Radio loco-motivo beider Basel 

Menschen mit und ohne Psychiatrie-Erfahrung 
machen gemeinsam Radio

In der Projekt-Redaktion von Radio loco-motivo gestalten Menschen mit und ohne Psychiatrie-Erfahrung gemeinsam als Radioschaffende eine Sendung. Betroffene, Angehörige und Profis thematisieren zusammen die Psychiatrie am Radio und treten mit ihren Erfahrungen und Haltungen an die Öffentlichkeit. Zudem berichten sie in Kolumnen, Beiträgen und Reportagen über ganz unterschiedliche Themen, die sie ihrem Publikum näher bringen möchten.

Radio loco-motivo beider Basel trifft sich jeden Donnerstag in den Räumlichkeiten von Radio X. Zehn Redaktorinnen und Redaktoren erarbeiten dort Themen, planen Interviews, produzieren ihre Beiträge und tauschen sich zu den Live-Sendungen aus. Diese Treffen im Studio schaffen ausserdem Begegnung: Die Redaktion kann hier ihre Interview-Gäste empfangen und trifft auch auf Sendungsmacher/innen anderer Redaktionen.

Ein Projekt der Radioschule Klipp+Klang in Zusammenarbeit mit den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel UPK, der Psychiatrie Baselland PBL, dem Gesundheitsdepartement Kanton Basel Stadt und der Stiftung Rheinleben

OnAir

Am 2. Donnerstag des Monats von 18 - 19 Uhr auf Radio X.

Wiederholung jeweils am folgenden Samstag 13 - 14 Uhr. 

Sendreihe

Am 13. April 2017 ging die erste Sendung von Radio loco-motivo beider Basel über den Äther. Die ersten Sendungen wurden vorproduziert, seit Oktober 2017 heisst es jeden zweiten Donnerstag live on Air: «Dir loosed Radio loco-motivo uf Radio X!» In der Schweiz gibt es vier Redaktionsgruppen von Radio loco-motivo: Bern, Winterthur, Solothurn und Radio loco-motivo beider Basel.

Jahresbericht Radio loco-motivo beider Basel 2017

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Medienmitteilung vom 4. April 2018: Ein Jahr Radio loco-motivo beider Basel

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Medienmitteilung vom 8. April 2017: Erste Sendung auf Radio X

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Gsund: Krankheit als Chance Teil 2
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Worum geht es bei der Justizinitiative?

Am 28. November wird schweizweit über die Initiative "Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundsrichter im Losverfahren" abgestimmt. Wir haben Argumente von Befürworter:innen und Gegner:innen gesammelt und erklären, um welche Thematik es bei der Abstimmung geht.  von Paul von Rosen

Darum geht es

Am 28. November wird schweizweit über die Initiative "Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren" (meist "Justizinitiative" genannt) abgestimmt. Die Initiative möchte das Ernennungsverfahren der höchsten Richter:innen der Schweiz am Bundesgericht in Lausanne ändern. Statt, wie bisher, von den Parteien aus dem Parlament bestimmt zu werden, sollten Bundesrichter:innen der Justizinitiative nach in Zukunft durch ein Losverfahren bestimmt werden. Eine unabhängige Fachkommision würde geeignete Bewerber:innen bestimmen, zwischen denen das Los entscheide, wer in das Amt eingesetzt wird.  

 

Argumente dafür

Gewährleistung der Gewaltenteilung:

Die Befürworter:innen sind der Ansicht, dass die Bundesrichter:innen nicht unabhängig genug vom Parlament seien. Da sie in der Regel nur als Parteimitglieder und mithilfe einer Partei ins Amt kommen und sich alle sechs Jahre einer Wiederwahl durchs Parlament stellen müssen, sei fraglich, wie frei sie in ihrer Urteilsfindung seien.

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Qualifiziertere Richter:innen:

Das neue Auswahlverfahren stelle fachliche Eignung statt Parteizugehörigkeit oder-vernetzung in den Vordergrund, Davon profitiere die Qualität der Rechtsprechung.

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Keine Mandatsabgaben der Bundesrichter:innen mehr

Die Befürworter:innen betonen, dass die Justizinitiative das Ende der jährlichen Mandatsabgaben der Bundesrichter:innen an ihre Parteien bedeuten würde. Die in der Schweiz übliche Praxis der Mandatsabgaben von Bundesrichter:innen ist von der Antikorruptionsbehörde des Europarats mehrfach bemängelt worden.

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Argumente dagegen

Demokratische Legitimation des Justizsystems

Gegner:innen der Justizinitiative verweisen darauf, dass die bisherige Wahl der Bundesrichter:innen, den Proportionen der gewählten Parteien im Parlament entsprechend, dazu beitrage, die Rechtsprechung demokratisch zu legitimieren.

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Ein bewährtes System

Die Unabhängigkeit der Bundesrichter:innen sei sicher genug. Tatsächlich gab es in der Schweiz bisher keinen Fall, in dem eine Bundesrichterin oder ein Bundesrichter aus politischen Gründen nicht wieder im Amt bestätigt wurde. 

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Losverfahren als technokratisches Experiment 

Gegner:innen bezweifeln, ob ein Losverfahren, welches im Schweizer Politsystem beispiellos sei, wirklich die besten Bundesrichter:innen hervorbringen könne. Eine Wahl, die neben juristischen Qualifikationen auch auf eine ausgewogene Vertretung von Herkunft, Sprache, Geschlecht und Weltanschauung achte, sei durch ein Losverfahren nicht zu ersetzten.

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Parolenspiegel

  Ja Nein
Grüne   x
SP   x
Mitte   x
FDP   x
GLP   x
SVP   x
EDU   x
EVP   x

Der Nationalrat hat sich, bei einer Gegenstimme und vier Enthaltungen,der Ständerat ohne Gegenstimme gegen die Justizinitiative ausgesprochen. Auch der Bundesrat empfiehlt ein "Nein".