airtime!

Klänge aus aller Welt auf Radio X

Die immer noch andauernde Pandemie hat es Musikschaffenden aus dem Globalen Süden und Osten in den letzten zwei Jahren massiv erschwert, in der Schweiz Konzerte zu geben und zu touren. Mit der neuen Radiosendung airtime! sollen ausgewählte Musikschaffende aus Afrika, Asien, Osteuropa, dem Nahen Osten und Lateinamerika die Möglichkeit erhalten, ihre Arbeit und Musik einmal im Monat auf Schweizer UNIKOM Radios zu präsentieren.

In der Schweizer Medienlandschaft sind Musikschaffende aus dem Globalen Süden – bis auf wenige Ausnahmen - seit Jahren untervertreten. Ihr Zugang zum Schweizer Publikum hat in der Vergangenheit grösstenteils über Konzertveranstaltungen und Festivals stattgefunden. Doch mit den pandemiebedingten Mobilitätseinschränkungen fällt dieser Kanal weg.

Das Projekt airtime! sieht die Pandemie als Chance und zielt auf Synergien, die noch nicht genutzt wurden. Eine wichtige Plattform ist der neu gegründete Zusammenschluss zwischen Schweizer UNIKOM-Radios, dem Projekt-Initianten artlink, sowie dem Südkulturfonds. Gemeinsam wollen die Projektpartner:innen aufstrebende, in der Schweiz noch unbekannte Musiker:innen aus Afrika, Asien, Lateinamerika, dem Nahen und Osten und Osteuropa (Non-EU-Countries) den Schweizer Radiohörer:innen präsentieren. Es soll zu Neuentdeckungen kommen – abseits der Festival- und Konzertbühnen. Es geht um Sichtbarkeit der Musik ausserhalb Europas und den USA, aber es geht auch um andere Perspektiven auf die aktuelle Weltlage.

Mit einem Open Call (Januar/Februar 2022) werden die Musiker:innen aus den genannten Regionen dazu aufgerufen, sich mit speziell für dieses Projekt produzierte Hörstücke, Musiksessions, DJ-Sets oder Podcasts für eine Teilnahme zu bewerben. Mindestens zehn Hörstücke/Sessions/DJ-Sets oder Podcasts werden auf den Schweizer UNIKOM-Radios Radio X, Radio RaBe, Radio 3fach, Kanal K, Radio Gwendalyn ausgestrahlt. Zu den musikalischen Beiträgen kommen Interviews mit den Musikschaffenden hinzu, welche den vertiefteren Einblick in ihre Arbeit und in ihren Alltag ermöglichen.

Die erste Folge von airtime! wird am 13. Februar, am Weltradiotag, ausgestrahlt. In dieser Episode erzählen die Intianten und Partner:innen welche persönliche Motivation sie dazu bewogen hat, sich für das neuartige Radioprojekt zu engagieren. In den weiteren Folgen kommen dann ab März 2022 die ausgewählten Musikschaffenden aus dem Globalen Süden und Osten zu Wort.

airtime! wurde initiert von artlink und dem Südkulturfonds und wird freundlich unterstützt durch die Stiftung Radio und Kultur Schweiz, sowie durch Swissperform.

English description: 

airtime! Sounds from all over the world
For over two years, the ongoing pandemic has made it extremely difficult for musicians from the global South and East to perform and tour in Switzerland. The radio programme called airtime!,  starting in February 2022, invites selected musicians from Africa, Asia, Eastern Europe, the Middle East and Latin America to present their work and music on five independent Swiss radio stations (UNIKOM radios). The collaborative project, uniting Radio X, Radio RaBe, Radio 3fach, Radio Gwen and Radio Kanal K, was initiated by artlink and Südkulturfonds with the much-appreciated support of SRKS (Stiftung Radio und Kultur Schweiz) and Swissperform.

Instagram-Link tree leading to pages of all medias: https://linktr.ee/soundslikeairtime

 

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Kantonale Abstimmungen: Die Mindestlohninitiative

Am 9. Februar stimmt der Kanton Basel-Landschaft neben der nationalen Umweltverantwortungsinitiative und der kantonalen Reform zum Doppelproporz auch über die kantonale Mindestlohninitiative ab. Diese will, dass jede arbeitnehmende Person im Kanton, die im Vollzeitpensum arbeitet, 22 Franken pro Stunde verdient.   von Malik Iddrisu

Die Mindestlohninitiative

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Worum geht es?

4000 Arbeitnehmende können aktuell von ihrem Vollzeitjob nicht leben und sind auf Sozialleistungen angewiesen. Die Gewerkschaft Unia möchte mit der Mindestlohninitiative erreichen, dass jedes Unternehmen 22 Franken pro Stunde an die Arbeitnehmenden zahlen muss. Ausgenommen sind jene Unternehmen, bei denen ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gilt. Der gesetzlich festgelegte Mindestlohn soll bewirken, dass Arbeitnehmende im Vollzeitpensum weniger Sozialleistungen beziehen müssen. In anderen Schweizer Kantonen wurde bereits ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt, so wie in Basel Stadt. 2022 wurde ein Mindestlohn von 21 Franken eingeführt, mittlerweile liegt dieser bei 22 Franken. Über die Vorlage wird am 9.Februar abgestimmt. Wenn du stimmberechtigt bist, kannst du deine Stimme per Abstimmungskuvert oder am Wahltag an der Urne abgeben.

Argumente dafür

  • Laut den Befürworter:innen wären nur drei Prozent der Arbeitnehmenden des Kantons vom Mindestlohn betroffen.
  • In anderen Kantonen wie Basel Stadt oder Genf gilt schon ein gesetzlicher Mindestlohn. Dieser habe keine negativen Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft gehabt

 

Argumente dagegen

  • Durch einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn würde man genau die Jobs von denen Menschen gefährden, die aktuell nicht davon leben können
  • Im Kanton Basel Stadt hätten Unternehmen laut einer Studie der Universität Basel seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2022 bereits vermehrt Entlassungen vorgenommen. Bei der Einführung eines Mindestlohns im Kanton Basel-Landschaft würden dort angesiedelte Unternehmen ebenfalls solche Massnahmen ergreifen (die Studie ist allerdings nicht repräsentativ)

 

Parolenspiegel

   Ja Nein  Stimmfreigabe
SP         X                     
Grüne         X       
FDP          X  
GLP          X  
Mitte          X  
SVP          X  
EVP                                X

 

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