Kommt das Bargeld in die Verfassung?
Am 8. März stimmt die Schweiz über die Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» ab. Das Ziel: Münzen und Banknoten sollen als fester Bestandteil der Schweiz in der Verfassung verankert werden. Doch auch Bundesrat und Parlament haben einen Plan, mit einem direkten Gegenentwurf. Wir erklären, worum es geht. von Noemie Keller
Bargeld ist Freiheit
Bargeld ist für viele Menschen mehr als nur ein Zahlungsmittel, es steht für Privatsphäre, Unabhängigkeit und Teilhabe. Da im Alltag immer häufiger digital bezahlt wird, will die Initiative sicherstellen, dass Bargeld niemals ganz verschwindet.
Das Wichtigste in Kürze
Sowohl die Initiative als auch der Gegenentwurf wollen die Bargeldversorgung und den Franken in der Bundesverfassung verankern. Aktuell sind diese Punkte lediglich in Gesetzen geregelt. Eine Verankerung in der Verfassung hätte eine hohe symbolische Kraft und würde bedeuten: Eine Abschaffung des Bargelds wäre künftig nur noch mit der Zustimmung von Volk und Ständen (Kantonen) möglich.
Da Bundesrat und Parlament die Formulierungen der Initiative als zu ungenau erachten, haben sie einen Gegenentwurf ausgearbeitet. Das bedeutet für die Stimmbevölkerung:
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Es gibt zwei separate Fragen (Initiative / Gegenentwurf).
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In einer Stichfrage wird entschieden, welche Vorlage Vorrang hat, falls beide angenommen werden.
Die Unterschiede im Detail
Obwohl Initiative und Gegenentwurf das gleiche Ziel verfolgen, liegen die Differenzen bei den Zuständigkeiten und Begriffen:
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Die Volksinitiative: Sie verlangt, dass der Bund sicherstellt, dass Münzen und Banknoten «immer in genügender Menge» zur Verfügung stehen. Zudem soll der Franken nur mit Zustimmung von Volk und Ständen durch eine andere Währung ersetzt werden können.
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Der Gegenentwurf: Er übernimmt die juristisch präziseren Formulierungen aus den bestehenden Gesetzen. Hier bleibt die Schweizerische Nationalbank (SNB) für die Bargeldversorgung verantwortlich, nicht der Bund. Statt von «Münzen und Banknoten» spricht der Entwurf allgemeiner von «Bargeld».
Pro: Schutz der Privatsphäre
Befürworter:innen der Initiative, betonen die demokratische Relevanz. Basler SVP-Präsident Pascal Messerli erklärt, dass Bargeld gerade im Zeitalter der Digitalisierung explizit geschützt werden müsse. Münzen und Scheine würden die Selbstbestimmung garantieren und sicherstellen, dass auch Bevölkerungsgruppen ohne digitalen Zugang nicht ausgeschlossen werden. Dass künftig der Bund statt die SNB in der Pflicht stehen soll, mache Sinn, da nur der Staat politische Massnahmen zur Sicherung der Infrastruktur ergreifen könne.
Contra: Unnötig und unpräzise
Gegner:innen der Initiative kritisieren die schwammige Wortwahl. Begriffe wie «genügende Menge» seien rechtlich nicht definiert und könnten Tür und Tor für juristische Verfahren öffnen, warnt etwa Serge Meyer, Präsident der GLP Basel-Stadt. Zudem sei die Klausel zum Ersatz des Frankens unnötig, da jede Verfassungsänderung ohnehin obligatorisch vors Volk müsse. Die GLP geht sogar einen Schritt weiter und hält beide Vorlagen für unnötig, da kein Handlungsbedarf bestehe, die Bargeldversorgung sei bereits heute gesetzlich garantiert.
Parolen und Empfehlungen
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Bargeld-Initiative: Ja von der Freiheitlichen Bewegung Schweiz (Initianten), EDU und SVP. Nein von SP, EVP, FDP, GLP, Grüne, Mitte, LDP und Basta.
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Gegenentwurf: Ja von fast allen Parteien (ausser GLP, die im Falle einer Stichfrage jedoch den Gegenentwurf bevorzugt).
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Bundesrat und Parlament: Empfehlen ein Nein zur Initiative und ein Ja zum Gegenentwurf.
Finanzielle Auswirkungen haben übrigens weder die Initiative noch der Gegenentwurf: Für den Staat entstehen durch die Annahme keine neuen Kosten oder Aufgaben.
