airtime!

Klänge aus aller Welt auf Radio X

Die immer noch andauernde Pandemie hat es Musikschaffenden aus dem Globalen Süden und Osten in den letzten zwei Jahren massiv erschwert, in der Schweiz Konzerte zu geben und zu touren. Mit der neuen Radiosendung airtime! sollen ausgewählte Musikschaffende aus Afrika, Asien, Osteuropa, dem Nahen Osten und Lateinamerika die Möglichkeit erhalten, ihre Arbeit und Musik einmal im Monat auf Schweizer UNIKOM Radios zu präsentieren.

In der Schweizer Medienlandschaft sind Musikschaffende aus dem Globalen Süden – bis auf wenige Ausnahmen - seit Jahren untervertreten. Ihr Zugang zum Schweizer Publikum hat in der Vergangenheit grösstenteils über Konzertveranstaltungen und Festivals stattgefunden. Doch mit den pandemiebedingten Mobilitätseinschränkungen fällt dieser Kanal weg.

Das Projekt airtime! sieht die Pandemie als Chance und zielt auf Synergien, die noch nicht genutzt wurden. Eine wichtige Plattform ist der neu gegründete Zusammenschluss zwischen Schweizer UNIKOM-Radios, dem Projekt-Initianten artlink, sowie dem Südkulturfonds. Gemeinsam wollen die Projektpartner:innen aufstrebende, in der Schweiz noch unbekannte Musiker:innen aus Afrika, Asien, Lateinamerika, dem Nahen und Osten und Osteuropa (Non-EU-Countries) den Schweizer Radiohörer:innen präsentieren. Es soll zu Neuentdeckungen kommen – abseits der Festival- und Konzertbühnen. Es geht um Sichtbarkeit der Musik ausserhalb Europas und den USA, aber es geht auch um andere Perspektiven auf die aktuelle Weltlage.

Mit einem Open Call (Januar/Februar 2022) werden die Musiker:innen aus den genannten Regionen dazu aufgerufen, sich mit speziell für dieses Projekt produzierte Hörstücke, Musiksessions, DJ-Sets oder Podcasts für eine Teilnahme zu bewerben. Mindestens zehn Hörstücke/Sessions/DJ-Sets oder Podcasts werden auf den Schweizer UNIKOM-Radios Radio X, Radio RaBe, Radio 3fach, Kanal K, Radio Gwendalyn ausgestrahlt. Zu den musikalischen Beiträgen kommen Interviews mit den Musikschaffenden hinzu, welche den vertiefteren Einblick in ihre Arbeit und in ihren Alltag ermöglichen.

Die erste Folge von airtime! wird am 13. Februar, am Weltradiotag, ausgestrahlt. In dieser Episode erzählen die Intianten und Partner:innen welche persönliche Motivation sie dazu bewogen hat, sich für das neuartige Radioprojekt zu engagieren. In den weiteren Folgen kommen dann ab März 2022 die ausgewählten Musikschaffenden aus dem Globalen Süden und Osten zu Wort.

airtime! wurde initiert von artlink und dem Südkulturfonds und wird freundlich unterstützt durch die Stiftung Radio und Kultur Schweiz, sowie durch Swissperform.

English description: 

airtime! Sounds from all over the world
For over two years, the ongoing pandemic has made it extremely difficult for musicians from the global South and East to perform and tour in Switzerland. The radio programme called airtime!,  starting in February 2022, invites selected musicians from Africa, Asia, Eastern Europe, the Middle East and Latin America to present their work and music on five independent Swiss radio stations (UNIKOM radios). The collaborative project, uniting Radio X, Radio RaBe, Radio 3fach, Radio Gwen and Radio Kanal K, was initiated by artlink and Südkulturfonds with the much-appreciated support of SRKS (Stiftung Radio und Kultur Schweiz) and Swissperform.

Instagram-Link tree leading to pages of all medias: https://linktr.ee/soundslikeairtime

 

Logo X art
Ein deformierter Dinosaurier-Drachen mit drei Armen, zu vielen Krallen und einem Flügel skatet durch eine Berglandschaft.

ChatGPT, klaust du unsere Kunst?

Während du mit ChatGPT Texte, Lyrics oder Gedichte generieren kannst, wandeln DALL-E 2, Stable Diffusion, Midjourney und co. deine Texte in Bilder um. Auch das Titelbild dieses Artikels wurde unter dem Prompt „Leonardo Da Vinci paints a dinosaur with a happy face standing on a skateboard“ generiert. Künstliche Intelligenz in der Kunst ist spannend, löst allerdings in der Kunst-Community auch Besorgnis aus und stellt die Frage nach Copyright. von Noemie Keller

23.02.15 KI in der Kunst

Künstliche Intelligenz in der Kunst: Wie steht es um die Urheberrechte?

Mit einem Klick Kunst erschaffen

Der Aufschrei in der Art Community ist gross, Künstler:innen und Content Creators sind wütend oder verunsichert, viele rufen zum Protest auf: „No to AI generated Images“, schallt es aus dem Internet.

Künstler:innen protestieren gegen AI-Art.

Es herrscht die Angst, von der KI ersetzt zu werden. Wer beauftragt dann noch Künstler:innen, wenn jede:r einfach selber Kunst generieren kann? Insbesondere dann, wenn der Stil von Kunstschaffenden nachgeahmt werden kann. Doch der Ärger hat noch einen weiteren Ursprung und um diesen zu ergründen, müssen wir uns zuerst veranschaulichen, wie KI-Kunst überhaupt entstehen kann. Grob erklärt: Das KI-System wird mit zig Bildern gefüttert, die quasi nach Motiv kategorisiert sind. So begreift das System, wie ein Hund, ein Baum oder ein Flugzeug aussieht, kann diese voneinander unterscheiden und weiss dementsprechend, was es je nach Text generieren muss. Nun stellt sich die Frage, woher diese Bilder stammen, die der KI gefüttert werden?

