X-Kids

Welche Themen bewegen dich? Wen möchtest du zu einem Interview treffen? Kinder zwischen 7 und 14 Jahren stehen bei Radio X am Mikrofon und setzen ihre Ideen in eigenen Sendungen um. 

Ab sofort On Air

Die Kinderredaktion trifft sich wöchentlich im Studio und produziert monatlich eine neue Sendung. 

Jeweils am ersten Montag des Monats um 18.00 Uhr strahlen die X-KIDS ihre Sendung aus. 

Eine Sendung von Kids für Kids!

  • Radioluft schnuppern
  • Aktive Mitarbeit an mehreren Sendungen
  • Selbständig Ideen entwickeln und einbringen
  • Neue Erfahrungen sammeln
  • Eigene Stärken aufspüren und festigen
  • Austausch und Kontakt mit Gleichaltrigen
  • Teamwork
  • Sensibilität für verschiedene Themen entwickeln
  • Medienkompetenzen erwerben
  • Strukturierte Umsetzung eines Projekts in Anwesenheit von Profis
  • Neues lernen

Das Projekt von Radio X wurde unterstützt von E.E. Zunft zu Hausgenossen.

Kinderredaktion Radio X

OnAir

1x monatlich

Kontakt

janina.labhardt@radiox.ch

Mitmachen? 

Bist du zwischen 7 und 14 Jahre alt und möchtest bei der Kinderredaktion mitmachen? Dann melde dich ohne zu zögern bei uns. Wir freuen uns auf dich.

Kulturgelder auch für Freischaffende

"Mit der Änderung der Covid-19-Kulturverordnung können neu auch Freischaffende (Personen mit befristeten Arbeitsverträgen und häufig wechselnden Arbeitgebern) Ausfallentschädigungen beantragen." von Mirco Kaempf

An seiner Sitzung vom 31. März 2021 hat der Bundesrat die Änderungen der Covid-19-Kulturverordnung verabschiedet. Neu sollen Kulturschaffende nun rückwirkend ab dem 1. November Ausfallentschädigungen enthalten, und auch Freischaffende im Kulturbereich sollen etwas von diesem Kuchen haben. So schreibt der Bundesrat in einem Communiqué vom Mittwoch:

"Der Bundesrat verstärkt die Unterstützung des Bundes für den Kulturbereich [...]  Die Kulturschaffenden erhalten rückwirkend Ausfallentschädigungen ab dem 1. November 2020. Ihre Einbussen werden somit ohne Unterbruch ab dem 20. März 2020 gedeckt. Diese Unterstützung wird zudem auf die Freischaffenden ausgedehnt. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Nothilfe werden ebenfalls gelockert. Die Änderung der Covid-19-Kulturverordnung tritt am 1. April 2021 in Kraft."

Dokumente und Links zum neuen Beschluss findet ihr hier.

Gleichzeitig könnt ihr euch hier für den Covid-19 Newsletter des Bundesamtes für Kultur anmelden.

Die Covid-19 helpsite von Basel-Stadt findet ihr hier.

"Basel-Landschaft setzt angepasste Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes sofort um".