airtime!

Klänge aus aller Welt auf Radio X

Die immer noch andauernde Pandemie hat es Musikschaffenden aus dem Globalen Süden und Osten in den letzten zwei Jahren massiv erschwert, in der Schweiz Konzerte zu geben und zu touren. Mit der neuen Radiosendung airtime! sollen ausgewählte Musikschaffende aus Afrika, Asien, Osteuropa, dem Nahen Osten und Lateinamerika die Möglichkeit erhalten, ihre Arbeit und Musik einmal im Monat auf Schweizer UNIKOM Radios zu präsentieren.

In der Schweizer Medienlandschaft sind Musikschaffende aus dem Globalen Süden – bis auf wenige Ausnahmen - seit Jahren untervertreten. Ihr Zugang zum Schweizer Publikum hat in der Vergangenheit grösstenteils über Konzertveranstaltungen und Festivals stattgefunden. Doch mit den pandemiebedingten Mobilitätseinschränkungen fällt dieser Kanal weg.

Das Projekt airtime! sieht die Pandemie als Chance und zielt auf Synergien, die noch nicht genutzt wurden. Eine wichtige Plattform ist der neu gegründete Zusammenschluss zwischen Schweizer UNIKOM-Radios, dem Projekt-Initianten artlink, sowie dem Südkulturfonds. Gemeinsam wollen die Projektpartner:innen aufstrebende, in der Schweiz noch unbekannte Musiker:innen aus Afrika, Asien, Lateinamerika, dem Nahen und Osten und Osteuropa (Non-EU-Countries) den Schweizer Radiohörer:innen präsentieren. Es soll zu Neuentdeckungen kommen – abseits der Festival- und Konzertbühnen. Es geht um Sichtbarkeit der Musik ausserhalb Europas und den USA, aber es geht auch um andere Perspektiven auf die aktuelle Weltlage.

Mit einem Open Call (Januar/Februar 2022) werden die Musiker:innen aus den genannten Regionen dazu aufgerufen, sich mit speziell für dieses Projekt produzierte Hörstücke, Musiksessions, DJ-Sets oder Podcasts für eine Teilnahme zu bewerben. Mindestens zehn Hörstücke/Sessions/DJ-Sets oder Podcasts werden auf den Schweizer UNIKOM-Radios Radio X, Radio RaBe, Radio 3fach, Kanal K, Radio Gwendalyn ausgestrahlt. Zu den musikalischen Beiträgen kommen Interviews mit den Musikschaffenden hinzu, welche den vertiefteren Einblick in ihre Arbeit und in ihren Alltag ermöglichen.

Die erste Folge von airtime! wird am 13. Februar, am Weltradiotag, ausgestrahlt. In dieser Episode erzählen die Intianten und Partner:innen welche persönliche Motivation sie dazu bewogen hat, sich für das neuartige Radioprojekt zu engagieren. In den weiteren Folgen kommen dann ab März 2022 die ausgewählten Musikschaffenden aus dem Globalen Süden und Osten zu Wort.

airtime! wurde initiert von artlink und dem Südkulturfonds und wird freundlich unterstützt durch die Stiftung Radio und Kultur Schweiz, sowie durch Swissperform.

English description: 

airtime! Sounds from all over the world
For over two years, the ongoing pandemic has made it extremely difficult for musicians from the global South and East to perform and tour in Switzerland. The radio programme called airtime!,  starting in February 2022, invites selected musicians from Africa, Asia, Eastern Europe, the Middle East and Latin America to present their work and music on five independent Swiss radio stations (UNIKOM radios). The collaborative project, uniting Radio X, Radio RaBe, Radio 3fach, Radio Gwen and Radio Kanal K, was initiated by artlink and Südkulturfonds with the much-appreciated support of SRKS (Stiftung Radio und Kultur Schweiz) and Swissperform.

Instagram-Link tree leading to pages of all medias: https://linktr.ee/soundslikeairtime

 

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Die vier nationalen Abstimmungsvorlagen für dich einfach erklärt

Am 24. November 2024 stimmt das Schweizer Stimmvolk über vier wichtige Themen ab: den Ausbau der Nationalstrassen, neue Regeln zur Untermiete, flexiblere Kündigungen wegen Eigenbedarfs und eine einheitliche Finanzierung im Gesundheitswesen. Was steckt dahinter? Hier einfach erklärt!

Ausbau der Nationalstrassen

Um was geht’s?

Auf den Schweizer Autobahnen kommt es oft zu Staus. Deshalb haben der Bundesrat und der Nationalrat die Vorlage «Bundesbeschluss über den Ausbauschritt der Nationalstrassen 2023» erarbeitet. Weil dagegen das Referendum ergriffen wurde, stimmt die Schweiz nun darüber ab. Die Vorlage will, dass das Schweizer Autobahnnetz an sechs Abschnitten ausgebaut wird. Zu den sechs Abschnitten gehört die Region Basel, in welcher der Rheintunnel unter dem Rhein gebaut werden soll. Die Befürworter:innen der Vorlage argumentieren, dass die Schweizer Autobahnen eine Entlastung brauchen, weil der Fahrzeugverkehr zunehme. Die Gegner:innen sehen die Vorlage als einen Widerspruch zu dem Schweizer Klimaziel, bis 2025 klimaneutral zu sein, da die Bauarbeiten für den Ausbau mehr Co2-Emissionen bewirken würden.