Kommt das Bargeld in die Verfassung?
Am 8. März stimmt die Schweiz über die Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» ab. Das Ziel: Münzen und Banknoten sollen als fester Bestandteil der Schweiz in der Verfassung verankert werden. Doch auch Bundesrat und Parlament haben einen Plan, mit einem direkten Gegenentwurf. Wir erklären, worum es geht. von Noemie Keller
Bargeld ist Freiheit
Bargeld ist für viele Menschen mehr als nur ein Zahlungsmittel, es steht für Privatsphäre, Unabhängigkeit und Teilhabe. Da im Alltag immer häufiger digital bezahlt wird, will die Initiative sicherstellen, dass Bargeld niemals ganz verschwindet.
Das Wichtigste in Kürze
Sowohl die Initiative als auch der Gegenentwurf wollen die Bargeldversorgung und den Franken in der Bundesverfassung verankern. Aktuell sind diese Punkte lediglich in Gesetzen geregelt. Eine Verankerung in der Verfassung hätte eine hohe symbolische Kraft und würde bedeuten: Eine Abschaffung des Bargelds wäre künftig nur noch mit der Zustimmung von Volk und Ständen (Kantonen) möglich.
Da Bundesrat und Parlament die Formulierungen der Initiative als zu ungenau erachten, haben sie einen Gegenentwurf ausgearbeitet. Das bedeutet für die Stimmbevölkerung:
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Es gibt zwei separate Fragen (Initiative / Gegenentwurf).
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In einer Stichfrage wird entschieden, welche Vorlage Vorrang hat, falls beide angenommen werden.
Die Unterschiede im Detail
Obwohl Initiative und Gegenentwurf das gleiche Ziel verfolgen, liegen die Differenzen bei den Zuständigkeiten und Begriffen:
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Die Volksinitiative: Sie verlangt, dass der Bund sicherstellt, dass Münzen und Banknoten «immer in genügender Menge» zur Verfügung stehen. Zudem soll der Franken nur mit Zustimmung von Volk und Ständen durch eine andere Währung ersetzt werden können.
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Der Gegenentwurf: Er übernimmt die juristisch präziseren Formulierungen aus den bestehenden Gesetzen. Hier bleibt die Schweizerische Nationalbank (SNB) für die Bargeldversorgung verantwortlich, nicht der Bund. Statt von «Münzen und Banknoten» spricht der Entwurf allgemeiner von «Bargeld».
Pro: Schutz der Privatsphäre
Befürworter:innen der Initiative, betonen die demokratische Relevanz. Basler SVP-Präsident Pascal Messerli erklärt, dass Bargeld gerade im Zeitalter der Digitalisierung explizit geschützt werden müsse. Münzen und Scheine würden die Selbstbestimmung garantieren und sicherstellen, dass auch Bevölkerungsgruppen ohne digitalen Zugang nicht ausgeschlossen werden. Dass künftig der Bund statt die SNB in der Pflicht stehen soll, mache Sinn, da nur der Staat politische Massnahmen zur Sicherung der Infrastruktur ergreifen könne.
Contra: Unnötig und unpräzise
Gegner:innen der Initiative kritisieren die schwammige Wortwahl. Begriffe wie «genügende Menge» seien rechtlich nicht definiert und könnten Tür und Tor für juristische Verfahren öffnen, warnt etwa Serge Meyer, Präsident der GLP Basel-Stadt. Zudem sei die Klausel zum Ersatz des Frankens unnötig, da jede Verfassungsänderung ohnehin obligatorisch vors Volk müsse. Die GLP geht sogar einen Schritt weiter und hält beide Vorlagen für unnötig, da kein Handlungsbedarf bestehe, die Bargeldversorgung sei bereits heute gesetzlich garantiert.
Parolen und Empfehlungen
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Bargeld-Initiative: Ja von der Freiheitlichen Bewegung Schweiz (Initianten), EDU und SVP. Nein von SP, EVP, FDP, GLP, Grüne, Mitte, LDP und Basta.
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Gegenentwurf: Ja von fast allen Parteien (ausser GLP, die im Falle einer Stichfrage jedoch den Gegenentwurf bevorzugt).
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Bundesrat und Parlament: Empfehlen ein Nein zur Initiative und ein Ja zum Gegenentwurf.
Finanzielle Auswirkungen haben übrigens weder die Initiative noch der Gegenentwurf: Für den Staat entstehen durch die Annahme keine neuen Kosten oder Aufgaben.