Radio loco-motivo beider Basel
Menschen mit und ohne Psychiatrie-Erfahrung
machen gemeinsam Radio
In der Projekt-Redaktion von Radio loco-motivo gestalten Menschen mit und ohne Psychiatrie-Erfahrung gemeinsam als Radioschaffende eine Sendung. Betroffene, Angehörige und Profis thematisieren zusammen die Psychiatrie am Radio und treten mit ihren Erfahrungen und Haltungen an die Öffentlichkeit. Zudem berichten sie in Kolumnen, Beiträgen und Reportagen über ganz unterschiedliche Themen, die sie ihrem Publikum näher bringen möchten.
Radio loco-motivo beider Basel trifft sich jeden Donnerstag in den Räumlichkeiten von Radio X. Zehn Redaktorinnen und Redaktoren erarbeiten dort Themen, planen Interviews, produzieren ihre Beiträge und tauschen sich zu den Live-Sendungen aus. Diese Treffen im Studio schaffen ausserdem Begegnung: Die Redaktion kann hier ihre Interview-Gäste empfangen und trifft auch auf Sendungsmacher/innen anderer Redaktionen.
Ein Projekt der Radioschule Klipp+Klang in Zusammenarbeit mit den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel UPK, der Psychiatrie Baselland PBL, dem Gesundheitsdepartement Kanton Basel Stadt und der Stiftung Rheinleben
OnAir
Am 2. Donnerstag des Monats von 18 - 19 Uhr auf Radio X.
Wiederholung jeweils am folgenden Samstag 13 - 14 Uhr.
Sendreihe
Am 13. April 2017 ging die erste Sendung von Radio loco-motivo beider Basel über den Äther. Die ersten Sendungen wurden vorproduziert, seit Oktober 2017 heisst es jeden zweiten Donnerstag live on Air: «Dir loosed Radio loco-motivo uf Radio X!» In der Schweiz gibt es vier Redaktionsgruppen von Radio loco-motivo: Bern, Winterthur, Solothurn und Radio loco-motivo beider Basel.
Jahresbericht Radio loco-motivo beider Basel 2017
Medienmitteilung vom 4. April 2018: Ein Jahr Radio loco-motivo beider Basel
Medienmitteilung vom 8. April 2017: Erste Sendung auf Radio X
30 Jahre Gleichstellungsgesetz: Viel erreicht, noch viel zu tun
Vor 30 Jahren trat in der Schweiz das Gleichstellungsgesetz in Kraft – mit dem Ziel, Frauen und Männer im Arbeitsleben rechtlich gleichzustellen. Seither hat sich vieles verändert, doch die Debatte um gleiche Chancen und gleiche Löhne ist bis heute aktuell. Gleichzeitig hat sich auch das Verständnis von Gleichstellung weiterentwickelt und umfasst heute weitere Personengruppen. Was hat das Gesetz in den letzten drei Jahrzehnten bewirkt – und wo besteht weiterhin Handlungsbedarf? von Mathis Zeiser
26.07.23 30 Jahre Gleichstellungsgesetz
30 Jahre lang Gleichstellungsgesetz in der Schweiz
Ein Blick zurück
Vor 30 Jahren steckte das Internet noch in den Kinderschuhen. Viele spielten auf der Nintendo 64, und Handys konnten kaum mehr als telefonieren. Doch auch die Arbeitswelt sah damals anders aus: Frauen verdienten deutlich weniger als Männer, arbeiteten häufiger in schlechter bezahlten Berufen und wurden in vielen Positionen im Berufsleben benachteiligt.
Gleichzeitig trat in der Schweiz ein Gesetz in Kraft, das bis heute den Arbeitsalltag vieler Menschen prägt: das Gleichstellungsgesetz. Doch warum brauchte die Schweiz überhaupt dieses Gesetz – obwohl die Gleichstellung von Frau und Mann bereits 15 Jahre zuvor in einem Artikel der Bundesverfassung festgeschrieben worden war?
Warum ein Gleichstellungsgesetz?
Der Artikel in der Bundesverfassung hat zwar ermöglicht, dass man Prozesse geführt hat aber es gab keine vergleichbaren Verfahren. Somit waren die Prozesse sehr lange und teuer. Nebstdem es keine etablierten Prozesse für diese Verfahren gab, wurde auch keine Sicherheit für die Frauen, die so ein Verfahren angetreten sind, gewährleistet.
