Radio loco-motivo beider Basel
Menschen mit und ohne Psychiatrie-Erfahrung
machen gemeinsam Radio
In der Projekt-Redaktion von Radio loco-motivo gestalten Menschen mit und ohne Psychiatrie-Erfahrung gemeinsam als Radioschaffende eine Sendung. Betroffene, Angehörige und Profis thematisieren zusammen die Psychiatrie am Radio und treten mit ihren Erfahrungen und Haltungen an die Öffentlichkeit. Zudem berichten sie in Kolumnen, Beiträgen und Reportagen über ganz unterschiedliche Themen, die sie ihrem Publikum näher bringen möchten.
Radio loco-motivo beider Basel trifft sich jeden Donnerstag in den Räumlichkeiten von Radio X. Zehn Redaktorinnen und Redaktoren erarbeiten dort Themen, planen Interviews, produzieren ihre Beiträge und tauschen sich zu den Live-Sendungen aus. Diese Treffen im Studio schaffen ausserdem Begegnung: Die Redaktion kann hier ihre Interview-Gäste empfangen und trifft auch auf Sendungsmacher/innen anderer Redaktionen.
Ein Projekt der Radioschule Klipp+Klang in Zusammenarbeit mit den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel UPK, der Psychiatrie Baselland PBL, dem Gesundheitsdepartement Kanton Basel Stadt und der Stiftung Rheinleben
OnAir
Am 2. Donnerstag des Monats von 18 - 19 Uhr auf Radio X.
Wiederholung jeweils am folgenden Samstag 13 - 14 Uhr.
Sendreihe
Am 13. April 2017 ging die erste Sendung von Radio loco-motivo beider Basel über den Äther. Die ersten Sendungen wurden vorproduziert, seit Oktober 2017 heisst es jeden zweiten Donnerstag live on Air: «Dir loosed Radio loco-motivo uf Radio X!» In der Schweiz gibt es vier Redaktionsgruppen von Radio loco-motivo: Bern, Winterthur, Solothurn und Radio loco-motivo beider Basel.
Jahresbericht Radio loco-motivo beider Basel 2017
Medienmitteilung vom 4. April 2018: Ein Jahr Radio loco-motivo beider Basel
Medienmitteilung vom 8. April 2017: Erste Sendung auf Radio X
"Lex Netflix" kurz und knapp erklärt
Am 15. Mai wird in der Schweiz über drei nationale Vorlagen abgestimmt. Eine davon ist die sogenannte «Lex Netflix», die Vorlage zur Änderung des Filmgesetzes. Diese Gesetzesrevision möchte Streamingdienste wie Netflix dazu verpflichten, das Schweizer Filmschaffen mit einer Abgabe zu unterstützen. von Julia Brogli
22.04.30 Politspecial Lex Netflix
Politspecial zu der Vorlage "Änderung des Filmgesetzes"
Darum geht es:
Schweizerische Fernsehsender wie das SRF sind gesetzlich dazu verpflichtet, vier Prozent ihres gesamten Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Die Revidierung des Filmgesetzes sieht es nun vor, diese Abgabepflicht auf Streamingdienste wie Netflix oder Amazon Prime auszuweiten. Das bedeutet, dass Streaming-Anbieter zukünftig ebenfalls vier Prozent des ihres in der Schweiz erzielten Umsatzes in die inländische Filmbranche investieren müssten.
Zusätzlich beinhaltet die Revision die Vorgabe, dass das Angebot der Plattformen zu 30 Prozent aus europäischen Produktionen bestehen muss.
Das sagen die Befürworter:innen:
- Mehr Vielfalt dank Quote: Die Quote, welche einen Minimalanteil von 30 Prozent europäischer Produktionen vorgibt, führt zu mehr kultureller und inhaltlicher Vielfalt innerhalb des Streaming-Angebots.
- Stärkung des Filmstandort Schweiz: Investitionen in den nationalen Markt statt Abfluss von Geld, Schweizer Filmschaffenden und Knowhow ins Ausland.
- Gesetz führt zu mehr Gleichbehandlung von nationalen Fernsehsendern und Streamingdiensten.
Das sagen die Gegner:innen:
- Abogebühren könnten steigen, da die Kosten auf die Konsument:innen abgewälzt werden.
- Der schweizerischen Filmszene geht es gut, das nationale Filmschaffen wird bereits mit ca. 100 Millionen Franken pro Jahr unterstützt. Zusätzliche Gelder sind nicht nötig.
- Bei der Vorgabe, dass 30% des Streaming-Angebots europäischer Herkunft sein müssen, handelt es sich um eine Bevormundung der Konsument:innen durch den Staat, Die Konsumfreiheit würde eingeschränkt werden.
Die Parolen:
Ja | Nein | |
Grüne | x | |
SP | x | |
Mitte | x | |
GLP | x | |
EVP | x | |
FDP | x | |
SVP | x | |
EDU | x | |
Bundesrat | x | |
Parlament | x |