Radio loco-motivo beider Basel 

Menschen mit und ohne Psychiatrie-Erfahrung 
machen gemeinsam Radio

In der Projekt-Redaktion von Radio loco-motivo gestalten Menschen mit und ohne Psychiatrie-Erfahrung gemeinsam als Radioschaffende eine Sendung. Betroffene, Angehörige und Profis thematisieren zusammen die Psychiatrie am Radio und treten mit ihren Erfahrungen und Haltungen an die Öffentlichkeit. Zudem berichten sie in Kolumnen, Beiträgen und Reportagen über ganz unterschiedliche Themen, die sie ihrem Publikum näher bringen möchten.

Radio loco-motivo beider Basel trifft sich jeden Donnerstag in den Räumlichkeiten von Radio X. Zehn Redaktorinnen und Redaktoren erarbeiten dort Themen, planen Interviews, produzieren ihre Beiträge und tauschen sich zu den Live-Sendungen aus. Diese Treffen im Studio schaffen ausserdem Begegnung: Die Redaktion kann hier ihre Interview-Gäste empfangen und trifft auch auf Sendungsmacher/innen anderer Redaktionen.

Ein Projekt der Radioschule Klipp+Klang in Zusammenarbeit mit den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel UPK, der Psychiatrie Baselland PBL, dem Gesundheitsdepartement Kanton Basel Stadt und der Stiftung Rheinleben

OnAir

Am 2. Donnerstag des Monats von 18 - 19 Uhr auf Radio X.

Wiederholung jeweils am folgenden Samstag 13 - 14 Uhr. 

Sendreihe

Am 13. April 2017 ging die erste Sendung von Radio loco-motivo beider Basel über den Äther. Die ersten Sendungen wurden vorproduziert, seit Oktober 2017 heisst es jeden zweiten Donnerstag live on Air: «Dir loosed Radio loco-motivo uf Radio X!» In der Schweiz gibt es vier Redaktionsgruppen von Radio loco-motivo: Bern, Winterthur, Solothurn und Radio loco-motivo beider Basel.

Jahresbericht Radio loco-motivo beider Basel 2017

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Medienmitteilung vom 4. April 2018: Ein Jahr Radio loco-motivo beider Basel

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Medienmitteilung vom 8. April 2017: Erste Sendung auf Radio X

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Gsund: Krankheit als Chance Teil 2
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Ja, auch die Schweiz hat ein Racial Profiling Problem

Nichtwissen schützt nicht. Der Entscheid vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte führt dazu, dass die Schweiz sich mit dem Problem von Racial Profiling auseinandersetzen muss. von Nahom Mehret

24.03.23 Racial Profiling

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Schweiz wegen Racial Profiling.

Im Jahr 2015 geriet Mohamed Wa Baile am Zürcher Hauptbahnhof in eine Polizeikontrolle. Er wurde als einziger von der Polizei herausgepickt und aufgefordert, sich auszuweisen. Wa Baile fragte nach dem Grund für die Kontrolle, erhielt jedoch keine klare Antwort. Daraufhin weigerte er sich, sich auszuweisen. Die Konsequenz: Ein Strafbefehl wegen Nichtbefolgung polizeilicher Anordnungen. Wa Baile war mit dem Urteil nicht einverstanden und ist der Meinung, dass die Kontrolle aufgrund von Racial Profiling motiviert war.

Unter Racial Profiling versteht man sämtliche diskriminierenden Personen- und Fahrzeugkontrollen gegenüber Gruppen, die von Polizistinnen und Polizisten als "fremd" identifiziert werden. Dies umfasst Handlungen, bei denen Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder anderer äusserer Merkmale wie Hautfarbe oder Sprache ohne konkrete Verdachtsmomente ins Visier genommen werden. Dabei liegt der Fokus auf der Diskriminierung und Benachteiligung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit oder wahrgenommener "Fremdheit" (humanrights.ch).

Wa Baile zog das Verfahren bis vor das Bundesgericht, aber auch dort wurde er abgewiesen. Schliesslich ging er bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wo er recht bekam. Am 20. Februar 2024 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass im Fall der Polizeikontrolle von Wa Baile drei Verstösse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vorlagen. Das Gericht entschied, dass erstens die Kontrolle diskriminierend war, weil sie aufgrund seiner Hautfarbe erfolgte. Zweitens hatte das Schweizer Gericht nicht ausreichend effektiv geprüft, ob die Kontrolle diskriminierend motiviert war, und drittens stand Mohamed Wa Baile bezüglich seiner Beschwerde vor den Schweizer Gerichten kein wirksames Rechtsmittel zur Verfügung.

Katharina Boerlin, Co-Leiterin des Vereins Sans-Papier, betont die Bedeutung des Gerichtsentscheids des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser macht deutlich, dass Racial Profiling auch in der Schweiz stattfindet. Bis heute wird von verschiedenen Stellen bestritten, dass Racial Profiling betrieben wird, wie zum Beispiel von der Kantonspolizei Basel-Stadt. In einer Stellungnahme, welche dem Radio X vorliegt, sagt die Kantonspolizei Basel-Stadt: "Die Kantonspolizei Basel-Stadt betreibt kein "Racial Profiling." Personenkontrollen seitens der Kantonspolizei richten sich nach den Vorgaben des Polizeigesetzes und finden nur statt, wenn ein begründeter Anfangsverdacht besteht." 

Boerlin hält es für naiv zu glauben, dass bei der Basler Polizei kein Racial Profiling betrieben wird. Zahlen, die belegen könnten, dass Menschen in der Schweiz aufgrund von Racial Profiling kontrolliert werden, gibt es nicht. Dies könnte sich jedoch mit dem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ändern. Das Urteil zeigt, dass Racial Profiling auch in der Schweiz existiert. Nun ist es an der Politik, das Urteil ernst zu nehmen und mit neuen rechtlichen Leitlinien für Polizist:innen diskriminierenden Polizeikontrollen entgegenzuwirken. Eine schnelle Änderung ist jedoch nicht in Sicht. Dennoch ist der Fall von Mohamed Wa Baile wichtig, da er dazu führt, dass sich die Schweiz nun mit dem Phänomen des Racial Profilings in der Polizeiarbeit auseinandersetzen muss.

Die Allianz gegen Racial Profiling hat einen Flyer herausgegeben, der Menschen, welche von Racial Profiling betroffen sind, über ihre Rechte informiert: Kenn deine Rechte!