Mehr Kontrast auf Radio X noch mindestens bis 2034!
Das UVEK hat heute 38 Konzessionen für Lokalradios und Regionalfernsehen für die Jahre 2025 bis 2034 erteilt. Radio X erhält auch für die kommenden zehn Jahre eine neue Konzession, welche am 1. Januar 2025 beginnt und bis zum 31. Dezember 2034 gilt. Dies sind tolle Neuigkeiten für den Basler Kontrast- und Kultursender, der im letzten Jahr sein 25-Jahre Jubiläum gefeiert hat. Radio X bedankt sich bei allen treuen Hörer:innen und Unterstützer:innen. von Danielle Bürgin
Gesamthaft wurden 51 Bewerbungen eingereicht. Alle Bewerbungen in Versorgungsgebieten ohne Konkurrenz erfüllen die Konzessionsvoraussetzungen und erhalten folglich die Konzession. Die Ausführungen der Bewerberinnen zu den Selektionskriterien haben dabei den Charakter einer Selbstverpflichtung.
Für zwei kommerzielle Lokalradios, drei komplementäre nicht gewinnorientierte Lokalradio- und sechs Regionalfernsehkonzessionen sind mehrere Bewerbungen eingegangen. In diesen Gebieten erhalten gemäss den gesetzlichen Vorgaben jene Bewerberinnen den Zuschlag, die den Programmauftrag auf Basis der in der Ausschreibung bekannt gegebenen Selektionskriterien am besten erfüllen.
Komplementäre nicht gewinnorientierte Lokalradios
Im Versorgungsgebiet Genf erhält neu Radio Vostok den Zuschlag. Das Komplementärradio setzt sich gegen die heutige Konzessionärin Radio Cité durch. Nicht durchsetzen kann sich das Jugendradio Radio 4TNG in den Versorgungsgebieten Zürich und Winterthur: Dort erhalten die bisherigen Konzessionärinnen Radio LoRa bzw. Radio Stadtfilter auch ab 2025 die Konzession. Neu gehört der Tessiner Komplementärsender Radio Gwendolyn zu den Konzessionsträger:innen.
Das Bundesamt für Kommunikation, welches das Verfahren im Auftrag des UVEK durchführt, hat die eingegangenen Bewerbungen gemäss den Vorgaben des RTVG in einem zweistufigen Verfahren geprüft: In einem ersten Schritt wurden die Konzessionsvoraussetzungen (Qualifikationskriterien), in einem zweiten Schritt die Angaben zur Erfüllung des Leistungsauftrags (Selektionskriterien) geprüft.
Detailierte Informationen gibt es auf der Bakom-Seite.
Mehr Kontrast auf Radio X noch mindestens bis 2034!
Das UVEK hat heute 38 Konzessionen für Lokalradios und Regionalfernsehen für die Jahre 2025 bis 2034 erteilt. Radio X erhält auch für die kommenden zehn Jahre eine neue Konzession, welche am 1. Januar 2025 beginnt und bis zum 31. Dezember 2034 gilt. Dies sind tolle Neuigkeiten für den Basler Kontrast- und Kultursender, der im letzten Jahr sein 25-Jahre Jubiläum gefeiert hat. Radio X bedankt sich bei allen treuen Hörer:innen und Unterstützer:innen. von Danielle Bürgin
Gesamthaft wurden 51 Bewerbungen eingereicht. Alle Bewerbungen in Versorgungsgebieten ohne Konkurrenz erfüllen die Konzessionsvoraussetzungen und erhalten folglich die Konzession. Die Ausführungen der Bewerberinnen zu den Selektionskriterien haben dabei den Charakter einer Selbstverpflichtung.
Für zwei kommerzielle Lokalradios, drei komplementäre nicht gewinnorientierte Lokalradio- und sechs Regionalfernsehkonzessionen sind mehrere Bewerbungen eingegangen. In diesen Gebieten erhalten gemäss den gesetzlichen Vorgaben jene Bewerberinnen den Zuschlag, die den Programmauftrag auf Basis der in der Ausschreibung bekannt gegebenen Selektionskriterien am besten erfüllen.
Komplementäre nicht gewinnorientierte Lokalradios
Im Versorgungsgebiet Genf erhält neu Radio Vostok den Zuschlag. Das Komplementärradio setzt sich gegen die heutige Konzessionärin Radio Cité durch. Nicht durchsetzen kann sich das Jugendradio Radio 4TNG in den Versorgungsgebieten Zürich und Winterthur: Dort erhalten die bisherigen Konzessionärinnen Radio LoRa bzw. Radio Stadtfilter auch ab 2025 die Konzession. Neu gehört der Tessiner Komplementärsender Radio Gwendolyn zu den Konzessionsträger:innen.
Das Bundesamt für Kommunikation, welches das Verfahren im Auftrag des UVEK durchführt, hat die eingegangenen Bewerbungen gemäss den Vorgaben des RTVG in einem zweistufigen Verfahren geprüft: In einem ersten Schritt wurden die Konzessionsvoraussetzungen (Qualifikationskriterien), in einem zweiten Schritt die Angaben zur Erfüllung des Leistungsauftrags (Selektionskriterien) geprüft.
Detailierte Informationen gibt es auf der Bakom-Seite.