Viele von diesen Software-Tools grasen das Web ab und sammeln Bilder aus allen öffentlich zugänglichen Quellen des Internets. Das nennt man Web Scraping. Wahrscheinlich ist der überwiegende Teil, der fürs Trainieren der KI eingesammelt wird, urheberrechtlich geschützt.

Erklärt Prof. Dr. Alfred Früh, Professor für Privatrecht mit Schwerpunkt Life Sciences-Recht und Immaterialgüterrecht. Momentan laufen mehrere Gerichtsverfahren, in denen Kunstschaffende oder auch die Bilderagentur Getty Images gegen Stability AI klagen. Der Vorwurf: Für das Trainieren der KI seien urheberrechtlich geschützte Bilder verwendet worden. Ob nun aber das Trainieren einer KI mit urheberrechtlich geschützten Bildern das Urheberrecht verletzt, ist noch nicht vollumfänglich geklärt. Es bleibt abzuwarten, bis die Gerichte entscheiden. Hinzu kommt, dass diese Entscheide wohl je nach Rechtslage unterschiedlich ausfallen dürften.

Während die Urheberrechtsfrage beim Input in KI-Systeme noch nicht geklärt ist, stellt sich dieselbe Frage beim Output, bei den Bildern, die von der KI generiert werden. Hier ist die Lage klarer: Wenn die KI ein Bild generiert, das wegen dem Stil auch von Künstler:in XY stammen könnte, allerdings keinem seiner:ihrer Werke zu ähnlich sieht, ist das Bild urheberrechtlich einwandfrei.

Der Stil einer Person ist nicht schützenswert und kann nicht urheberrechtlich geschützt werden. Nur konkrete einzelne Werke können geschützt werden“, sagt Prof. Dr. Alfred Früh. Heisst also, nur wenn der Output dem Input zu ähnlich ist, ist das Urheberrecht verletzt. Im Stile von Kunstschaffenden hingegen Bilder zu generieren, verletzt keine Rechte. Dies gilt übrigens für alle Werkarten, sei es eine Zeichnung, ein Gedicht oder ein Lied. Bei der Musik muss allerding noch die Stimme in Betracht gezogen werden. Aktuelles Beispiel: David Guetta hat mit Hilfe von KI die Stimme von Eminem nachempfunden und in einen Song eingebaut.

Da kommen wir in ein anderes Rechtsgebiet, ins Persönlichkeitsrecht. Denn wieso sollte ich es mir bieten lassen, dass meine Stimme von jemandem generiert und in einem Zusammenhang verwendet wird, den ich vielleicht gar nicht als gut empfinde?

Zusammengefasst: Vorausgesetzt, es ähnelt nicht zu sehr dem Original-Input, was durchaus schwierig ist herauszufinden, darfst du alles, was du mit einer KI produzierst, ob Musik, Text oder Bild, frei verwenden. Allerdings gehört das KI-Generierte nicht dir. Es darf von allen verwendet werden, KI-Generiertes ist nicht urheberrechtlich geschützt.

„Die KI ist kein Mensch. Das kontinentaleuropäische Verständnis ist, dass es (für das Urheberrecht - Anm. d. Red.) eine geistige Schöpfung braucht und geistige Schöpfungen können nur Menschen kreieren“, sagt Prof. Dr. Alfred Früh. Wenn du allerdings die KI wie ein Werkzeug benutzt, ein Werk nach deinen Vorstellungen gestaltest und über das blosse Generieren hinausgehst, wenn ein menschlicher Gestaltungswille erkennbar ist, kann es sein, dass das Urheberrecht dennoch bei dir liegt.

KI in der Kunst ist ein facettenreiches Thema, das viele Fragen aufwirft und dennoch erst in den Kinderschuhen steckt. Allerdings ist die KI so neu, dass sie noch nicht wirklich ins Gesetz eingebettet ist. Müsste man die KI also regulieren?

Alfred Früh: Ich denke nicht, dass man das Rechtssystem aufgrund eines neuen technischen Phänomens auf den Kopf stellen sollte. Natürlich hat es eine neue Qualität, aber in meinen Augen macht es wenig Sinn, die KI für alle Lebensbereiche zu regulieren. Das schafft man auch gar nicht. Was man stattdessen machen muss, ist zu schauen, wie sich die KI in den verschiedenen Regelungsbereichen auswirkt, also wie sich das Urheber-, Patent- oder Persönlichkeitsrecht anpassen muss. Da müsste man dran schrauben und sinnvolle Lösungen entwickeln, welche die Interessen gut ausgleichen.“

Künstliche Intelligenz steht erst am Anfang und ist dennoch omnipräsent: Ob als Tiktokfilter, ChatGPT oder DALL-E. Technik wird immer mehr in unseren Alltag integriert. Dass Kunstschaffende angesichts der aktuellen Entwicklungen Angst haben, überflüssig zu werden, ist verständlich. Allerdings dürfen wir nicht vergessen, dass die KI immer noch ein Werkzeug ist. Ein Werkzeug, das exzellent uns imitieren oder replizieren kann, für Neues braucht es allerdings immer noch den Menschen.

Ich kenne keine bessere Definition für das Wort Kunst als diese: Kunst – das ist der Mensch – Vincent Van Gogh.

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