Radio loco-motivo beider Basel
Menschen mit und ohne Psychiatrie-Erfahrung
machen gemeinsam Radio
In der Projekt-Redaktion von Radio loco-motivo gestalten Menschen mit und ohne Psychiatrie-Erfahrung gemeinsam als Radioschaffende eine Sendung. Betroffene, Angehörige und Profis thematisieren zusammen die Psychiatrie am Radio und treten mit ihren Erfahrungen und Haltungen an die Öffentlichkeit. Zudem berichten sie in Kolumnen, Beiträgen und Reportagen über ganz unterschiedliche Themen, die sie ihrem Publikum näher bringen möchten.
Radio loco-motivo beider Basel trifft sich jeden Donnerstag in den Räumlichkeiten von Radio X. Zehn Redaktorinnen und Redaktoren erarbeiten dort Themen, planen Interviews, produzieren ihre Beiträge und tauschen sich zu den Live-Sendungen aus. Diese Treffen im Studio schaffen ausserdem Begegnung: Die Redaktion kann hier ihre Interview-Gäste empfangen und trifft auch auf Sendungsmacher/innen anderer Redaktionen.
Ein Projekt der Radioschule Klipp+Klang in Zusammenarbeit mit den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel UPK, der Psychiatrie Baselland PBL, dem Gesundheitsdepartement Kanton Basel Stadt und der Stiftung Rheinleben
OnAir
Am 2. Donnerstag des Monats von 18 - 19 Uhr auf Radio X.
Wiederholung jeweils am folgenden Samstag 13 - 14 Uhr.
Sendreihe
Am 13. April 2017 ging die erste Sendung von Radio loco-motivo beider Basel über den Äther. Die ersten Sendungen wurden vorproduziert, seit Oktober 2017 heisst es jeden zweiten Donnerstag live on Air: «Dir loosed Radio loco-motivo uf Radio X!» In der Schweiz gibt es vier Redaktionsgruppen von Radio loco-motivo: Bern, Winterthur, Solothurn und Radio loco-motivo beider Basel.
Jahresbericht Radio loco-motivo beider Basel 2017
Medienmitteilung vom 4. April 2018: Ein Jahr Radio loco-motivo beider Basel
Medienmitteilung vom 8. April 2017: Erste Sendung auf Radio X
Teilrevision Gesundheitsgesetz einfach erklärt
Am 22. September stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über zwei nationale und der Kanton Baselland über eine kantonale Vorlage ab. Hier erfährt du alles über die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes. von Lea Kamber
24.09.12 Teilrevision Gesundheitsgesetz
Am 22. September 2024 stimmt der Kanton Baselland über die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes ab.
Das Wichtigste in Kürze
Am 22. September stimmt der Kanton Baselland über die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes vom 11. April 2024 ab. Mit der Teilrevision möchte der Kanton Baselland die Bundesvorgaben umsetzen.
Ambulant tätige Ärzt:innen rechnen ihre Gesundheitsleistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung ab. Der Kanton möchte genauer festlegen, unter welchen Bedingungen Ärzt:innen ihre Leistungen abrechnen dürfen. Zudem möchte der Kanton dem Regierungsrat die Möglichkeit geben, die Anzahl von abrechnenden Ärzt:innen dort zu begrenzen, wo es im Vergleich zur restlichen Schweiz ein Überangebot gibt. Mit dieser Massnahme könne man Einsparungen in Millionenhöhe generieren. Haus- und Kinderärzt:innen, sowie Ärzt:innen der Kinder- und Jugendpsychiatrie sollen von der Begrenzung ausgeschlossen werden.
Im Detail
Das Bundesgesetz über die Krankenpflegeversicherung (KVG) verpflichtet die Kantone ab dem 1. Juli 2025, die Anzahl der Ärzt:innen zu beschränken, welche ihre Leistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abrechnen. Mit der Bundesvorlage soll die ungebremste Zunahme von ambulant tätigen Ärzt:innen verhindert und ein weiterer Anstieg der Krankenkassenprämien gedämpft werden.
Mit der kantonalen Gesetzesanpassung wird festgelegt, welche Voraussetzungen Ärzt:innen erfüllen müssen, um ihre Leistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abzurechnen. Zudem soll dem Regierungsrat die Möglichkeit gegeben werden, die Anzahl der abrechnenden Ärzt:innen in den Fachgebieten zu reduzieren, bei welchen im Vergleich zur restlichen Schweiz ein Überangebot vorhanden ist. Haus- und Kinderärzt:innen, sowie Ärzt:innen aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie sollen von den Massnahmen ausgeschlossen werden.
Die beiden Basel haben diesbezüglich ein gemeinsames Vorgehen gewählt und die gleiche Gesetzesgrundlage ausgearbeitet, da die beiden Basel im Gesundheitswesen eng zusammenarbeiten. In Basel-Stadt ist das Gesetz seit rund 2 Jahren gültig. Die beiden Basel weisen im schweizweiten Vergleich eine sehr hohe Ärzt:innendichte und dementsprechend auch eine hohe Prämienlast vor. Laut der FMH Ärztestatistik aus dem Jahre 2022 kommen in Basel 10,7 Ärzt:innen auf 1000 Einwohner, während es in Zürich 5,5 und in Obwalden sogar nur 2,3 Ärzt:innen auf 1000 Einwohner sind.
Pro
- Die Bundesvorgaben würden mit Augenmass umgesetzt werden, ohne dass die Qualität der Gesundheitsversorgung darunter leide.
- In chirurgischen und technischen Fachgebieten würden ständig neue Angebote entstehen, was zu mehr Gesundheitskosten führe. Mit der Teilrevision könne man diese reduzieren.
- Ohne die Einführung würden die Gesundheitskosten weiter ansteigen, mit der Regulierung könne man Kosten in Höhe von rund 7 Millionen einsparen
Contra
- Die Wirtschaftsfreiheit von ambulant tätigen Ärzt:innen würde eingeschränkt und die damit verbundenen Einsparungen seinen für solch einen Eingriff nicht ausreichend.
- Die Datenbasis sei nicht ausreichend, um die mittel- langfristigen Auswirkungen auf das Gesundheitssystem im Kanton abzuschätzen.
- Es könne zu einer Unterversorgung in bestimmten medizinischen Fachgebieten führen.
Parolenspiegel
Ja | Nein | |
SP | X | |
SVP | X | |
Grüne | X | |
EVP | X | |
GLP | X | |
FDP | X | |
Mitte | X |