Die Schweiz stimmt ab - die nationalen Vorlagen im Überblick

Am 27. September stimmen die Schweizer Stimmbürger*innen über insgesamt fünf nationale Vorlagen ab. Radio X informiert dich im Vorfeld über diese Abstimmungsvorlagen, spricht mit Gegnern und Befürwortern und liefert dir am Abstimmungssonntag selber die Resultate. 

Parolenspiegel

Partei Begrenzungsinitiative Jagdgesetz Kinder Drittbetreungskosten Vaterschaftsurlaub Kampfflugzeuge
SVP JA JA JA NEIN JA
FDP NEIN JA JA NEIN JA
EVP NEIN NEIN JA JA JA
BDP NEIN JA JA JA JA
CVP NEIN JA JA JA JA
GLP NEIN NEIN NEIN JA JA
Grüne NEIN NEIN NEIN JA NEIN
SP NEIN NEIN NEIN JA NEIN
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LDP NEIN Stimmfreigabe JA JA JA
BastA! NEIN NEIN NEIN JA NEIN

 

Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)»

Es ist wohl die Abstimmung des Jahres: die Initiative “Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)” der SVP. Ziel der Vorlage ist, die Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union aufzulösen, um die Masseneinwanderung in die Schweiz zu stoppen. So sollen Schweizer Arbeitnehmer*innen laut den Befürwortern geschützt und die Schweiz weniger verbaut werden. Da das Personenfreizügigkeitsabkommen eines der Abkommen der Bilateralen I ist, befürchten die Gegner der Iniative, dass bei einer Kündigung der Personenfreizügigkeit auch die anderen Abkommen dieser Bilateralen I gestrichen werden. 

Begrenzungsinitiative im Detail

Änderung des Jagdgesetzes

National- und Ständerat haben sich auf ein neues Jagdgesetz geeinigt.  Der Wolf soll weiterhin als geschützte Art gelten, neu soll er aber  als “regulierbare Art” bezeichnet werden. Das heisst, der Wolfsbestand darf reguliert werden, bevor ein Schaden entsteht - bevor Schafe gerissen werden oder ein Wolf den Menschen zu nahe kommt. Neben dem Wolf wird im Gesetz auch der Steinbock als regulierbare Art definiert. Andere einheimische Wildtiere wie Biber, Luchs, Bär, Fischotter, Graureiher oder Gänsesäger bleiben weiterhin streng geschützt. Der Bundesrat erhält mit der Revision jedoch die Kompetenz, geschützte Arten ebenfalls als regulierbar zu bezeichnen, falls es die Situation erfordert. 

Mehr dazu im Politspecial vom 09.09.2020 um 13:00 Uhr.

Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer

Die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer hat zum Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Um dies zu erreichen, sollen die steuerlichen Kinderabzüge erhöht werden. Aktuell können berufstätige Eltern für die Fremdbetreuung ihrer Kinder bis zu 10'100 Franken pro Kind und Pro Jahr bei der direkten Bundessteuer abziehen. Hinzu kommt der allgemeine Kinderabzug. Hier können Eltern pro Jahr und pro Kind 6500 Franken vom Einkommen abziehen. Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer sollen diese beiden Abzüge nun erhöht werden.  Anstatt 10’100 Franken sollen Eltern neu 25'000 Franken pro Kind bei der direkten Bundessteuer abziehen können. Auch der allgemeine Kinderabzug soll erhöht werden: von 6500 Franken auf 10'000 Franken pro Kind und Jahr. Diese beiden höheren Kinderabzüge würden gemäss Schätzungen jährliche Steuerausfälle von 380 Million Franken zur Folge haben. Wegen der Coronakrise werden diese Ausfälle im Jahr 2021 um 50 bis 100 Millionen Franken tiefer geschätzt. Gegen diese Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer haben zwei Komitees das Referendum ergriffen.

Mehr dazu im Politspecial vom 09.09.2020 um 13:00 Uhr.

Änderung des Erwerbsersatzgesetzes

Aktuell haben Väter Anrecht auf einen oder zwei Tage Vaterschaftsurlaub. Mit einem Ja zur Änderung des Erwerbsgesetzes würden Väter nach der Geburt ihres Kindes einen bezahlten zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub erhalten. Diese Urlaubstage können im Zeitraum von sechs Monaten verteilt werden oder am Stück bezogen werden. In dieser Zeit erhält der Vater gleich wie die Mutter 80% des Lohnes, maximal 196 Franken pro Tag.Das hat das Parlament als Gegenvorschlag zu einer Initiative beschlossen, die vier Wochen Vaterschaftsurlaub forderte. Gegen diesen Vorschlag des Parlaments wurde das Referendum ergriffen. 

Mehr dazu im Politspecial vom 09.09.2020 um 13:00 Uhr.

Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

Die Kampfflugzeuge der Armee, die aktuell im Einsatz stehen (F/A-18), erreichen voraussichtlich um das Jahr 2030 das Ende ihrer Nutzungsdauer. Um sie zu ersetzen sind maximal sechs Milliarden Franken aus dem ordentlichen Budget der Armee vorgesehen. Bei einem Ja am 27. September entscheidet der Bundesrat, welcher Typ und wie viele Flugzeuge gekauft werden. Der Flugzeughersteller, der den Auftrag erhält, muss für den Wert von 60 Prozent des Kaufpreises Aufträge an Schweizer Unternehmen vergeben. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen, das letzte Wort liegt jetzt beim Schweizer Stimmvolk. 

Die Vorlage im Detail.