X-Kids

Welche Themen bewegen dich? Wen möchtest du zu einem Interview treffen? Kinder zwischen 7 und 14 Jahren stehen bei Radio X am Mikrofon und setzen ihre Ideen in eigenen Sendungen um. 

Ab sofort On Air

Die Kinderredaktion trifft sich wöchentlich im Studio und produziert monatlich eine neue Sendung. 

Jeweils am ersten Montag des Monats um 18.00 Uhr strahlen die X-KIDS ihre Sendung aus. 

Eine Sendung von Kids für Kids!

  • Radioluft schnuppern
  • Aktive Mitarbeit an mehreren Sendungen
  • Selbständig Ideen entwickeln und einbringen
  • Neue Erfahrungen sammeln
  • Eigene Stärken aufspüren und festigen
  • Austausch und Kontakt mit Gleichaltrigen
  • Teamwork
  • Sensibilität für verschiedene Themen entwickeln
  • Medienkompetenzen erwerben
  • Strukturierte Umsetzung eines Projekts in Anwesenheit von Profis
  • Neues lernen

Das Projekt von Radio X wurde unterstützt von E.E. Zunft zu Hausgenossen.

Kinderredaktion Radio X

OnAir

1x monatlich

Kontakt

janina.labhardt@radiox.ch

Mitmachen? 

Bist du zwischen 7 und 14 Jahre alt und möchtest bei der Kinderredaktion mitmachen? Dann melde dich ohne zu zögern bei uns. Wir freuen uns auf dich.

Bundesrat schlägt Lockerungen vor und hebt Quarantäne und Home Office Pflicht auf

Ab Donnerstag, 3. Februar wird aus der Home Office Pflicht eine Empfehlung. Auch hebt er die Quarantäne für Menschen auf, die in Kontakt mit einer Corona-positiven Person kamen. Bis am 17. Februar will er über Lockerungsmassnahmen entscheiden. von Mirco Kaempf

Was neu gilt:

  • Die Homeoffice-Pflicht wird in eine Homeoffice-Empfehlung geändert. Die Arbeitgebenden müssen ihre Mitarbeitenden weiterhin vor einer Ansteckung am Arbeitsplatz schützen. Dafür bleibt Homeoffice eine wirksame Massnahme. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz gilt weiterhin.
  • Die Kontaktquarantäne wird erstmals seit Beginn der Krise vollständig aufgehoben. Wegen der sehr hohen Ansteckungszahlen hat die Kontaktquarantäne an Bedeutung verloren. Als Folge dieses Entscheids werden auch die Bestimmungen des Corona-Erwerbsersatzes infolge Kontaktquarantäne in der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall aufgehoben.

Was der Bundesrat bis zum 17. Februar in Konsultation gibt:

  • Aufhebung der Massnahmen in einem einzigen Schritt. Aufgehoben wären alle Schutzmassnahmen wie die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen oder Freizeit- und Kulturbetriebe, die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, in Läden und in allen andern öffentlich zugänglichen Innenräumen, die Einschränkungen privater Treffen sowie die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen.
  • Aufhebung der Massnahmen in zwei Schritten. 

    Im ersten Schritt schlägt der Bundesrat folgende  vor: Aufhebung der Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit- und Kulturbetriebe. In Restaurants gilt eine Sitzpflicht. Aufhebung der Einschränkungen bei privaten Treffen. Aufhebung der Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen im Freien. Die Kantone können selbständig eine Bewilligungspflicht einführen, etwa für Fasnachtsfeiern. 2G-Regel dort, wo heute die 2G+-Regel gilt (Discos, Hallenbäder, intensive Sportaktivitäten oder Blasmusik). Im zweiten Schritt würden die restlichen Schutzmassnahmen aufgehoben: Maskenpflicht, 2G-Regel und Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen in Innenräumen. Damit würde auch die Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben.

Entnommen der Medienmitteilung vom 2. Februar 2022.