airtime!

Klänge aus aller Welt auf Radio X

Die immer noch andauernde Pandemie hat es Musikschaffenden aus dem Globalen Süden und Osten in den letzten zwei Jahren massiv erschwert, in der Schweiz Konzerte zu geben und zu touren. Mit der neuen Radiosendung airtime! sollen ausgewählte Musikschaffende aus Afrika, Asien, Osteuropa, dem Nahen Osten und Lateinamerika die Möglichkeit erhalten, ihre Arbeit und Musik einmal im Monat auf Schweizer UNIKOM Radios zu präsentieren.

In der Schweizer Medienlandschaft sind Musikschaffende aus dem Globalen Süden – bis auf wenige Ausnahmen - seit Jahren untervertreten. Ihr Zugang zum Schweizer Publikum hat in der Vergangenheit grösstenteils über Konzertveranstaltungen und Festivals stattgefunden. Doch mit den pandemiebedingten Mobilitätseinschränkungen fällt dieser Kanal weg.

Das Projekt airtime! sieht die Pandemie als Chance und zielt auf Synergien, die noch nicht genutzt wurden. Eine wichtige Plattform ist der neu gegründete Zusammenschluss zwischen Schweizer UNIKOM-Radios, dem Projekt-Initianten artlink, sowie dem Südkulturfonds. Gemeinsam wollen die Projektpartner:innen aufstrebende, in der Schweiz noch unbekannte Musiker:innen aus Afrika, Asien, Lateinamerika, dem Nahen und Osten und Osteuropa (Non-EU-Countries) den Schweizer Radiohörer:innen präsentieren. Es soll zu Neuentdeckungen kommen – abseits der Festival- und Konzertbühnen. Es geht um Sichtbarkeit der Musik ausserhalb Europas und den USA, aber es geht auch um andere Perspektiven auf die aktuelle Weltlage.

Mit einem Open Call (Januar/Februar 2022) werden die Musiker:innen aus den genannten Regionen dazu aufgerufen, sich mit speziell für dieses Projekt produzierte Hörstücke, Musiksessions, DJ-Sets oder Podcasts für eine Teilnahme zu bewerben. Mindestens zehn Hörstücke/Sessions/DJ-Sets oder Podcasts werden auf den Schweizer UNIKOM-Radios Radio X, Radio RaBe, Radio 3fach, Kanal K, Radio Gwendalyn ausgestrahlt. Zu den musikalischen Beiträgen kommen Interviews mit den Musikschaffenden hinzu, welche den vertiefteren Einblick in ihre Arbeit und in ihren Alltag ermöglichen.

Die erste Folge von airtime! wird am 13. Februar, am Weltradiotag, ausgestrahlt. In dieser Episode erzählen die Intianten und Partner:innen welche persönliche Motivation sie dazu bewogen hat, sich für das neuartige Radioprojekt zu engagieren. In den weiteren Folgen kommen dann ab März 2022 die ausgewählten Musikschaffenden aus dem Globalen Süden und Osten zu Wort.

airtime! wurde initiert von artlink und dem Südkulturfonds und wird freundlich unterstützt durch die Stiftung Radio und Kultur Schweiz, sowie durch Swissperform.

English description: 

airtime! Sounds from all over the world
For over two years, the ongoing pandemic has made it extremely difficult for musicians from the global South and East to perform and tour in Switzerland. The radio programme called airtime!,  starting in February 2022, invites selected musicians from Africa, Asia, Eastern Europe, the Middle East and Latin America to present their work and music on five independent Swiss radio stations (UNIKOM radios). The collaborative project, uniting Radio X, Radio RaBe, Radio 3fach, Radio Gwen and Radio Kanal K, was initiated by artlink and Südkulturfonds with the much-appreciated support of SRKS (Stiftung Radio und Kultur Schweiz) and Swissperform.

Instagram-Link tree leading to pages of all medias: https://linktr.ee/soundslikeairtime

 

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Nein zu Diskriminierung von Müttern und Schwangeren!

Die neue Kampagne der Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Basel-Stadt macht auf Diskriminierung am Arbeitsplatz von Müttern und Schwangeren aufmerksam. Und zeigt auf, wie Betroffene sich rechtlich wehren können.  von Claire Micallef

21.03.08. Kampagne gegen Diskriminierung von Schwangeren und Müttern

Die neue Kampagne der Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern zeigt die Rechte von Müttern und Schwangeren bei Diskriminierung am Arbeitsplatz auf.

Emma wird in der dreimonatigen Probezeit schwanger. Die Firma kündigt ihr zum Ende der Probezeit. Der Grund: Das Reisen sei einer Schwangeren nicht zuzumuten.

Marija stellt kritische Fragen am Arbeitsplatz zu ihren Rechten als Mutter und beschwert sich bei der Abteilungsleitung, wie sie und andere Mütter im Betrieb behandelt werden. Am nächsten Tag wird ihr gekündigt.

Pünktlich zum internationalen Frauentag hat heute die Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Basel-Stadt ihre Kampagne zum Thema "Diskriminierung wegen Schwangerschaft und Mutterschaft am Arbeitsplatz" lanciert. Ziel der Kampagne sei, dass schwangere Frauen und Mütter ihre Rechte nach dem Gleichstellungsgesetz besser kennen und diese Rechte auch nutzen können, sagt Saskia Jaeggi, Projektleiterin der Abteilung Gleichstellung. Diese Rechte, die schwangere Frauen und Mütter nach dem Gleichstellungsgesetz zustehen, werden auf der neuen Website mamaworkrights.ch anhand von Fallbeispielen in neun Sprachen übersichtlich aufgezeigt. Denn Diskriminerung am Arbeitsplatz wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft gibt es immer noch viel zu oft: Eine Analyse über die kantonale Rechtsprechung nach Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann aus dem Jahr 2017 zeigte auf, dass es sich in 31,5 Prozent der analysierten Entscheide um Diskriminerung aufgrund von Schwangerschaft oder Mutterschaft handelte. "Dabei wurde auch festgstellt, dass Diskriminierung häufig unmittelbar nach der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub stattgefundet hat - meistens durch eine Kündigung", sagt Saskia Jaeggi. 

Dass und wie sich Betroffene hier genau wehren können, ist Kern der neuen Kampagne. Auf mamaworkrights.ch findest du zum Beispiel die wichtigsten Beratungsstellen im Kanton und auch den Link zur kantonalen Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen. Bei dieser Schlichtungsstelle kannst du dich telefonisch melden, wenn du zum Beispiel Diskriminierung aufgrund von Schwangerschaft oder Mutterschaft erlebt hast. Nach einer ersten Beratung zu deiner Rechtslage kannst du dann entscheiden, ob ein Schlichtungsverfahren in die Wege geleitet werden soll. Wichtig hier anzumerken, dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. 

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