Nein zu Diskriminierung von Müttern und Schwangeren!

Die neue Kampagne der Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Basel-Stadt macht auf Diskriminierung am Arbeitsplatz von Müttern und Schwangeren aufmerksam. Und zeigt auf, wie Betroffene sich rechtlich wehren können.  von Claire Micallef

21.03.08. Kampagne gegen Diskriminierung von Schwangeren und Müttern

Die neue Kampagne der Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern zeigt die Rechte von Müttern und Schwangeren bei Diskriminierung am Arbeitsplatz auf.

Emma wird in der dreimonatigen Probezeit schwanger. Die Firma kündigt ihr zum Ende der Probezeit. Der Grund: Das Reisen sei einer Schwangeren nicht zuzumuten.

Marija stellt kritische Fragen am Arbeitsplatz zu ihren Rechten als Mutter und beschwert sich bei der Abteilungsleitung, wie sie und andere Mütter im Betrieb behandelt werden. Am nächsten Tag wird ihr gekündigt.

Pünktlich zum internationalen Frauentag hat heute die Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Basel-Stadt ihre Kampagne zum Thema "Diskriminierung wegen Schwangerschaft und Mutterschaft am Arbeitsplatz" lanciert. Ziel der Kampagne sei, dass schwangere Frauen und Mütter ihre Rechte nach dem Gleichstellungsgesetz besser kennen und diese Rechte auch nutzen können, sagt Saskia Jaeggi, Projektleiterin der Abteilung Gleichstellung. Diese Rechte, die schwangere Frauen und Mütter nach dem Gleichstellungsgesetz zustehen, werden auf der neuen Website mamaworkrights.ch anhand von Fallbeispielen in neun Sprachen übersichtlich aufgezeigt. Denn Diskriminerung am Arbeitsplatz wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft gibt es immer noch viel zu oft: Eine Analyse über die kantonale Rechtsprechung nach Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann aus dem Jahr 2017 zeigte auf, dass es sich in 31,5 Prozent der analysierten Entscheide um Diskriminerung aufgrund von Schwangerschaft oder Mutterschaft handelte. "Dabei wurde auch festgstellt, dass Diskriminierung häufig unmittelbar nach der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub stattgefundet hat - meistens durch eine Kündigung", sagt Saskia Jaeggi. 

Dass und wie sich Betroffene hier genau wehren können, ist Kern der neuen Kampagne. Auf mamaworkrights.ch findest du zum Beispiel die wichtigsten Beratungsstellen im Kanton und auch den Link zur kantonalen Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen. Bei dieser Schlichtungsstelle kannst du dich telefonisch melden, wenn du zum Beispiel Diskriminierung aufgrund von Schwangerschaft oder Mutterschaft erlebt hast. Nach einer ersten Beratung zu deiner Rechtslage kannst du dann entscheiden, ob ein Schlichtungsverfahren in die Wege geleitet werden soll. Wichtig hier anzumerken, dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. 

Nein zu Diskriminierung von Müttern und Schwangeren!

Die neue Kampagne der Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Basel-Stadt macht auf Diskriminierung am Arbeitsplatz von Müttern und Schwangeren aufmerksam. Und zeigt auf, wie Betroffene sich rechtlich wehren können.  von Claire Micallef

21.03.08. Kampagne gegen Diskriminierung von Schwangeren und Müttern

Die neue Kampagne der Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern zeigt die Rechte von Müttern und Schwangeren bei Diskriminierung am Arbeitsplatz auf.

Emma wird in der dreimonatigen Probezeit schwanger. Die Firma kündigt ihr zum Ende der Probezeit. Der Grund: Das Reisen sei einer Schwangeren nicht zuzumuten.

Marija stellt kritische Fragen am Arbeitsplatz zu ihren Rechten als Mutter und beschwert sich bei der Abteilungsleitung, wie sie und andere Mütter im Betrieb behandelt werden. Am nächsten Tag wird ihr gekündigt.

Pünktlich zum internationalen Frauentag hat heute die Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Basel-Stadt ihre Kampagne zum Thema "Diskriminierung wegen Schwangerschaft und Mutterschaft am Arbeitsplatz" lanciert. Ziel der Kampagne sei, dass schwangere Frauen und Mütter ihre Rechte nach dem Gleichstellungsgesetz besser kennen und diese Rechte auch nutzen können, sagt Saskia Jaeggi, Projektleiterin der Abteilung Gleichstellung. Diese Rechte, die schwangere Frauen und Mütter nach dem Gleichstellungsgesetz zustehen, werden auf der neuen Website mamaworkrights.ch anhand von Fallbeispielen in neun Sprachen übersichtlich aufgezeigt. Denn Diskriminerung am Arbeitsplatz wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft gibt es immer noch viel zu oft: Eine Analyse über die kantonale Rechtsprechung nach Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann aus dem Jahr 2017 zeigte auf, dass es sich in 31,5 Prozent der analysierten Entscheide um Diskriminerung aufgrund von Schwangerschaft oder Mutterschaft handelte. "Dabei wurde auch festgstellt, dass Diskriminierung häufig unmittelbar nach der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub stattgefundet hat - meistens durch eine Kündigung", sagt Saskia Jaeggi. 

Dass und wie sich Betroffene hier genau wehren können, ist Kern der neuen Kampagne. Auf mamaworkrights.ch findest du zum Beispiel die wichtigsten Beratungsstellen im Kanton und auch den Link zur kantonalen Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen. Bei dieser Schlichtungsstelle kannst du dich telefonisch melden, wenn du zum Beispiel Diskriminierung aufgrund von Schwangerschaft oder Mutterschaft erlebt hast. Nach einer ersten Beratung zu deiner Rechtslage kannst du dann entscheiden, ob ein Schlichtungsverfahren in die Wege geleitet werden soll. Wichtig hier anzumerken, dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos.