Neue Corona-Maßnahmen des Bundes

Der Bundesrat hat heute ab 14:00 informiert. Hier findest Du die wichtigsten Entscheide vom 11. Dezember 2020.

Die neuen Massnahmen des Bundes

Die Regeln, welche der bundesrat heute bekannt gegeben hat gelten ab morgen 12. Dezember 2020 und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet.

Das sind die neuen Regeln:

  • Öffentliche Veranstaltungen werden mit Ausnahmen von religiösen Feiern, Beerdigungen, politischen Kundgebungen und Versammlungen von Parlamenten verboten.
  • Sperrstunde ab 19 Uhr: Restaurants, Bars, Läden, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19 und 6 Uhr schliessen. Am 24. Dezember und für Silvester gilt die Sperrstunde erst ab 1 Uhr. Takeaway-Angebote und Lieferdienste dürfen bis um 23 Uhr offenbleiben.
  • Kantonen mit einer günstigen epidemiologischen Entwicklung dürfen die Sperrstunde bis auf 23 Uhr auszuweiten.
  • Der Bundesrat verzichtet auf eine weitere Beschränkung der privaten Treffen. weiterhin dürfen sich also maximal 10 Personen treffen. Der Bundesrat empfiehlt aber dringend, Treffen im Privaten auf zwei Haushalte zu beschränken.
  • Sportaktivitäten nur noch mit bis zu 5 Personen: Sportaktivitäten sind nur noch in Gruppen bis maximal fünf Personen erlaubt. Kontaktsportarten bleiben auch weiterhin verboten. Auch im nichtprofessionellen Kulturbereich werden Gruppenaktivitäten auf 5 Personen eingeschränkt.
  • Erlaubt bleiben weiterhin sportliche und kulturelle Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre, sowie Trainings und Wettkämpfe im Profisport. Weiterhin erlaubt sind auch Proben und Auftritte von professionellen Künstlerinnen und Künstlern.

 

Neue Corona-Maßnahmen des Bundes

Der Bundesrat hat heute ab 14:00 informiert. Hier findest Du die wichtigsten Entscheide vom 11. Dezember 2020.

Die neuen Massnahmen des Bundes

Die Regeln, welche der bundesrat heute bekannt gegeben hat gelten ab morgen 12. Dezember 2020 und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet.

Das sind die neuen Regeln:

  • Öffentliche Veranstaltungen werden mit Ausnahmen von religiösen Feiern, Beerdigungen, politischen Kundgebungen und Versammlungen von Parlamenten verboten.
  • Sperrstunde ab 19 Uhr: Restaurants, Bars, Läden, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen müssen zwischen 19 und 6 Uhr schliessen. Am 24. Dezember und für Silvester gilt die Sperrstunde erst ab 1 Uhr. Takeaway-Angebote und Lieferdienste dürfen bis um 23 Uhr offenbleiben.
  • Kantonen mit einer günstigen epidemiologischen Entwicklung dürfen die Sperrstunde bis auf 23 Uhr auszuweiten.
  • Der Bundesrat verzichtet auf eine weitere Beschränkung der privaten Treffen. weiterhin dürfen sich also maximal 10 Personen treffen. Der Bundesrat empfiehlt aber dringend, Treffen im Privaten auf zwei Haushalte zu beschränken.
  • Sportaktivitäten nur noch mit bis zu 5 Personen: Sportaktivitäten sind nur noch in Gruppen bis maximal fünf Personen erlaubt. Kontaktsportarten bleiben auch weiterhin verboten. Auch im nichtprofessionellen Kulturbereich werden Gruppenaktivitäten auf 5 Personen eingeschränkt.
  • Erlaubt bleiben weiterhin sportliche und kulturelle Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre, sowie Trainings und Wettkämpfe im Profisport. Weiterhin erlaubt sind auch Proben und Auftritte von professionellen Künstlerinnen und Künstlern.