Der öffentliche Hauptweg bei der Milchsuppe ist für alle zugänglich.

Die Teilrevision vom Freizeitgartengesetz im Überblick

Am 25. September stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die Massentierhaltungsinitiative, die Reform AHV 21 und Verechnungssteuer ab. Auf kantonaler Ebene wird über die Initiative zur Abschaffung vom Präsidialdepartement und Reduzierung von sieben auf fünf Regierungsmitglieder sowie über die Teilrevision des Freizeitgartengesetzes abgestimmt. Diese Woche stellen wir dir auf Radio X alle Vorlagen vor, angefangen mit der Teilrevision zum Freizeitgartengesetz. von Tim Meyer

22.09.13 Freizeitgartengesetz

Am 25. September wird über die Teilrevision vom Freizeitgartengesetz abgestummen.

Darüber stimmen wir ab

Seit zehn Jahren besteht das Freizeitgartengesetz und regelt, wer bei Freizeitgärten für was zuständig ist. Mit der Teilrevision sollen neue Gesetzesregelungen in Kraft treten. Konkret würden neu die Funktionen von Freizeitgärten im Gesetz verankert sein, was eine gesetzliche Grundlage für zukünftige Projekte und für die Weiterentwicklung der Freizeitgärten schaffen soll. So soll beispielsweise im Gesetz verankert sein, dass die Gärten nach den Grundsätzen vom biologischen Anbau bewirtschaft werden müssen. Ebenso sollen öffentliche Hauptwege durch die Areale geschaffen werden, die für alle Passant:innen zugänglich sind - wie in der Milchsuppe oder in Riehen, im Landauer, bereits der Fall ist. Spielplätze und WC-Anlagen in den Arealen können vom Kanton renoviert und öffentlich gemacht werden. Für die Infrastruktur, wie Sauberkeit oder Unterhalt der öffentlichen Flächen, sind Kanton und Gemeinden zuständig. 

Argumente der Befürworter:innen

  • Mit der Teilrevision könnten Freizeitgärten neu auch an gemeinnützige Institutionen verpachtet werden.
  • Es gäbe mehr Gemeinschaftsgärten, die das gemeinsame Zusammenleben stärken würden.
  • Allgemeingut soll für alle zugänglich sein. Mit den Durchwegungen könnten auch Passant:innen oder Velofahrer:innen die Areale betreten.
  • Das Mitwirkungsrecht der Freizeitgartenvereine würde gestärkt werden. Bei Erarbeitung von neuen Projekten würden die Vereine miteinbezogen werden.
  • Die Teilrevision würde mehr Klarheit bringen und schneller Abläufe ermöglichen. Im Konfliktfall würde es mehr Rechtssicherheit geben.
  • Bei Aufhebung von Freizeitgärten würden betroffene Pächter:innen einen möglichst gleichwertigen Ersatzgarten oder eine Entschädigung bekommen.

Argumente der Gegner:innen

  • Die Öffnung der Freizeitgärten würde zu mehr Lärm, Littering, Vandalismus und Diebstahl führen.
  • Mit den neuen Durchwegungen würden Grünflächen wegfallen.
  • Die öffentlichen Wege müssten beleuchtet werden, was zu mehr Lichtemissionen führen würde und gegen die Biodiversität sei.
  • Freizeitgärten könnten aufgehoben, umgestaltet oder zubetoniert werden. Die Pächter:innen könnten bei diesen Entscheidungen nicht mitbestimmen.
  • Die Einsprachen gegen Kündigung würde neu kostenpflichtig werden. Menschen mit einem geringen Einkommen könnten sich das nicht leisten.
  • Pächter:innen würden den Schutz über ihr Gebiet verlieren. Es drohe eine Verdrängung durch Verdichtung.

Parolenspiegel

  Ja Nein
Grüne x  
SP x  
Mitte x  
FDP   x
LDP x  
SVP  
EVP   x
Grünliberale x  
BastA!   x

Parlament und Grosser Rat empfehlen ein Ja.

