The Y xperienZ

Die Jugendsendung auf Radio X 

 

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Man sieht einen Demonstrationszug in der Basler Innenstadt.

Recht auf Abtreibung

Am Donnerstagabend kam es in Basel zu einer Demonstration. Rund 150 Teilnehmende haben für das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch demonstriert. Auslöser war der Entscheid der USA, das landesweite Recht auf Abtreibung aufzuheben.  von Dorit Bosshard

22.07.08 Demonstration für Recht auf Abtreibung

Die Auflösung des nationalen Rechts auf Abtreibung in den USA führt auch in der Schweiz zu Demonstrationen und Diskussionen über das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch.

Während in vielen Schweizer Städten bereits letzte Woche demonstriert wurde, zog es gestern auch die Basler:innen auf die Strassen, um sich für das Recht auf Abtreibung auszusprechen. Gut 150 Leute nahmen laut der Kantonspolizei am unbewilligten Demonstrationszug teil. 

Auslöser für die Kundgebung in Basel ist die Auflösung des landesweiten Rechts auf Abtreibung in den USA. In einigen Bundesstaaten ist ein Schwangerschaftsabbruch somit seit zwei Wochen illegal, weitere Bundesstaaten werden ihre Gesetzeslage ebenfalls zeitnah ändern.

In der Schweiz sind Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche erlaubt, und auch später können gebährfähige Menschen aus medizischen Gründen legal abtreiben. Durch den Entscheid in den USA nahmen aber auch in der Schweiz die Diskussionen über ein Recht auf Abtreibung wieder Fahrt auf.

Auch wenn eine Änderung des Gesetzes bei uns momentan eher unwahrscheinlich scheint, sind bereits zwei Initiativen gestartet, für welche bis Juni 2023 Unterschriften gesammelt werden. Die beiden SVP-Politikerinnen Yvette Estermann und Andrea Geissbühler wollen eine obligatorische Bedenkzeit von einem Tag vor einem Schwangerschaftsabbruch einführen, sowie eine Abtreibung verbieten, sobald ein Baby ausserhalb des Mutterleibs überlebensfähig ist. Gleichzeitig reichte die grüne Nationalrätin Léonore Porchet vor wenigen Tagen eine parlamentarische Vorlage ein und fordert, dass der Schwangerschaftsabbruch künftig nicht mehr im Strafgesetzbuch verankert ist. Das Recht auf Abtreibung und Selbstbestimmung über den eigenen Körper sind somit auch in der Schweiz noch nicht in Stein gemeisselt und sorgen weiterhin für Gesprächsstoff.