Mehr Härtefallgelder in Basel-Stadt - positiv für die Bars und Clubs?

Aufgrund des Andauerns der Covid-19-Massnahmen und der Bundesentscheide hat der Regierungsrat die Härtefallgelder um weitere 12 Mio. Franken erhöht. Wir wollen wissen wie die Bars, Clubs und Konzertlocations davon profitieren.  von Danielle Bürgin

21.04.23 Kultur, Gastro und Unterstützungsgelder

Härtefallgelder oder Kultu

Aktuell haben über 520 Betriebe finanzielle Unterstützung aus dem Härtefall-Programm erhalten. Vor allem sind es Restaurants, Detailhandel, Freizeitbetriebe wie Fitnesszentren und Tanzstudios sowie Hotels.

Wir haben bei dem Verein Kultur und Gastronomie nachgefragt, wie ihre Mitglieder auf die Erhöhung der Härtefallgelder reagiert. "Grundsätzlich ist diese Nachricht positiv", sagt Jean-Marc Lüthy, Vorstandsmitglied im Verein Kultur und Gastronomie. Jedoch sei momentan noch vieles unklar. Mehrere Betriebe warten noch auf den Bescheid des Kantons, ob und wieviel Unterstützungsgelder kommen - sei dies in Form von Härtefallgelder oder von Kulturausfallentschädigung

Weiter wollen wir wissen, welche Art von Gesuch ein Betrieb einreichen soll, welcher nicht das klassische Gastronomiemodell verflogt, sondern eine Mischform aus Gastro und Kultur bietet. Beispiel: eine Bar, die Konzerte veranstaltet oder ein Club mit kuratiertem DJ-Programm. "Wir wollen mehr in den Entscheidungsprozess eingebunden werden. Gerade wenn es um Schutzkonzepte geht, haben wir die nötige Expertise mitzuberaten", sagt Lüthy, der auch Geschäftsführer des Nordstern ist. 

So lauten die wichtigsten Neuerungen in BS:

Ein Hauptpunkt der neuen Verordnung im Kanton Basel-Stadt ist die geänderte Berechnung der Härtefall-Unterstützung: Bisher war die UVG-Lohnsumme 2019 ausschlaggebend. Neu erhalten die berechtigten Unternehmen eine pauschal festgelegte Fixkostenquote des erlittenen Umsatzausfalls. Anhand der neuen kantonalen Covid-19-Verordnung kann das Unternehmen die Höhe seiner Entschädigung selber berechnen.

In folgenden Bereichen ist die basel-städtische Regelung grosszügiger als der Bund:

  • Betriebe erhalten bereits ab einem Umsatzverlust von -20% (und nicht ab -40% Umsatzverlust) Härtefallgelder.
  • Die ausschlaggebenden Fixkostensätze sind in Basel-Stadt generell höher als in der Bundes-Verordnung. Im Kanton Basel-Stadt erhält zum Beispiel ein Gastro-Betrieb bei einem Umsatzverlust von 100'000 Franken eine Härtefall-Entschädigung von 31'000 Franken. Der Bundessatz sieht eine Entschädigung von 25'000 Franken vor.
  • In Basel-Stadt sind bereits Betriebe mit einem Jahresumsatz von 40'000 Franken anspruchsberechtigt, und nicht erst ab 50'000 Franken wie beim Bund.

Wie wird der Ausstieg aus den Corona-Massnahmen für die Nacht- und Clubkultur aussehen? Wichtig sei für ein sicheres Clubbing, dass unterschiedliche Szenarien und Schutzkonzepte gemeinsam geprüft werden. Das benötige auch Pilotprojekte, sagt Jean-Marc Lüthy. 

21.04.24 Kultur und Exitstrategie

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