The Y xperienZ

Die Jugendsendung auf Radio X 

 

Wie kann ich meinen Teil für das Klima leisten? Welcher Hashtag trendet gerade auf Instagram oder Twitter? Was taugt der Womanizer wirklich? 

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Der Grosse Rat tagt zum ersten Mal im neuen Jahr.

Der Gashahn wird in Basel-Stadt bis 2037 zugedreht

Heute fand die erste Grossratssitzung im neuen Jahr statt. Der Grosse Rat knüpfte gleich an die Abstimmung zur Klimagerechtigkeitsinitiative vom November an und überarbeitete das IWB-Gesetz. Neu wurde festgelegt, dass im Kanton Basel-Stadt die Erdgasversorgung für Haushalte (Heizen, Kochen, warmes Wasser) bis 2037 gestoppt wird. Bis 2035 soll das Fernwärmenetz fertig ausgebaut sein, welches dann die fossile Wärmeversorgung ersetzt. von Tim Meyer

23.01.11 IWB

In der ersten Grossratssitzung im neuen Jahr wurde eine Änderung im IWB-Gesetz vorgenommen.

Die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekomission (UVEK) hat dem Grossen Rat heute Morgen ihren Bericht zur Überarbeitung des IWB-Gesetzes vorgelegt. Auch der Regierungsrat stimmte diesem zu, obwohl er zuerst 2040 als Zielhorizont für Klimaneutralität und den Ausstieg aus der fossilen Wärmeversorgung angegeben hatte. Denn: Durch die Abstimmungen im November hat der Regierungsrat seine Meinung geändert. Allerdings waren nicht alle im Grossen Rat mit der Stilllegung des Gasnetzes bis 2037 einverstanden. So stellte etwa die FDP einen Änderungsantrag an die UVEK, die Versorgung mit Erdgas solle bis 2040 enden. Hinter den Antrag stellten sich auch LDP und SVP. Der Grosse Rat lehnte den Antrag allerdings mit 58 Nein-Stimmen zu 36 Ja-Stimmen ab.

In den Agglomerationsgemeinden (Basel-Landschaft, Aargau, Solothurn), wo die IWB tätig ist, wird bis 2050 die Erdgasversorgung gestoppt. Dies, weil diese Kantone der Strategie des Bundes folgen und Klimaneutralität bis 2050 anstreben.

Das Fernwärmenetz soll in den nächsten 15 Jahren erbaut werden. Neu gibt es in Basel-Stadt eine Ausnahmeklausel, falls die zeitlichen Vorgaben durch nicht vorhersehbare Geschehnisse (archäologischer Fund) nicht eingehalten werden können. Bei solchen Fällen kann der Regierungsrat eine zeitlich befristete Ausnahme bewilligen. So bleibt die Versorgung mit Erdgas weiterhin bestehen, bis die Fernwärme an dieser Baustelle fertig ist. 

Der Grosse Rat hat den Vorschlag der UVEK zur Anpassung des IWB-Gesetzes mit 60 Ja-Stimmen zu 27 Nein-Stimmmen bei sechs Enthaltungen angenommen.