Feministisches Streikradio am 14. Juni

14. Juni 2019: Violette Banner hingen von den Fenstern, die Haare waren violett gefärbt und die violetten Shirts übergestreift. Über eine halbe Millione Menschen haben am feministischen Streiktag für ihre Rechte die Schweizer Strassen eingenommen. Mittendrin: Der Zusammenschluss von Community-Radios, die live vom Tag berichteten. Und nun heisst es, auch für uns, time for the next round!

Am 14. Juni spannen Vertreter:innen von Community-Radios in Basel, Aarau, Bern, Chiasso, Genf, Schaffhausen, Winterthur und Zürich zusammen, um dem Feministischen Streik eine laute FINTA*-Stimme zu verleihen! Ab Mitternacht kapern wir die Sendungen und senden während 24 Stunden ein gemeinsames Spezialprogramm auf den Frequenzen der beteiligten Radios: das Feministische Streikradio

In über zehn Sprachen von Deutsch über Französisch bis Arabisch hörst du Interviews und Beiträge zu Themen wie tiefe Löhne in Frauenberufen, sexualisierte Gewalt, Gendermedizin oder Frauenrechte im Mittleren Osten. Und obviously wird während diesen 24 Stunden nur Musik von FINTA* Personen gespielt. Zwischen 11:00 Uhr und 22:00 Uhr verlagern wir uns auf den Bundesplatz in Bern und senden live aus dem Sendebus vom Feministischen Streik, übertragen Reden und Konzerte und fühlen mit Schaltungen in verschiedene Regionen der Schweiz dem nationalen Streik auf den Puls. Moderiert wird das Radioprogramm von Sendungsmachenden der beteiligten Radios und weiteren Freiwilligen aus der Medienbranche.

Projektleitung für Radio X: Claire Micallef

 

Folge dem Feministischen Streikradio auf Instagram für Impressionen vom Tag.

Die Beiträge und Reden zum Nachhören

Das gilt neu im Kanton Basel Stadt

Am Freitagnachmittag gab der Kanton Basel Stadt neue und einschneidende Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus bekannt. Diese gelten ab Montag 23. November für drei Wochen. Hier sind die Massnahmen im Überblick: von Marcello Capitelli

Schliessung von Restaurationsbetrieben

  • Restaurationsbetriebe sind für das Publikum geschlossen.
  • Davon ausgenommen sind Betriebs- und Schulkantinen, Gassenküchen und ähnliche Angebote, an Hotels angeschlossene Restaurants für Hotelgäste, Lieferdienste für Mahlzeiten, Take-Away einschliesslich Foodtrucks.
  • Das Take-Away-Angebot muss zwischen 23.00 Uhr und 05.00 Uhr eingestellt werden.

Schliessung von Einrichtungen im Sportbereich

  • Turnhallen, Hallenbäder, Tanzstudios, Fitness- und Wellnesszentren, Eissportanlagen und Innenräume von sonstigen Sportanlagen und Sportstadien, jeweils einschliesslich der Garderoben, sind geschlossen.
  • Zulässig ist die Nutzung von Turnhallen und Hallenbädern einschliesslich der Garderoben für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe für den obligatorischen und freiwilligen Schulsport sowie die Nutzung von Turnhallen ohne Garderoben für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe für alternativen Unterricht.
  • Professionelle Trainingsaktivitäten und Wettkämpfe sind weiterhin erlaubt.

Schliessung von weiteren Einrichtungen und Betrieben

  • Folgende öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe sind für das Publikum geschlossen:
  • Spielsalons und Casinos
  • Innenräume von Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen (namentlich Jugendtreffpunkte oder Bowling- und Billiardcenter)
  • Erotikbetriebe

Veranstaltungen

  • Frü Veranstaltungen gilt die Obergrenze von 15 Personen. Dies gilt für öffentliche und private Anlässe. Nicht mitzuzählen sind dabei Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, und Personen, die bei der Durchführung der Veranstaltung mithelfen. 
  • Vorbehalten bleiben die Ausnahmen in Art. 6c Covid-19-Verordnung besondere Lage (Abs. 2): Dazu gehören politische Versammlungen der Legislative auf eidgenössischer, kantonaler oder kommunaler Ebene (z.B. Landsgemeinde, Gemeindeversammlung, kantonale und kommunale Parlamente, Kommissionssitzungen), unaufschiebbare Versammlungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (z.B. der Kantone sowie der Landeskirche) sowie Versammlungen, die für die Funktionsfähigkeit von institutionellen Begünstigten notwendig sind (z.B. internationale Konferenzen).
  • Nicht als politische Versammlungen gelten Anlässe von politischen Parteien.

Die Playlist des Feministischen Streikradios