Das Verhüllungsverbot auf einen Blick

Am 7. März stimmt die Schweiz über die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" ab. Das musst du über diese Vorlage wissen: von Marcello Capitelli

  • Die Initiative fordert, dass Verhüllungen wie Burka, Niqab oder andere Vermummungen des Gesichts in der ganzen Schweiz verboten werden. Ein solches Verbot gibt es bislang in den Kanonen Tessin und St. Gallen.
  • Die Initiative sieht auch Ausnahmen vor. Verhüllungen aus Gründen der Sicherheit und Gesundheit (z.B Mund- und Nasenschutz), an der Fasnacht und in Gotteshäuser sollen weiterhin erlaubt sein.
  • Der Bundesrat stellt der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Dieser tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird. Demnach soll es kein allgemeines Verhüllungsverbot geben. Allerdings müsste man neu sein Gesicht zeigen um sich zu identifizieren.

 

Darum geht es:im Detail

Die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" will ein Verbot von Gesichtsverhüllungen im öffentlichen Raum. So sollen beispielsweise religiöse Verhüllungen wie Burka oder Niqab nicht mehr auf der Strasse, im öffentlichen Verkehr oder in Fussballstadien getragen werden. Das Verbot gilt auch für Vermummungen an Demonstrationen. Im Initiativtext sind auch Ausnahmen aufgeführt. Aus Gründen der Sicherheit oder Gesundheit ist das Verhüllen des Gesichtes weiterhin erlaubt (z.B Hygienemasken). Auch in Gotteshäusern darf man sich weiterhin verhüllen und an der Fasnacht.

Der Bundesrat hat der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenübergestellt. Dieser tritt in Kraft, wenn die Schweiz die Volksinitiative zum Verhüllungsverbot am 7. März ablehnt. Dieser Gegenvorschlag sieht kein allgemeines Verhüllungsverbot vor. Neu soll man sein Gesicht aber zeigen müssen, wenn man sich identifizieren muss, wie beispielsweise bei der Billetkontrolle im Zug. Wer sich weigert, wird gebüsst. Ausserdem will der Bundesrat im Gegenvorschlag mit Förderprogrammen die Rechte von Frauen stärken.

In den Kantonen St. Gallen und Tessin gibt es bereits heute ein Verbot im Sinne der Initiative. Andere Kantone wie beispielsweise Zürich, Glarus oder Schwyz haben sich dagegen entschieden.

Das sagen die Befürworter

In unserer Kultur sei es normal, dass man das Gesicht seines Gegenübers sieht. Man solle wissen, mit wem man es zu tun habe, sagt SVP - Grossrat Joel Thüring. "Wenn Sie als Frau nach Saudi Arabien gehen, müssen Sie auch Ihren Kopf bedecken. Ich denke, das kann man auch in der Schweiz erwarten, dass Personen, die hierhin kommen, sich an unsere Regeln halten." Keine Frau in der Schweiz würde freiwillig eine Burka oder Niqab tragen. Dies würde schliesslich verhindern, dass sich Personen hier integrieren könnten, so Thüring weiter. "Eine Frau mit Verschleierung wird niemals die Möglichkeit haben, mit Schweizerinnen und Schweizer in einen normalen Kontakt zu treten. Die Hürde dieser Vollverschleierung verhindert die Integration. Deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand das freiwillig macht."

Das Verbot würde auch für vermummte Personen an Demonstrationen gelten. Das Verhüllungsverbot würde also ausserdem auch für mehr Sicherheit in der Schweiz sorgen. Gerade in Basel sei es in der Vergangenheit wiederholt vorgekommen, dass Demonstranten für Sachbeschädigungen verantwortlich waren und Polizisten angegriffen hatten, sagt Thüring. "Ein Verhüllungsverbot wäre sicher eine Vereinfachung für die Strafverfolgungsbehörde." Eine vermummte Person sei viel schwieriger festzumachen wie eine Person ohne Gesichtsverhüllung.

Das sagen die Gegner

Kleidervorschriften hätten in der Verfassung nichts verloren. Das Verhüllungsverbot sei eine völlig unnötige Vorschrift, sagt Luca Urgese, der Präsident der FDP Basel-Stadt. "Es ist schon heute verboten, jemanden zum Tragen einer Verschleierung zu zwingen. Daher gibt es keinen Grund, diese Vorschrift in die Verfassung zu nehmen." Wer eine Frau zum Tragen einer Burka zwingt, mache sich heute schon strafbar. Das Verhüllungsverbot würde also diejenigen bestrafen, welche freiwillig eine Burka oder Niqab tragen, so Luca Urgese. Das könnte dazu führen, dass betroffene Frauen sich aus der Öffentlichkeit zurückziehen müssten. 

Im indirekten Gegenvorschlag ist festgehalten, dass man zur Identifikation, zum Beispiel in einem Amt, sein Gesicht zeigen muss. Der Gegenvorschlag gehe also das eigentliche Problem an und nicht die freiwillige Verhüllung, sagt Luca Urgese. 

Parolenspiegel

Partei Parole
SP Parolen noch ausstehend
Grüne Nein
Grünliberale Nein
Die Mitte Parolen noch ausstehend
EVP Stimmfreigabe
FDP Nein
SVP Ja
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LDP BS Parolen noch ausstehend
BastA! Parolen noch ausstehend
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Bundesrat und Parlament Nein

 

Abstimmungspolitspecial Verhüllungsverbot

Die Argumente von Joel Thüring (SVP) und Luca Urgese (FDP).