airtime!

Klänge aus aller Welt auf Radio X

Die immer noch andauernde Pandemie hat es Musikschaffenden aus dem Globalen Süden und Osten in den letzten zwei Jahren massiv erschwert, in der Schweiz Konzerte zu geben und zu touren. Mit der neuen Radiosendung airtime! sollen ausgewählte Musikschaffende aus Afrika, Asien, Osteuropa, dem Nahen Osten und Lateinamerika die Möglichkeit erhalten, ihre Arbeit und Musik einmal im Monat auf Schweizer UNIKOM Radios zu präsentieren.

In der Schweizer Medienlandschaft sind Musikschaffende aus dem Globalen Süden – bis auf wenige Ausnahmen - seit Jahren untervertreten. Ihr Zugang zum Schweizer Publikum hat in der Vergangenheit grösstenteils über Konzertveranstaltungen und Festivals stattgefunden. Doch mit den pandemiebedingten Mobilitätseinschränkungen fällt dieser Kanal weg.

Das Projekt airtime! sieht die Pandemie als Chance und zielt auf Synergien, die noch nicht genutzt wurden. Eine wichtige Plattform ist der neu gegründete Zusammenschluss zwischen Schweizer UNIKOM-Radios, dem Projekt-Initianten artlink, sowie dem Südkulturfonds. Gemeinsam wollen die Projektpartner:innen aufstrebende, in der Schweiz noch unbekannte Musiker:innen aus Afrika, Asien, Lateinamerika, dem Nahen und Osten und Osteuropa (Non-EU-Countries) den Schweizer Radiohörer:innen präsentieren. Es soll zu Neuentdeckungen kommen – abseits der Festival- und Konzertbühnen. Es geht um Sichtbarkeit der Musik ausserhalb Europas und den USA, aber es geht auch um andere Perspektiven auf die aktuelle Weltlage.

Mit einem Open Call (Januar/Februar 2022) werden die Musiker:innen aus den genannten Regionen dazu aufgerufen, sich mit speziell für dieses Projekt produzierte Hörstücke, Musiksessions, DJ-Sets oder Podcasts für eine Teilnahme zu bewerben. Mindestens zehn Hörstücke/Sessions/DJ-Sets oder Podcasts werden auf den Schweizer UNIKOM-Radios Radio X, Radio RaBe, Radio 3fach, Kanal K, Radio Gwendalyn ausgestrahlt. Zu den musikalischen Beiträgen kommen Interviews mit den Musikschaffenden hinzu, welche den vertiefteren Einblick in ihre Arbeit und in ihren Alltag ermöglichen.

Die erste Folge von airtime! wird am 13. Februar, am Weltradiotag, ausgestrahlt. In dieser Episode erzählen die Intianten und Partner:innen welche persönliche Motivation sie dazu bewogen hat, sich für das neuartige Radioprojekt zu engagieren. In den weiteren Folgen kommen dann ab März 2022 die ausgewählten Musikschaffenden aus dem Globalen Süden und Osten zu Wort.

airtime! wurde initiert von artlink und dem Südkulturfonds und wird freundlich unterstützt durch die Stiftung Radio und Kultur Schweiz, sowie durch Swissperform.

English description: 

airtime! Sounds from all over the world
For over two years, the ongoing pandemic has made it extremely difficult for musicians from the global South and East to perform and tour in Switzerland. The radio programme called airtime!,  starting in February 2022, invites selected musicians from Africa, Asia, Eastern Europe, the Middle East and Latin America to present their work and music on five independent Swiss radio stations (UNIKOM radios). The collaborative project, uniting Radio X, Radio RaBe, Radio 3fach, Radio Gwen and Radio Kanal K, was initiated by artlink and Südkulturfonds with the much-appreciated support of SRKS (Stiftung Radio und Kultur Schweiz) and Swissperform.

Instagram-Link tree leading to pages of all medias: https://linktr.ee/soundslikeairtime

 

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Diese Massnahmen gelten neu

Bereits heute morgen hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt weitere Verschärfungen der Massnahmen angekündigt, welche ab morgen, dem 1. Dezember in Kraft treten sollen. Der Bundesrat hat nach seiner heutigen Krisensitzung Massnahmen in die Vernehmlassung gegeben. von Noemie Keller

21.11.30 Massnahmenverschärfungen BS und BL

Die beiden Basel verschärfen die Maskenpflicht.

Kantonale Massnahmen beider Basel

Ab Mittwoch, dem 1. Dezember, führen die beiden Basel zusätzliche Schutzmassnahmen für Veranstaltungen, Restaurationsbetriebe sowie für Innenräume von Einrichtungen und Betrieben in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport ein.

Bei Veranstaltungen und jeglichen Innenräumen in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport muss neu neben 3G auch eine Maske getragen werden. 

Von der Maskentragpflicht ausgenommen, sind Kinder unter 12 Jahren, sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen. Keine verschärfenden Massnahmen werden für private Veranstaltungen mit unter 30 Personen sowie für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, vorgesehen.

Das schlägt der Bundesrat vor

Es soll eine Ausweitung der Zertifikatspflicht im Innenbereich auf alle öffentlich zugängliche Veranstaltungen in Innenräumen, sowie auf alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten mit Laien in Innenräumen geben. Damit wäre die jetzt bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen aufgehoben. Bei privaten Treffen im Familien- und Freundeskreis im Innenbereich soll es künftig ab 11 Personen eine Zertifikatspflicht geben. Die Zertifikatspflicht bei Veranstaltungen im Freien soll ab 300 Personen gelten statt wie jetzt ab 1000. 

Weiter soll die Maskenpflicht auf alle öffentlich zugänglichen Innenbereiche ausgeweitet werden, auch auf solche, die sowieso nur mit Zertifikat zugänglich sind. In Restaurants, Clubs oder auch im Rahmen von Veranstaltungen soll eine Sitzpflicht für die Konsumation gelten. Kann bei Kultur- und Sportaktivitäten keine Maske getragen werden, sind Kontaktdaten zu erheben. 

Weitere Massnahmen wären, dass alle Schulen der obligatorischen Schule und der Sekundarstufe II verpflichtet werden, repetitive Tests anzubieten. Ausserdem soll die Gültigkeitsdauer der Testzertifikate angepasst werden. PCR-Tests sollen statt 72 Stunden, nur noch 48 Stunden gelten und Antigen-Schnelltests sollen von 48 Stunden auf 24 Stunden reduziert werden.

Für den Arbeitsplatz sieht der Bundesrat drei Varianten vor.

Variante 1: Es gilt Maskenpflicht für alle, die sich in Innenräumen mit mehreren Personen aufhalten.

Variante 2: Für alle Mitarbeitende, die weder geimpft noch genesen sind, besteht Home-Office-Pflicht. Falls das nicht möglich ist, müssen sie eine Maske tragen.

Variante 3: Es gibt eine generelle Home-Office-Pflicht. Falls das nicht möglich ist, besteht eine Maskenpflicht in Innenräumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten. Ausserdem müssen Betriebe repetitive Testungen für die Mitarbeitenden anbieten.

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