The Y xperienZ

Die Jugendsendung auf Radio X 

 

Wie kann ich meinen Teil für das Klima leisten? Welcher Hashtag trendet gerade auf Instagram oder Twitter? Was taugt der Womanizer wirklich? 

-

"The Y xperienZ" behandelt das, was Jugendliche und junge Erwachsene beschäftigt. Ungefiltert, direkt, ohne Rücksicht auf gesellschaftliche Tabu-Themen. Oder anders, unter anderem genau diese Tabu-Themen sollen behandelt und mit den HörerInnen debattiert werden. 

"The Y xperienZ" teilt sich in acht Rubriken auf: geeX, hemmiXlos, äXtra sportligg, ctrl X, klarteXt, outtaX, the Xtastic way of life und eXperimentell. Klicke unten auf das jeweilige Logo und höre alle Beiträge zu der jeweiligen Rubrik nach. 

"The Y xperienZ" wird unterstützt durch die Stiftung für Medienvielfalt.

ON AIR

Jeden Mittwoch jeweils um 18 Uhr

Und nicht vergessen, folge uns auf Insta und tritt mit uns in Kontakt: 

the Y XperienZ auf Instagram

Das musst du zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes wissen

Am 15. Mai stimmt das Schweizer Stimmvolk über drei nationale Vorlagen ab: das Transplantationsgesetz, die Finanzierung von Frontex und das Filmgesetz. Auf kantonaler Ebene wird im Baselbiet über zwei Vorlagen abgestimmt: die Anpassung der Bestimmungen über die Ombudsperson und die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes. Wir fassen hier für dich zusammen, um was es bei Letzterem genau geht und wie Befürworter:innen und Gegner:innen argumentieren. von Claire Micallef

22.05.06 Teilrevision Sozialhilfegesetz

Wir fassen die wichtigsten Punkte zur baselbieter Abstimmune zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes für dich zusammen.

Darum geht es

Die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes sieht vor, dass Grundlagen für ein kantonales Assessmentcenter geschaffen werden. Dieses soll dann auch präventiv eingreifen. Der Grundbedarf vom 997 Franken pro Monat bleibt mit der Teilrevision bestehen. Sozialhilfebezüger:innen, die sich um eine Förderung bemühen, haben in den ersten zwei Jahren neu die Möglichkeit, Zuschüsse zu diesen 997 Franken zu erhalten. Dies durch einen Motivationszuschuss von 100 Franken oder einen Beschäftigungszuschuss von 80 Franken. Für Ersteren müssen Bezüger:innen ein Förderprogramm, eine Sprachförderkurs, einen Grundkompetenzkurs oder eine Berufsbildung absolvieren, für den Beschäftigungszuschuss muss ein Beschäftigungsprogramm besucht werden. Bei Langzeitbezüger:innen ist dagegen ein Abzug vorgesehen: Wer länger als zwei Jahre von der Sozialhilfe lebt, dem wird  der Grundbedarf um vier Prozent (ca. 40 Franken) gekürzt. Von diesem Abzug ausgenommen sind unter anderem Mütter mit Kleinkindern unter zwölf Monaten, über 55-Jährige, die 20 Jahre lang in der Schweiz gearbeitet haben, oder Personen in Ausbildung.

Argumente dafür

Die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes setze positive Anreize für eine möglichst rasche und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt, sagt Peter Riebli, Fraktionspräsident der SVP Baselland. Mit Motivations- und Beschäftigungszuschuss, einer besseren Unterstützung während der Erstausbildung oder der Übernahme von Lohnnebenkosten vom Arbeitgeber würde der grösste Teil der Sozialhilfebezüger:innen mit der Teilrevision besser fahren als mit dem bestehenden Gesetz.

Argumente dagegen

Bei den Gegner:innen stösst vor allem der Abzug um vier Prozent nach zwei Bezugsjahren auf Widerstand. Für Menschen, die bereits wenig Geld haben, seien 40 Franken weniger ein einschneidender Eingriff, sagt Miriam Locher, Präsidentin der SP Baselland. Dazu würden Armutsbetroffene mit der Abstimmung stigmatisiert werden. «Das ist auch etwas, was immer wieder genannt wird, auch im Landrat, von den sozialhilfebeziehenden Menschen, die in der Hängematte liegen, was keineswegs der Realität entspricht», sagt Locher.

Parolenspiegel

  Ja Nein Stimmfreigabe
Mitte X    
FDP X    
EVP X    
EDU X    
SVP X    
SP   X  
Grüne   X  
GLP     X