Die Massentierhaltungsinitiative im Überblick
Am 25. September stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die Reform AHV 21, die Verrechnungssteuer und über die Massentierhaltungsinitiative ab. Hier fassen wir dir zusammen, um was es in der Massentierhaltungsinitiative geht. von Noemie Keller
22.09.14 Massentierhaltungsinitiative
Die Massentierhaltungsinitiative einfach erklärt.
Darüber stimmen wir ab
Die landwirtschaftliche Tierhaltung ist in der Schweiz gesetzlich geregelt. So wird vorgeschrieben, wie viele Tiere ein Betrieb maximal halten darf. Diese Zahl variiert je nach Fläche des Betriebs, um die Produktion von Gülle zu regulieren. Momentan sind pro Betrieb maximal erlaubt: 27'000 Masthühner, 18'000 Legehennen, 1500 Mastschweine und 300 Mastkälber. Der Bund unterstützt Betriebe finanziell, wenn sie ihre Tiere besonders tierfreundlich halten. Die Volksinitiative "Keine Massentierhaltung in der Schweiz" oder einfach "Massentierhaltungsinitiative" möchte nun den Schutz und die Würde von Nutztieren - also von Schweinen, Hühnern oder Rindern - in die Verfassung aufnehmen und Massentierhaltung verbieten. Der Bund müsste demnach strengere Mindestanforderungen festlegen für eine tierfreundliche Haltung und Pflege, den Zugang ins Freie, die maximale Gruppengrösse pro Stall und die Schlachtung. Diese Anforderungen müssten minimum den Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 entsprechen. Weiter möchte die Initiative die maximale Anzahl von gewissen Tierarten pro Betrieb ändern. Statt 18'000 Legehennen, wären es dann maximal 4000 pro Betrieb und maximal 2000 pro Stall. Auch bei den Masthühnern wären es nur noch 2000 pro Stall. Damit weniger Gülle produziert wird, würde die maximal erlaubte Anzahl an Tieren pro Fläche auf einen Sechstel reduziert werden. All diese Richtlinien würden auch für importierte Produkte gelten, es dürften also nur noch Fleisch-, Eier- und Milchprodukte importiert werden, die diesen Vorgaben entsprechen. Die Betriebe hätten 25 Jahre Zeit, um sich den neuen Vorgaben anzupassen.
Argumente der Befürworter:innen
- Das heutige Tierschutzgesetz würde nicht ausreichen, die Grundbedürfnisse der Tiere seien nicht erfüllt, sie hätten zu wenig Platz.
- Da bei der Massentierhaltung Antibiotika und Medikamente eingesetzt werden und der Mensch diese durch die Nahrung aufnimmt, würde auch unsere Gesundheit bei Annahme der Initiative profitieren.
- Futtermittelimporte sowie Treibhausgasemissionen könnten reduziert werden
- Die Initiative würde ca. 5% der landwirtschaftlichen Betriebe betreffen, dazu gehören vor allem industrielle Mastbetriebe.
Argumente der Gegner:innen
- Die Schweiz habe bereits eines der strengsten Tierschutzgesetze, das ausreichend ans Tierwohl angepasst wäre.
- Bio-Produkte sind heute schon verfügbar, die Annahme der Initiative würde den Verlust der Wahlfreiheit der Konsument:innen bedeuten.
- Tierische Produkte würden sich stark verteuern. Gerade Menschen mit wenig Einkommen könnten sich so keine tierischen Lebensmittel mehr leisten und der Einkaufstourismus würde angekurbelt werden.
- Die Initiative würe nicht nur Grossbetriebe betreffen, sondern viele Bauern, da die Initiative mehr Platz für die Tiere verlangt.
Parolenspiegel
Ja | Nein | |
Grüne | x | |
SP | x | |
Mitte | x | |
FDP | x | |
LDP | x | |
SVP | x | |
EVP | Stimmfreigabe | |
Grünliberale | x | |
BastA! | x |
Parlament und Grosser Rat empfehlen ein Nein.