present their work and music on five independent Swiss radio stations (UNIKOM radios). The collaborative project, uniting Radio X, Radio RaBe, Radio 3fach, Radio Gwen and Radio Kanal K, was initiated by artlink and Südkulturfonds with the much-appreciated support of SRKS (Stiftung Radio und Kultur Schweiz) and Swissperform.

Instagram-Link tree leading to pages of all medias: https://linktr.ee/soundslikeairtime

 

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eine hand wirft einen abstimmungszettel ein.

Das Covid-19-Gesetz im Überblick

Die Schweiz stimmt am 18. Juni über drei nationale Vorlagen ab: die OECD-Mindeststeuer, das Klima- und Innovationsgesetz und das Covid-19-Gesetz. Warum wir schon wieder über das Covid-19-Gesetz abstimmen und um was es geht, erfährst du hier. von Noemie Keller

23.06.03 Covid-19-Gesetz

Um was geht's im Covid-19-Gesetz? Wir erklären.

Darüber stimmen wir ab

Seit das Covid-19-Gesetz in Kraft ist, ist es bereits mehrmals angepasst worden. Zuletzt am 16. Dezember 2022. Mit dieser Änderung wurde beschlossen, dass gewisse Teile des Gesetzes bis Mitte 2024 gültig bleiben sollen. Weil gegen diese Änderung das Referendum ergriffen wurde, stimmen wir am 18. Juni darüber ab. Sollte das Stimmvolk sich gegen das Covid-19-Gesetz aussprechen, würden die Änderungen am 16. Dezember 2023 ausser Kraft treten. Doch was beinhalten diese Änderungen? So können weiterhin Covid-19-Medikamente importiert und verwendet werden, auch wenn sie in der Schweiz noch nicht zugelassen sind. Der Bund kann weiterhin ein Covid-19-Zertifikat ausstellen, falls dies wieder bei Auslandreisen nötig wäre. Die SwissCovid-App könnte bei Bedarf reaktiviert werden. Der Bund kann Arbeitgeber verpflichten, besonders gefährdete Personen zu schützen, in dem sie zum Beispiel von zuhause aus arbeiten. Bei Bedarf können die Einreisebestimmungen wieder verschärft werden und spezielle Regeln für Grenzgänger:innen können eingesetzt werden.

 

Argumente der Befürworter:innen

  • Long-Covid Forschung könne weiterhin unterstützt werden.
  • Der vereinfachte Zugang zu Covid-19-Medikamenten sei gewährleistet.
  • Falls andere Länder das Covid-19-Zertifikat wieder bei der Einreise verlangen, kann der Bund sie auch weiterhin ausstellen.
  • Falls sich die Pandemie im Winter wieder verschlimmert, seien die nötigen Rechtsgrundlagen vorhanden um zu reagieren.

 

Argumente der Gegner:innen

  • Der Bundesrat habe mit diesem Gesetz zu viel Macht, die Demokratie sei in Gefahr.
  • Das Covid-19-Zertifikat sei diskriminierend und würde zur Spaltung der Gesellschaft führen, ausserdem sei es sinnlos, da auch Geimpfte das Virus weitergeben können.
  • Die Pandemie sei vorbei, es brauche das Gesetz nicht mehr.
  • Der Ausnahmezustand dürfe nicht zum Normalzustand werden.

 

Parolenspiegel

  Ja Nein
Grüne x  
SP x  
Mitte x  
FDP x  
LDP BS x  
SVP   x
EDU   x
EVP x  
Grünliberale  x  
Basta BS x  

Der Bundesrat und das Parlament empfehlen ein Ja

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