Kultur-Pilotprojekte für Clubs ungeeignet
In Basel soll es im Juni drei kulturelle Pilotprojekte geben. 300 bis 600 Personen sollen bei den Veranstaltungen teilnehmen dürfen, wenn diese bewilligt werden. Wissenschaftlich begleitete Pilotprojekte ohne zusätzliche Schutzmassnahmen - wie beispielsweise in England - sind in der Schweiz jedoch weiterhin nicht zugelassen. Dies kritisieren die Club-Verbände. von Danielle Bürgin
21.06.03 Weitere Pilotprojekte für Clubs gefordert
Die Bar- und Clubkommission kritisiert das Vorgehen vom BAG.
Das Sinfonie Orchester Basel, das Offbeat Jazz Festival und der Club "Viertel" erhalten den Zuschlag für kulturelle Pilotveranstaltungen mit bis zu 600 Personen.
Die vom Bund bestimmten Schutzmassnahmen müssen dabei berücksichtigt werden, damit diese Veranstaltungen bewilligt werden. Die Pilotprojekte sollen dazu dienen, weitere Öffnungsschritte für den Sommer planen zu können. "Die Nachtkultur ist wichtig für die Stadt Basel", sagt Lukas Ott, Leiter Kantons- und Stadtentwicklung Basel. Darum sei es richtig, dass bei den Pilotprojekten in Basel auch ein Betrieb aus der Nachtkultur zugelassen wird.
Doch gerade für die Nachtkultur sind die vom Bund bestimmten Massnahmen ungeeignet. Die Schweizer Bar- und Club Kommission und der Basler Verein Kultur- und Gastronomie bemängeln, dass wissenschaftlich begleitete Pilotprojekte, wie in England, nicht zugelassen sind.
"Das BAG zielt auf Covid-freie Räume. Das bedeutet, dass nur Zutritt hat, wer genesen, geimpft oder getestet ist." Weitere Schutzmassnahmen, wie die Maskenpflicht und das Einhalten von Abständen zwischen den Besucher:innen, seien in diesem Fall nicht nachvollziehbar, sagt Jean-Marc Lüthy vom Verein Kultur- und Gastronomie, sowie Geschäftsführer vom Nordstern.
Doch genau dies sei momentan Vorschrift, trotz den strengeren Zutrittskontrollen. Pilotprojekte, die wissenschaftlich begleitet sind und in einem Club-Setting funktionieren, fordert die Bar- und Clubkommission, sowie der Verein Kultur und Gastro nun in einer Mitteilung von heute.
Die komplette Mitteilung der Betroffenen findest du hier.