Radio loco-motivo beider Basel 

Menschen mit und ohne Psychiatrie-Erfahrung 
machen gemeinsam Radio

In der Projekt-Redaktion von Radio loco-motivo gestalten Menschen mit und ohne Psychiatrie-Erfahrung gemeinsam als Radioschaffende eine Sendung. Betroffene, Angehörige und Profis thematisieren zusammen die Psychiatrie am Radio und treten mit ihren Erfahrungen und Haltungen an die Öffentlichkeit. Zudem berichten sie in Kolumnen, Beiträgen und Reportagen über ganz unterschiedliche Themen, die sie ihrem Publikum näher bringen möchten.

Radio loco-motivo beider Basel trifft sich jeden Donnerstag in den Räumlichkeiten von Radio X. Zehn Redaktorinnen und Redaktoren erarbeiten dort Themen, planen Interviews, produzieren ihre Beiträge und tauschen sich zu den Live-Sendungen aus. Diese Treffen im Studio schaffen ausserdem Begegnung: Die Redaktion kann hier ihre Interview-Gäste empfangen und trifft auch auf Sendungsmacher/innen anderer Redaktionen.

Ein Projekt der Radioschule Klipp+Klang in Zusammenarbeit mit den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel UPK, der Psychiatrie Baselland PBL, dem Gesundheitsdepartement Kanton Basel Stadt und der Stiftung Rheinleben

OnAir

Am 2. Donnerstag des Monats von 18 - 19 Uhr auf Radio X.

Wiederholung jeweils am folgenden Samstag 13 - 14 Uhr. 

Sendreihe

Am 13. April 2017 ging die erste Sendung von Radio loco-motivo beider Basel über den Äther. Die ersten Sendungen wurden vorproduziert, seit Oktober 2017 heisst es jeden zweiten Donnerstag live on Air: «Dir loosed Radio loco-motivo uf Radio X!» In der Schweiz gibt es vier Redaktionsgruppen von Radio loco-motivo: Bern, Winterthur, Solothurn und Radio loco-motivo beider Basel.

Jahresbericht Radio loco-motivo beider Basel 2017

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Medienmitteilung vom 4. April 2018: Ein Jahr Radio loco-motivo beider Basel

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Medienmitteilung vom 8. April 2017: Erste Sendung auf Radio X

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Gsund: Krankheit als Chance Teil 2
Videolink

Abstimmung zum Covid-19-Gesetz, die Zweite. Worum es dieses Mal geht.

Im Juni haben wir in der der Schweiz zum ersten Mal über das Covid-19-Gesetz abgestimmt. Jetzt am 28. November tun wir es wieder. Doch unterscheiden sich die Inhalte der beiden Abstimmungen sehr. Wir erklären, worum es bei dieser Abstimmung zum Covid-19-Gesetz genau geht. von Julia Brogli

21.11.15 Politspecial Covid-19-Gesetz

Politspecial zu der Abstimmung vom 28. November 2021 über die Änderungen des Covid-19-Gesetzes.

Darum geht es

Das Parlament hat im September 2020 das Covid-19-Gesetz verabschiedet. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes dringliches Bundesgesetz. Das heisst, es tritt sofort in Kraft und ist zeitlich beschränkt. Das Gesetz befähigt den Bunderat zum Beispiel dazu, möglichst schnell und unkompliziert mit neuen Einschränkungen und Lockerungen auf die pandemische Lage reagieren zu können, lenkt ihn aber auch gleichzeitig mit Vorgaben und Richtlinien. Da die Pandemie jedoch sehr unberechenbar verläuft, wurde das Covid-19-Gesetz im Verlauf des letzten Jahres immer mal wieder vom Parlament angepasst. So auch am 19. März 2021. An diesem Tag verabschiedete das Parlament gleich mehrere Gesetzesänderungen:

Ausweitung der Hilfegelder

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Schaffung der rechtlichen Grundlagen für das Contact-Tracing-System und das Covid-Zertifikat

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Befreiung der Quarantäne für all jene, die zwar Kontakt hatten mit einer infizierten Person, jedoch bereits vollständig geimpft oder genesen sind.

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Festlegung von weiteren Vorgaben für den Bundesrat. So muss er die Kantone in der Krisenbewältigung stärker miteinbeziehen und die Einbussen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens so klein wie möglich halten.

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Der Bundesrat wurde dazu befugt, medizinische Güter, wie Covid-Arzneimittel herstellen zu lassen.

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Argumente dagegen:  

Indirekter Impfzwang für alle:

Mit der Gesetzesrevision gelten Quarantänevorschriften ausschliesslich für all jene, die sich nicht impfen lassen wollen oder können. Auch alle weiteren Massnahmen würden ausschliesslich für Geimpfte gelockert werden. Dies sei Diskriminierung, da weiterhin alle ansteckend sein könnten. Auch würde dieses „Zwei-Klassen-System“ zur Spaltung der Schweiz führen.

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Elektronische Massenüberwachung:

Das Contact-Tracing würde nicht funktionieren und zudem vom Datenschutz her grosse Mängel aufweisen. Die App könnte  die totale Überwachung aller in der Schweiz wohnhaften Personen bedeuten.

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Machtausweitung des Bundesrats:

Mit der erhaltenen Machtausweitung sei der Bunderat darüber verfügt, das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben der Bürger:innen mit Einschränkungen und Lockerungen zu lenken. Unsere Demokratie wäre somit in Gefahr.

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Argumente dafür:

Covid-Zertifikat würde Verbote und Schliessungen verhindern

Das Zertifikat sei unabdingbar, um die Krise nachhaltig zu bewältigen und würde erneute Verbote (z.B. von kulturellen Einrichtungen und Grossveranstaltungen) vorbeugen. Es sei freiwillig und sicher. Wer nicht geimpft oder genesen ist, kann sich weiterhin testen lassen, somit könnte also auch nicht von Diskriminierung oder einer indirekten Impfflicht die Rede sein.

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Wirtschaftliche Unterstützung

Viele Unternehmen, Selbstständige, Kulturschaffende, Sportclubs oder Kindertagesstätten erhalten seit der Gesetzesrevision zusätzliche finanzielle Unterstützung. Ohne diese seien sie in ihrer Existenz gefährdet.

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Gefährdung der Krisenbewältigung:

Ein Nein würde die Krisenbewältigung massgebend erschweren. Der Bundesrat, die Kantone und das Parlament hätten bewiesen, dass sie darum bemüht seien, die Massnahmen und Einschränkungen so gering wie möglich zu halten und immer auch sehr an die Mithilfe und Eigenverantwortung der Bevölkerung appellieren würde.

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 Parolenspiegel

Partei Ja Nein
EDU   x
SVP   x
FDP x  
EVP x  
GLP x  
Mitte x  
SP x  
Grüne x  

Bundesrat und Parlament empfehlen ein Ja. 

Wird die Vorlage angenommen, so bleibt die momentane gesetzliche Lage bestehen und es ändert sich vorerst nichts. Wird die Gesetzesrevision jedoch abgelehnt, so tritt sie am 19. März 2022, also genau ein Jahr nachdem sie verabschiedet worden ist, ausser Kraft. Dies, da es sich hierbei um ein dringliches Bundesgericht handelt.