Stadt.Geschichte.Basel Podcast Folge 10

In der zehnten Episode des Stadt.Geschichte.Basel Podcasts widmen wir uns den Hundert Jahren vor und nach der Reformation. Wir erfahren, wie sich mit der Reformation die Gesetze änderten und wie sich diese Änderungen auf das Leben von Frauen auswirkte. Dabei geht geht es um Beginen, Sexualität und Hexen.  von Ben Haab

SGBS Folge 10 Beginen und Hexen

Stadt.Geschichte.Basel

Mit der Auflösung der Klöster in der Folge der Reformation verloren Frauen eine der wenigen Möglichkeiten, ein unabhängiges Leben außerhalb der Ehe zu führen. Klöster boten Frauen eine Möglichkeit, ohne Ehe zu leben und Bildung zu erhalten. Auch ein Leben als Begine war im Jahrhundert vor der Reformation möglich. Beginen lebten in Frauen-Wohngemeinschaften und führten ein Nonnen-ähnliches Leben in Armut, auch Betteln gehörte dazu. Als im Laufe der Zeit der Anteil an wohlhabenderen Frauen unter den Beginen abnahm, wuchs die Kritik an ihnen. 1412 wurden sie sogar einmal aus der Stadt vertrieben.

Im Nachgang der Reformation wurden viele Gesetze erlassen, welche die Sexualität reglementierten. Die reformierte Konfession wurde zu einem Pfeiler der Basler Identität, was sich auch in der Rechtssprechung niederschlug. Entsprechend wurden Verstösse gegen den Glauben besonders streng geahndet. War es früher der Kirche überlassen, über Bereiche wie Sittlichkeit und Ehe zu bestimmen, übernahm diese Kompetenz nach und nach der Kleine Rat. 1537 wurde der voreheliche Beischlaf unter Verbot gestellt. Sexualität war nur noch innerhalb der Ehe erlaubt, alles andere galt als Sünde. 

In der Zeit vor und nach der Reformation ist auch die Verfolgung von Hexen ein Thema in Basel. Auch in Basel wurde die Gesetzgebung nach der Reformation ausgebaut – auch gegen vermeintliche Hexen. Der Rat erliess Gesetze, um beispielsweise Gotteslästerung zu definieren und übernahm mit der Carolinga das Strafgesetzbuch von Kaiser Karl V. Darin wurde zum Beispiel Hexerei als Kapitalverbrechen festgelegt, das mit dem Tod bestraft werden soll.

Stadt.Geschichte.Basel Podcast Folge 10

In der zehnten Episode des Stadt.Geschichte.Basel Podcasts widmen wir uns den Hundert Jahren vor und nach der Reformation. Wir erfahren, wie sich mit der Reformation die Gesetze änderten und wie sich diese Änderungen auf das Leben von Frauen auswirkte. Dabei geht geht es um Beginen, Sexualität und Hexen.  von Ben Haab

SGBS Folge 10 Beginen und Hexen

Stadt.Geschichte.Basel

Mit der Auflösung der Klöster in der Folge der Reformation verloren Frauen eine der wenigen Möglichkeiten, ein unabhängiges Leben außerhalb der Ehe zu führen. Klöster boten Frauen eine Möglichkeit, ohne Ehe zu leben und Bildung zu erhalten. Auch ein Leben als Begine war im Jahrhundert vor der Reformation möglich. Beginen lebten in Frauen-Wohngemeinschaften und führten ein Nonnen-ähnliches Leben in Armut, auch Betteln gehörte dazu. Als im Laufe der Zeit der Anteil an wohlhabenderen Frauen unter den Beginen abnahm, wuchs die Kritik an ihnen. 1412 wurden sie sogar einmal aus der Stadt vertrieben.

Im Nachgang der Reformation wurden viele Gesetze erlassen, welche die Sexualität reglementierten. Die reformierte Konfession wurde zu einem Pfeiler der Basler Identität, was sich auch in der Rechtssprechung niederschlug. Entsprechend wurden Verstösse gegen den Glauben besonders streng geahndet. War es früher der Kirche überlassen, über Bereiche wie Sittlichkeit und Ehe zu bestimmen, übernahm diese Kompetenz nach und nach der Kleine Rat. 1537 wurde der voreheliche Beischlaf unter Verbot gestellt. Sexualität war nur noch innerhalb der Ehe erlaubt, alles andere galt als Sünde. 

In der Zeit vor und nach der Reformation ist auch die Verfolgung von Hexen ein Thema in Basel. Auch in Basel wurde die Gesetzgebung nach der Reformation ausgebaut – auch gegen vermeintliche Hexen. Der Rat erliess Gesetze, um beispielsweise Gotteslästerung zu definieren und übernahm mit der Carolinga das Strafgesetzbuch von Kaiser Karl V. Darin wurde zum Beispiel Hexerei als Kapitalverbrechen festgelegt, das mit dem Tod bestraft werden soll.