Der öffentliche Hauptweg bei der Milchsuppe ist für alle zugänglich.

Die Teilrevision vom Freizeitgartengesetz im Überblick

Am 25. September stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die Massentierhaltungsinitiative, die Reform AHV 21 und Verechnungssteuer ab. Auf kantonaler Ebene wird über die Initiative zur Abschaffung vom Präsidialdepartement und Reduzierung von sieben auf fünf Regierungsmitglieder sowie über die Teilrevision des Freizeitgartengesetzes abgestimmt. Diese Woche stellen wir dir auf Radio X alle Vorlagen vor, angefangen mit der Teilrevision zum Freizeitgartengesetz. von Tim Meyer

22.09.13 Freizeitgartengesetz

Am 25. September wird über die Teilrevision vom Freizeitgartengesetz abgestummen.

Darüber stimmen wir ab

Seit zehn Jahren besteht das Freizeitgartengesetz und regelt, wer bei Freizeitgärten für was zuständig ist. Mit der Teilrevision sollen neue Gesetzesregelungen in Kraft treten. Konkret würden neu die Funktionen von Freizeitgärten im Gesetz verankert sein, was eine gesetzliche Grundlage für zukünftige Projekte und für die Weiterentwicklung der Freizeitgärten schaffen soll. So soll beispielsweise im Gesetz verankert sein, dass die Gärten nach den Grundsätzen vom biologischen Anbau bewirtschaft werden müssen. Ebenso sollen öffentliche Hauptwege durch die Areale geschaffen werden, die für alle Passant:innen zugänglich sind - wie in der Milchsuppe oder in Riehen, im Landauer, bereits der Fall ist. Spielplätze und WC-Anlagen in den Arealen können vom Kanton renoviert und öffentlich gemacht werden. Für die Infrastruktur, wie Sauberkeit oder Unterhalt der öffentlichen Flächen, sind Kanton und Gemeinden zuständig. 

Argumente der Befürworter:innen

  • Mit der Teilrevision könnten Freizeitgärten neu auch an gemeinnützige Institutionen verpachtet werden.
  • Es gäbe mehr Gemeinschaftsgärten, die das gemeinsame Zusammenleben stärken würden.
  • Allgemeingut soll für alle zugänglich sein. Mit den Durchwegungen könnten auch Passant:innen oder Velofahrer:innen die Areale betreten.
  • Das Mitwirkungsrecht der Freizeitgartenvereine würde gestärkt werden. Bei Erarbeitung von neuen Projekten würden die Vereine miteinbezogen werden.
  • Die Teilrevision würde mehr Klarheit bringen und schneller Abläufe ermöglichen. Im Konfliktfall würde es mehr Rechtssicherheit geben.
  • Bei Aufhebung von Freizeitgärten würden betroffene Pächter:innen einen möglichst gleichwertigen Ersatzgarten oder eine Entschädigung bekommen.

Argumente der Gegner:innen

  • Die Öffnung der Freizeitgärten würde zu mehr Lärm, Littering, Vandalismus und Diebstahl führen.
  • Mit den neuen Durchwegungen würden Grünflächen wegfallen.
  • Die öffentlichen Wege müssten beleuchtet werden, was zu mehr Lichtemissionen führen würde und gegen die Biodiversität sei.
  • Freizeitgärten könnten aufgehoben, umgestaltet oder zubetoniert werden. Die Pächter:innen könnten bei diesen Entscheidungen nicht mitbestimmen.
  • Die Einsprachen gegen Kündigung würde neu kostenpflichtig werden. Menschen mit einem geringen Einkommen könnten sich das nicht leisten.
  • Pächter:innen würden den Schutz über ihr Gebiet verlieren. Es drohe eine Verdrängung durch Verdichtung.

Parolenspiegel

  Ja Nein
Grüne x  
SP x  
Mitte x  
FDP   x
LDP x  
SVP  
EVP   x
Grünliberale x  
BastA!   x

Parlament und Grosser Rat empfehlen ein Ja.