Kulturgelder auch für Freischaffende
"Mit der Änderung der Covid-19-Kulturverordnung können neu auch Freischaffende (Personen mit befristeten Arbeitsverträgen und häufig wechselnden Arbeitgebern) Ausfallentschädigungen beantragen." von Mirco Kaempf
An seiner Sitzung vom 31. März 2021 hat der Bundesrat die Änderungen der Covid-19-Kulturverordnung verabschiedet. Neu sollen Kulturschaffende nun rückwirkend ab dem 1. November Ausfallentschädigungen enthalten, und auch Freischaffende im Kulturbereich sollen etwas von diesem Kuchen haben. So schreibt der Bundesrat in einem Communiqué vom Mittwoch:
"Der Bundesrat verstärkt die Unterstützung des Bundes für den Kulturbereich [...] Die Kulturschaffenden erhalten rückwirkend Ausfallentschädigungen ab dem 1. November 2020. Ihre Einbussen werden somit ohne Unterbruch ab dem 20. März 2020 gedeckt. Diese Unterstützung wird zudem auf die Freischaffenden ausgedehnt. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Nothilfe werden ebenfalls gelockert. Die Änderung der Covid-19-Kulturverordnung tritt am 1. April 2021 in Kraft."
Dokumente und Links zum neuen Beschluss findet ihr hier.
Gleichzeitig könnt ihr euch hier für den Covid-19 Newsletter des Bundesamtes für Kultur anmelden.
Die Covid-19 helpsite von Basel-Stadt findet ihr hier.
"Basel-Landschaft setzt angepasste Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes sofort um".