Feministisches Streikradio am 14. Juni
14. Juni 2019: Violette Banner hingen von den Fenstern, die Haare waren violett gefärbt und die violetten Shirts übergestreift. Über eine halbe Millione Menschen haben am feministischen Streiktag für ihre Rechte die Schweizer Strassen eingenommen. Mittendrin: Der Zusammenschluss von Community-Radios, die live vom Tag berichteten. Und nun heisst es, auch für uns, time for the next round!
Am 14. Juni spannen Vertreter:innen von Community-Radios in Basel, Aarau, Bern, Chiasso, Genf, Schaffhausen, Winterthur und Zürich zusammen, um dem Feministischen Streik eine laute FINTA*-Stimme zu verleihen! Ab Mitternacht kapern wir die Sendungen und senden während 24 Stunden ein gemeinsames Spezialprogramm auf den Frequenzen der beteiligten Radios: das Feministische Streikradio.
In über zehn Sprachen von Deutsch über Französisch bis Arabisch hörst du Interviews und Beiträge zu Themen wie tiefe Löhne in Frauenberufen, sexualisierte Gewalt, Gendermedizin oder Frauenrechte im Mittleren Osten. Und obviously wird während diesen 24 Stunden nur Musik von FINTA* Personen gespielt. Zwischen 11:00 Uhr und 22:00 Uhr verlagern wir uns auf den Bundesplatz in Bern und senden live aus dem Sendebus vom Feministischen Streik, übertragen Reden und Konzerte und fühlen mit Schaltungen in verschiedene Regionen der Schweiz dem nationalen Streik auf den Puls. Moderiert wird das Radioprogramm von Sendungsmachenden der beteiligten Radios und weiteren Freiwilligen aus der Medienbranche.
Projektleitung für Radio X: Claire Micallef
Folge dem Feministischen Streikradio auf Instagram für Impressionen vom Tag.
Die Beiträge und Reden zum Nachhören
Mehr Härtefallgelder in Basel-Stadt - positiv für die Bars und Clubs?
Aufgrund des Andauerns der Covid-19-Massnahmen und der Bundesentscheide hat der Regierungsrat die Härtefallgelder um weitere 12 Mio. Franken erhöht. Wir wollen wissen wie die Bars, Clubs und Konzertlocations davon profitieren. von Danielle Bürgin
21.04.23 Kultur, Gastro und Unterstützungsgelder
Härtefallgelder oder Kultu
Aktuell haben über 520 Betriebe finanzielle Unterstützung aus dem Härtefall-Programm erhalten. Vor allem sind es Restaurants, Detailhandel, Freizeitbetriebe wie Fitnesszentren und Tanzstudios sowie Hotels.
Wir haben bei dem Verein Kultur und Gastronomie nachgefragt, wie ihre Mitglieder auf die Erhöhung der Härtefallgelder reagiert. "Grundsätzlich ist diese Nachricht positiv", sagt Jean-Marc Lüthy, Vorstandsmitglied im Verein Kultur und Gastronomie. Jedoch sei momentan noch vieles unklar. Mehrere Betriebe warten noch auf den Bescheid des Kantons, ob und wieviel Unterstützungsgelder kommen - sei dies in Form von Härtefallgelder oder von Kulturausfallentschädigung.
Weiter wollen wir wissen, welche Art von Gesuch ein Betrieb einreichen soll, welcher nicht das klassische Gastronomiemodell verflogt, sondern eine Mischform aus Gastro und Kultur bietet. Beispiel: eine Bar, die Konzerte veranstaltet oder ein Club mit kuratiertem DJ-Programm. "Wir wollen mehr in den Entscheidungsprozess eingebunden werden. Gerade wenn es um Schutzkonzepte geht, haben wir die nötige Expertise mitzuberaten", sagt Lüthy, der auch Geschäftsführer des Nordstern ist.
So lauten die wichtigsten Neuerungen in BS:
Ein Hauptpunkt der neuen Verordnung im Kanton Basel-Stadt ist die geänderte Berechnung der Härtefall-Unterstützung: Bisher war die UVG-Lohnsumme 2019 ausschlaggebend. Neu erhalten die berechtigten Unternehmen eine pauschal festgelegte Fixkostenquote des erlittenen Umsatzausfalls. Anhand der neuen kantonalen Covid-19-Verordnung kann das Unternehmen die Höhe seiner Entschädigung selber berechnen.
In folgenden Bereichen ist die basel-städtische Regelung grosszügiger als der Bund:
- Betriebe erhalten bereits ab einem Umsatzverlust von -20% (und nicht ab -40% Umsatzverlust) Härtefallgelder.
- Die ausschlaggebenden Fixkostensätze sind in Basel-Stadt generell höher als in der Bundes-Verordnung. Im Kanton Basel-Stadt erhält zum Beispiel ein Gastro-Betrieb bei einem Umsatzverlust von 100'000 Franken eine Härtefall-Entschädigung von 31'000 Franken. Der Bundessatz sieht eine Entschädigung von 25'000 Franken vor.
- In Basel-Stadt sind bereits Betriebe mit einem Jahresumsatz von 40'000 Franken anspruchsberechtigt, und nicht erst ab 50'000 Franken wie beim Bund.
Wie wird der Ausstieg aus den Corona-Massnahmen für die Nacht- und Clubkultur aussehen? Wichtig sei für ein sicheres Clubbing, dass unterschiedliche Szenarien und Schutzkonzepte gemeinsam geprüft werden. Das benötige auch Pilotprojekte, sagt Jean-Marc Lüthy.
21.04.24 Kultur und Exitstrategie
Wann gibt es das sichere Clubbing wieder?