Parolenspiegel

  Ja Nein
SP      X
GLP            X
Die Mitte  X  
Grüne    X
EVP    X
FDP  X  
SVP  X  
Bund und Parlament  X  

 

Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)

Um was geht's

Die geplante Änderung im Mietrecht soll für mehr Klarheit bei der Untermiete sorgen. Bisher können Mieter:innen ihre Wohnung oder Geschäftsräume relativ frei untervermieten. Dies hat wiederholt zu Missbrauch geführt, etwa durch überhöhte Untermieten.

Was soll sich ändern?
Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass Vermieter:innen eine Untermiete künftig verweigern können, wenn:

  • sie länger als zwei Jahre dauert, oder
  • andere sachliche Gründe vorliegen, die bisher nicht explizit im Gesetz geregelt sind.

Verstossen Mieter:innen gegen die Regeln – etwa durch fehlende Zustimmung oder überhöhte Preise – können Vermieter:innen nach einer schriftlichen Verwarnung kündigen.

Befürworter:innen sehen darin einen wichtigen Schritt gegen Missbrauch, vor allem durch Plattformen, die Untermieten erleichtern. Gegner:innen kritisieren, dass diese Regelung die Rechte der Mieter:innen einschränkt und als Vorwand genutzt werden könnte, Mieten zu erhöhen oder Kündigungen zu erleichtern

Parolenspiegel

  Ja Nein
SP      X
GLP            X
Die Mitte  X  
Grüne    X
EVP    X
FDP  X  
SVP  X  
Bund und Parlament  X  

 

Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)

Um was geht's

Die geplante Änderung im Mietrecht soll es Eigentümer:innen erleichtern, Wohn- oder Geschäftsräume für den Eigenbedarf zu nutzen. Bisher ist dies nur bei dringendem Bedarf möglich. Neu soll bereits ein bedeutender und aktueller Bedarf ausreichen, um eine Kündigung zu rechtfertigen.

Was ändert sich konkret?

  1. Einfachere Kündigungen: Eigentümer:innen könnten künftig schneller Eigenbedarf anmelden, ohne lange Rechtsverfahren.
  2. Kürzere Fristen bei Härtefällen: Die Dauer von Schutzfristen, etwa bei Härtefällen, würde verkürzt.
  3. Recht auf Schadenersatz bleibt: Mietende behalten weiterhin das Recht auf Schadenersatz, wenn ihnen durch eine Kündigung finanzielle Schäden entstehen.

Pro: Die Änderung stärkt den Schutz des Eigentums und verhindert langwierige Verfahren.
Contra: Kritiker warnen, dass dies den Mieterschutz schwächt und Vermietende schneller kündigen könnten – obwohl Eigenbedarf bereits geltend gemacht werden kann.

Parolenspiegel

  Ja Nein
SP      X
GLP  X         
Die Mitte  X  
Grüne    X
EVP (Stimmfreigabe)    
FDP  X  
SVP  X  
Bund und Parlament  X  

 

Einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen

Um was geht’s?

Momentan übernimmt der Kanton mindestens 55 % der Kosten für stationäre Behandlungen, während die Krankenkasse ambulante Behandlungen vollständig finanziert. Dies führt dazu, dass mehr Menschen stationär behandelt werden, obwohl eine ambulante Behandlung laut dem Parlament oft sinnvoller und günstiger wäre.

Um die bestehenden Fehlanreize zu beseitigen, hat das Parlament eine Reform beschlossen, bei der ambulante und stationäre Behandlungen finanziell gleich behandelt werden sollen.

Die Reform sieht vor, dass die Kantone künftig mindestens 26,9 % und die Krankenkassen maximal 73,1 % der Kosten für alle Behandlungen übernehmen.

Der Bundesrat und das Parlament unterstützen die Reform, ebenso die Parteien EVP, FDP, GLP, Mitte und SVP. Die SP spricht sich dagegen aus, während die Grünen keine Empfehlung abgeben.

Die Pro Seite betont, dass die Art der Behandlung nicht von der Finanzierung abhängen sollte und dass durch mehr ambulante Behandlungen, die Kosten gesenkt werden könnten. Kritiker hingegen befürchten, dass Krankenkassen mehr Macht gewinnen und dadurch die Gesundheitsversorgung, vor allem für ältere Menschen mit langzeitpflege, darunter leide.

Parolenspiegel

  Ja Nein
SP      X
GLP  X         
Die Mitte  X  
Grüne (Stimmfreigabe)    
EVP  X  
FDP  X  
SVP  X  
Bund und Parlament  X

 

Wenn du noch nicht abgestimmt hast, kannst du bis am Dienstag, dem 19.11.24, noch brieflich abstimmen oder noch bis am 24.11.24 an die Urne gehen.

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