Radio loco-motivo beider Basel
Menschen mit und ohne Psychiatrie-Erfahrung
machen gemeinsam Radio
In der Projekt-Redaktion von Radio loco-motivo gestalten Menschen mit und ohne Psychiatrie-Erfahrung gemeinsam als Radioschaffende eine Sendung. Betroffene, Angehörige und Profis thematisieren zusammen die Psychiatrie am Radio und treten mit ihren Erfahrungen und Haltungen an die Öffentlichkeit. Zudem berichten sie in Kolumnen, Beiträgen und Reportagen über ganz unterschiedliche Themen, die sie ihrem Publikum näher bringen möchten.
Radio loco-motivo beider Basel trifft sich jeden Donnerstag in den Räumlichkeiten von Radio X. Zehn Redaktorinnen und Redaktoren erarbeiten dort Themen, planen Interviews, produzieren ihre Beiträge und tauschen sich zu den Live-Sendungen aus. Diese Treffen im Studio schaffen ausserdem Begegnung: Die Redaktion kann hier ihre Interview-Gäste empfangen und trifft auch auf Sendungsmacher/innen anderer Redaktionen.
Ein Projekt der Radioschule Klipp+Klang in Zusammenarbeit mit den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel UPK, der Psychiatrie Baselland PBL, dem Gesundheitsdepartement Kanton Basel Stadt und der Stiftung Rheinleben
OnAir
Am 2. Donnerstag des Monats von 18 - 19 Uhr auf Radio X.
Wiederholung jeweils am folgenden Samstag 13 - 14 Uhr.
Sendreihe
Am 13. April 2017 ging die erste Sendung von Radio loco-motivo beider Basel über den Äther. Die ersten Sendungen wurden vorproduziert, seit Oktober 2017 heisst es jeden zweiten Donnerstag live on Air: «Dir loosed Radio loco-motivo uf Radio X!» In der Schweiz gibt es vier Redaktionsgruppen von Radio loco-motivo: Bern, Winterthur, Solothurn und Radio loco-motivo beider Basel.
Jahresbericht Radio loco-motivo beider Basel 2017
Medienmitteilung vom 4. April 2018: Ein Jahr Radio loco-motivo beider Basel
Medienmitteilung vom 8. April 2017: Erste Sendung auf Radio X
Neues Unterstützungsprogramm erfreut Nachtkulturszene
Das gestern von der Basler Regierung kommunizierte Unterstützungsprogramm für die Gastronomie und Hotellerie erfeut auch Vertreter:innen aus der Basler Bar- und Clubszene. Die finanzielle Unterstützung gilt vorerst für den Monat Dezember. Doch der Regierungsrat werde weitere Unterstützungsmassnahmen beschliessen, sagt Kaspar Sutter, Vorsteher des WSU. von Danielle Bürgin
21.12.22 Unterstützung für Gastro, Bars und Clubs
Neues Unterstützungsprogramm erfreut Nachtkultur-Veranstaltende
Aufgrund der anfangs Dezember 2021 in Kraft getretenen behördlichen Schutzmassnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie hat der Regierungsrat am 21.12.21 eine neue Verordnung zur Unterstützung der Gastronomie und Hotellerie erlassen. Davon profitieren auch die Bars, Clubs und Kulturbetriebe.
Dem Regierungsrat sei bewusst, dass die neuen Schutzmassnahmen eine starke Auswirkung auf die Betriebe der Nacht- und Kulturszene habe, sagt Kaspar Sutter gegenüber Radio X. "Darum war uns klar, als wir im Dezember weitere Massnahmen erlassen mussten, dass es eine wirtschaftliche Unterstützung für diese Betriebe braucht", so Sutter.
Steffi Klär, jahrelang im Präsidium und immer noch für den Verein Kultur & Gastronomie sowie als Veranstalterin aktiv, zeigt sich erfreut über diese Meldung. Es sei wichtig, dass von Seiten Politik und Verwaltung Verständnis und aktive Unterstützung gegenüber der Nachtkultur und Gastronomie signalisiert werde.
Doch sei nach zwei Jahren Pandemie ebenfalls wichtig, dass der Austausch zwischen verschiedenen Gremien weiter geführt werde. Damit spricht Steffi Klär die "Taskforce Nachtkultur" an. Diese befasst sich seit langem mit den Bedürfnissen der Nachtkultur im Zusammenhang mit den Covid-19-Schutzmassnahmen. Man müsse aus den Erfahrungen lernen, die gesammelt wurden.
Zusammengefasst:
Die neue Verordnung der Basler Regierung regelt für den Monat Dezember 2021 die finanzielle Unterstützung von basel-städtischen Betrieben, die besonders stark von den neuen kantonalen Corona-Massnahmen betroffen sind. Als besonders stark betroffen gelten Betriebe, die im Monat Dezember 2021 einen Umsatzverlust von über 40 Prozent gegenüber dem Durchschnitt von Dezember 2018 und 2019 erleiden.
Das Unterstützungsprogramm gilt nur für den Zeitraum vom 1. Dezember 2021 bis 31. Dezember 2021, also für die Zeit, in der die kantonalen Schutzmassnahmen strenger sind als die des Bundes.
Der Regierungsrat wird weitere Unterstützungsmassnahmen beschliessen. Dies koordiniert mit dem Bund, der ab dem 1. Januar 2022 das Härtefallprogramm II plant.
Betriebe, die Anspruch auf Unterstützung haben, können ihre Anträge ab 3. Januar 2022 stellen.