Radio loco-motivo beider Basel
Menschen mit und ohne Psychiatrie-Erfahrung
machen gemeinsam Radio
In der Projekt-Redaktion von Radio loco-motivo gestalten Menschen mit und ohne Psychiatrie-Erfahrung gemeinsam als Radioschaffende eine Sendung. Betroffene, Angehörige und Profis thematisieren zusammen die Psychiatrie am Radio und treten mit ihren Erfahrungen und Haltungen an die Öffentlichkeit. Zudem berichten sie in Kolumnen, Beiträgen und Reportagen über ganz unterschiedliche Themen, die sie ihrem Publikum näher bringen möchten.
Radio loco-motivo beider Basel trifft sich jeden Donnerstag in den Räumlichkeiten von Radio X. Zehn Redaktorinnen und Redaktoren erarbeiten dort Themen, planen Interviews, produzieren ihre Beiträge und tauschen sich zu den Live-Sendungen aus. Diese Treffen im Studio schaffen ausserdem Begegnung: Die Redaktion kann hier ihre Interview-Gäste empfangen und trifft auch auf Sendungsmacher/innen anderer Redaktionen.
Ein Projekt der Radioschule Klipp+Klang in Zusammenarbeit mit den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel UPK, der Psychiatrie Baselland PBL, dem Gesundheitsdepartement Kanton Basel Stadt und der Stiftung Rheinleben
OnAir
Am 2. Donnerstag des Monats von 18 - 19 Uhr auf Radio X.
Wiederholung jeweils am folgenden Samstag 13 - 14 Uhr.
Sendreihe
Am 13. April 2017 ging die erste Sendung von Radio loco-motivo beider Basel über den Äther. Die ersten Sendungen wurden vorproduziert, seit Oktober 2017 heisst es jeden zweiten Donnerstag live on Air: «Dir loosed Radio loco-motivo uf Radio X!» In der Schweiz gibt es vier Redaktionsgruppen von Radio loco-motivo: Bern, Winterthur, Solothurn und Radio loco-motivo beider Basel.
Jahresbericht Radio loco-motivo beider Basel 2017
Medienmitteilung vom 4. April 2018: Ein Jahr Radio loco-motivo beider Basel
Medienmitteilung vom 8. April 2017: Erste Sendung auf Radio X
Kantonale Abstimmungen: Stimmrecht für Einwohner:innen
Das Basler Stimmvolk stimmt am Sonntag dem 24. November über vier nationale und drei kantonale Vorlagen ab. Eine kantonale Vorlage ist das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer:innen von Malik Iddrisu
Kantonale Abstimmungen: Einwohnerinnenstimmrecht
Die kantonale Vorlage zum Einwohner:innenstimmrecht will, dass Menschen die seit 5 Jahren in Basel wohnen und eine Niederlassungsbewilligung haben, über kantonale Vorlagen abstimmen dürfen.
38 Prozent der Menschen, die in Basel wohnen, haben keinen Schweizer Pass und können deswegen nicht auf Kantonsebene abstimmen. Die Vorlage «Stimm und Wahlrecht für Ausländer:innen» will das ändern. Sie verlangt, dass Menschen, die schon 5 Jahre in Basel wohnen und eine Aufenthaltsbewilligung besitzen, das aktive Wahlrecht für kantonale Geschäfte bekommen, allerdings nicht das passive. Das heisst, sie dürften abstimmen, aber sich nicht wählen lassen. Die Kantone Neuenburg und Jura haben dieses Recht bereits eingeführt.
Argumente der Befürworter:innen
38 Prozent der erwachsenen Basler Stimmbevölkerung ist nicht stimmberechtigt, dies mit steigender Tendenz. Laut den Befürworter:innen brauche es das aktive Stimm- und Wahlrecht, damit zukünftig nicht eine Minderheit über eine Mehrheit entscheiden würde. 10 Jahre Aufenthalt um danach sich einzubürgern sei eine zu lange Frist. Und das Einbürgerungsverfahren sei zudem auch schwierig zu durchlaufen.
Argumente der Gegner:innen
Die Gegner:innen sagen, Menschen ohne Schweizer Pass sollen sich einbürgern lassen. Das Einbürgerungsverfahren sei für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund wichtig. Ein Stimmrecht ab 5 Jahren Niederlassung in Basel Stadt würde den Einbürgerungsprozess abschwächen.
Parolenspiegel
Befürworter:innen sind der Basler Regierungsrat, der Grosse Rat, die SP, GLP, Grünen und BastA!
Gegner:innen sind die EVP, FDP, LDP, die Mitte und die SVP