The Y xperienZ
Die Jugendsendung auf Radio X
Wie kann ich meinen Teil für das Klima leisten? Welcher Hashtag trendet gerade auf Instagram oder Twitter? Was taugt der Womanizer wirklich?
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"The Y xperienZ" behandelt das, was Jugendliche und junge Erwachsene beschäftigt. Ungefiltert, direkt, ohne Rücksicht auf gesellschaftliche Tabu-Themen. Oder anders, unter anderem genau diese Tabu-Themen sollen behandelt und mit den HörerInnen debattiert werden.
"The Y xperienZ" teilt sich in acht Rubriken auf: geeX, hemmiXlos, äXtra sportligg, ctrl X, klarteXt, outtaX, the Xtastic way of life und eXperimentell. Klicke unten auf das jeweilige Logo und höre alle Beiträge zu der jeweiligen Rubrik nach.
"The Y xperienZ" wird unterstützt durch die Stiftung für Medienvielfalt.
ON AIR
Jeden Mittwoch jeweils um 18 Uhr
Das Team
Das gilt neu im Kanton Basel Stadt
Am Freitagnachmittag gab der Kanton Basel Stadt neue und einschneidende Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus bekannt. Diese gelten ab Montag 23. November für drei Wochen. Hier sind die Massnahmen im Überblick: von Marcello Capitelli
Schliessung von Restaurationsbetrieben
- Restaurationsbetriebe sind für das Publikum geschlossen.
- Davon ausgenommen sind Betriebs- und Schulkantinen, Gassenküchen und ähnliche Angebote, an Hotels angeschlossene Restaurants für Hotelgäste, Lieferdienste für Mahlzeiten, Take-Away einschliesslich Foodtrucks.
- Das Take-Away-Angebot muss zwischen 23.00 Uhr und 05.00 Uhr eingestellt werden.
Schliessung von Einrichtungen im Sportbereich
- Turnhallen, Hallenbäder, Tanzstudios, Fitness- und Wellnesszentren, Eissportanlagen und Innenräume von sonstigen Sportanlagen und Sportstadien, jeweils einschliesslich der Garderoben, sind geschlossen.
- Zulässig ist die Nutzung von Turnhallen und Hallenbädern einschliesslich der Garderoben für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe für den obligatorischen und freiwilligen Schulsport sowie die Nutzung von Turnhallen ohne Garderoben für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe für alternativen Unterricht.
- Professionelle Trainingsaktivitäten und Wettkämpfe sind weiterhin erlaubt.
Schliessung von weiteren Einrichtungen und Betrieben
- Folgende öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe sind für das Publikum geschlossen:
- Spielsalons und Casinos
- Innenräume von Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen (namentlich Jugendtreffpunkte oder Bowling- und Billiardcenter)
- Erotikbetriebe
Veranstaltungen
- Frü Veranstaltungen gilt die Obergrenze von 15 Personen. Dies gilt für öffentliche und private Anlässe. Nicht mitzuzählen sind dabei Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, und Personen, die bei der Durchführung der Veranstaltung mithelfen.
- Vorbehalten bleiben die Ausnahmen in Art. 6c Covid-19-Verordnung besondere Lage (Abs. 2): Dazu gehören politische Versammlungen der Legislative auf eidgenössischer, kantonaler oder kommunaler Ebene (z.B. Landsgemeinde, Gemeindeversammlung, kantonale und kommunale Parlamente, Kommissionssitzungen), unaufschiebbare Versammlungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (z.B. der Kantone sowie der Landeskirche) sowie Versammlungen, die für die Funktionsfähigkeit von institutionellen Begünstigten notwendig sind (z.B. internationale Konferenzen).
- Nicht als politische Versammlungen gelten Anlässe von politischen Parteien.