Das IRAN Update

Seit dem Tod der 22jährigen Kurdin, Mahsa Jina Amini setzen täglich tausende Menschen in Iran ihr Leben aufs Spiel. Aus den Protesten, die im September begonnen haben, hat sich eine Revolution entwickelt. Seither strömen jeden Tag neue, schreckliche, aber auch beeindruckende News über Twitter, Instagram und TikTok zu uns. Den Überblick über die aktuelle Situation in Iran zu behalten, ist eine Herausforderung.

"Das IRAN Update" setzt genau da an und verschafft einen wöchentlichen Rückblick auf die Geschehnisse in Iran. Die Hosts, Gilda Sahebi und Sahar Eslah, besprechen die wichtigsten Themen, werfen einen kritischen Blick auf Kommentare von Expert*innen, Journalist*innen und Politiker*innen und erklären politische und geschichtliche Zusammenhänge.

Eine Produktion von 190p GmbH.

Weil es uns von Radio X wichtig ist, unsere Hörer:innen regelmässig und mit der nötigen Tiefe über die Lage im Iran zu informieren, haben wir bei Gilda Sahebi und Sahar Eslah angefragt, ob wir ihren Podcast ausstrahlen dürfen. Du hörst ihn ab dem 2. Dezember jeweils freitags um 14 Uhr auf Radio X. Herzlichen Dank an dieser Stelle an alle Beteiligten. 

Alle Podcast-Folgen zum Nachhören

Das gilt neu im Kanton Basel Stadt

Am Freitagnachmittag gab der Kanton Basel Stadt neue und einschneidende Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus bekannt. Diese gelten ab Montag 23. November für drei Wochen. Hier sind die Massnahmen im Überblick: von Marcello Capitelli

Schliessung von Restaurationsbetrieben

  • Restaurationsbetriebe sind für das Publikum geschlossen.
  • Davon ausgenommen sind Betriebs- und Schulkantinen, Gassenküchen und ähnliche Angebote, an Hotels angeschlossene Restaurants für Hotelgäste, Lieferdienste für Mahlzeiten, Take-Away einschliesslich Foodtrucks.
  • Das Take-Away-Angebot muss zwischen 23.00 Uhr und 05.00 Uhr eingestellt werden.

Schliessung von Einrichtungen im Sportbereich

  • Turnhallen, Hallenbäder, Tanzstudios, Fitness- und Wellnesszentren, Eissportanlagen und Innenräume von sonstigen Sportanlagen und Sportstadien, jeweils einschliesslich der Garderoben, sind geschlossen.
  • Zulässig ist die Nutzung von Turnhallen und Hallenbädern einschliesslich der Garderoben für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe für den obligatorischen und freiwilligen Schulsport sowie die Nutzung von Turnhallen ohne Garderoben für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe für alternativen Unterricht.
  • Professionelle Trainingsaktivitäten und Wettkämpfe sind weiterhin erlaubt.

Schliessung von weiteren Einrichtungen und Betrieben

  • Folgende öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe sind für das Publikum geschlossen:
  • Spielsalons und Casinos
  • Innenräume von Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen (namentlich Jugendtreffpunkte oder Bowling- und Billiardcenter)
  • Erotikbetriebe

Veranstaltungen

  • Frü Veranstaltungen gilt die Obergrenze von 15 Personen. Dies gilt für öffentliche und private Anlässe. Nicht mitzuzählen sind dabei Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, und Personen, die bei der Durchführung der Veranstaltung mithelfen. 
  • Vorbehalten bleiben die Ausnahmen in Art. 6c Covid-19-Verordnung besondere Lage (Abs. 2): Dazu gehören politische Versammlungen der Legislative auf eidgenössischer, kantonaler oder kommunaler Ebene (z.B. Landsgemeinde, Gemeindeversammlung, kantonale und kommunale Parlamente, Kommissionssitzungen), unaufschiebbare Versammlungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (z.B. der Kantone sowie der Landeskirche) sowie Versammlungen, die für die Funktionsfähigkeit von institutionellen Begünstigten notwendig sind (z.B. internationale Konferenzen).
  • Nicht als politische Versammlungen gelten Anlässe von politischen Parteien.