Deshalb brauchte es zusätzlich ein Gesetz, damit die Gleichstellung auch tatsächlich gilt. Erst dadurch konnten Betroffene ihre Rechte einfordern und waren vor einer Kündigung geschützt. Das erklärt Regina Wecker. Sie ist ehemalige Professorin für Frauen- und Geschlechtergeschichte an der Universität Basel und präsidierte sowohl die Schweizerische Gesellschaft für Geschichte als auch die Gesellschaft für Geschlechterforschung.
Der Weg zum Gesetz
Am 1. Juli 1996 trat also das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann in Kraft. Vor allem auch der Frauenstreik von 1991 gab dem Ganzen nochmals neuen Schub. So entstand ein Gesetz, das die Gleichstellung nicht nur garantiert, sondern auch vor Gericht durchgesetzt werden kann.
Das Gesetz schützt vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Arbeitsleben – zum Beispiel bei der Anstellung, beim Lohn, bei Beförderungen oder bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Die heutige Situation
Besonders die Lohnungleichheit ist nach wie vor ein aktuelles Thema und führt bis heute zu Diskussionen. Nach wie vor sind Frauenlöhne im Vergleich zu Männerlöhnen nach wie vor sehr viel niedriger. So seilaut Regina Wecker die Frage der Gleichbewertung von Frauenarbeit überhaupt noch nicht abgeschlossen.
Doch das Verständnis von Gleichstellung entwickelt sich laufend weiter. Drei Jahrzehnte später hat sich vieles verändert. Gleichzeitig sind neue Fragen hinzugekommen. Basel-Stadt hat deshalb sein kantonales Gleichstellungsgesetz erweitert – als erster deutschschweizer Kanton. Seit Juni 2025 gilt es auch für LGBTIQ-Personen.
Wie sieht es in Basel aus?
Zuständig für die Umsetzung des Gleichstellungsauftrags ist die Fachstelle für Gleichstellung und Diversität Basel-Stadt. Sie setzt sich dafür ein, dass alle Menschen im Kanton – unabhängig von ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Orientierung – die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben. Eine Aufgabe, die sich durch ganz verschiedene Bereiche zieht und immer wieder neue Herausforderungen mit sich bringt, erklärt Evelyne Sturm, Co-Leiterin der Abteilung Gleichstellung und Diversität.
Es gäbe weiterhin sehr viel zu tun, um die tatsächliche Gleichstellung zu erreichen. Die Herausforderung dabei sei, dass es sehr viele Handlungsfelder gibt und die Ressourcen dabei seien beschränkt. Dadurch muss priorisiert werden und man könne nicht in allen Themenfeldern gleich aktiv sein.
30 Jahre später
Nach drei Jahrzehnten zeigt sich: Das Gleichstellungsgesetz hat Spuren hinterlassen. Bei der Lohnungleichheit hat es Betroffenen ein Mittel gegeben, sich gegen Diskriminierung zu wehren.
Trotzdem zeigt sich: Bei der Bezahlung gibt es noch immer Ungleichheiten. Frauen verdienen in der Schweiz pro Monat durchschnittlich 1364 Franken weniger als Männer. Rund die Hälfte dieses Unterschieds lässt sich durch unterschiedliche Ausbildung oder Arbeitsbranche erklären. Der andere Teil bleibt bis heute unerklärt.
Wie geht es weiter?
Vollständig erreicht ist die Gleichstellung also noch nicht. Aber ohne das Gleichstellungsgesetz wären viele Fortschritte kaum möglich gewesen. Parallel dazu sind auch in anderen Bereichen wichtige Veränderungen erfolgt – zum Beispiel im Familien- und Eherecht, wo die rechtliche Gleichbehandlung von Frau und Mann gestärkt wurde.
Und wie die Erweiterung des Gleichstellungsgesetzes in Basel-Stadt zeigt: Das Verständnis von Gleichstellung entwickelt sich ständig weiter. Die Frage ist deshalb nicht nur, was in den letzten 30 Jahren erreicht wurde – sondern auch, welche Schritte noch vor uns liegen.