Feministisches Streikradio am 14. Juni

14. Juni 2019: Violette Banner hingen von den Fenstern, die Haare waren violett gefärbt und die violetten Shirts übergestreift. Über eine halbe Millione Menschen haben am feministischen Streiktag für ihre Rechte die Schweizer Strassen eingenommen. Mittendrin: Der Zusammenschluss von Community-Radios, die live vom Tag berichteten. Und nun heisst es, auch für uns, time for the next round!

Am 14. Juni spannen Vertreter:innen von Community-Radios in Basel, Aarau, Bern, Chiasso, Genf, Schaffhausen, Winterthur und Zürich zusammen, um dem Feministischen Streik eine laute FINTA*-Stimme zu verleihen! Ab Mitternacht kapern wir die Sendungen und senden während 24 Stunden ein gemeinsames Spezialprogramm auf den Frequenzen der beteiligten Radios: das Feministische Streikradio

In über zehn Sprachen von Deutsch über Französisch bis Arabisch hörst du Interviews und Beiträge zu Themen wie tiefe Löhne in Frauenberufen, sexualisierte Gewalt, Gendermedizin oder Frauenrechte im Mittleren Osten. Und obviously wird während diesen 24 Stunden nur Musik von FINTA* Personen gespielt. Zwischen 11:00 Uhr und 22:00 Uhr verlagern wir uns auf den Bundesplatz in Bern und senden live aus dem Sendebus vom Feministischen Streik, übertragen Reden und Konzerte und fühlen mit Schaltungen in verschiedene Regionen der Schweiz dem nationalen Streik auf den Puls. Moderiert wird das Radioprogramm von Sendungsmachenden der beteiligten Radios und weiteren Freiwilligen aus der Medienbranche.

Projektleitung für Radio X: Claire Micallef

 

Folge dem Feministischen Streikradio auf Instagram für Impressionen vom Tag.

Die Beiträge und Reden zum Nachhören

Ein deformierter Dinosaurier-Drachen mit drei Armen, zu vielen Krallen und einem Flügel skatet durch eine Berglandschaft.

ChatGPT, klaust du unsere Kunst?

Während du mit ChatGPT Texte, Lyrics oder Gedichte generieren kannst, wandeln DALL-E 2, Stable Diffusion, Midjourney und co. deine Texte in Bilder um. Auch das Titelbild dieses Artikels wurde unter dem Prompt „Leonardo Da Vinci paints a dinosaur with a happy face standing on a skateboard“ generiert. Künstliche Intelligenz in der Kunst ist spannend, löst allerdings in der Kunst-Community auch Besorgnis aus und stellt die Frage nach Copyright. von Noemie Keller

23.02.15 KI in der Kunst

Künstliche Intelligenz in der Kunst: Wie steht es um die Urheberrechte?

Mit einem Klick Kunst erschaffen

Der Aufschrei in der Art Community ist gross, Künstler:innen und Content Creators sind wütend oder verunsichert, viele rufen zum Protest auf: „No to AI generated Images“, schallt es aus dem Internet.

Künstler:innen protestieren gegen AI-Art.

Es herrscht die Angst, von der KI ersetzt zu werden. Wer beauftragt dann noch Künstler:innen, wenn jede:r einfach selber Kunst generieren kann? Insbesondere dann, wenn der Stil von Kunstschaffenden nachgeahmt werden kann. Doch der Ärger hat noch einen weiteren Ursprung und um diesen zu ergründen, müssen wir uns zuerst veranschaulichen, wie KI-Kunst überhaupt entstehen kann. Grob erklärt: Das KI-System wird mit zig Bildern gefüttert, die quasi nach Motiv kategorisiert sind. So begreift das System, wie ein Hund, ein Baum oder ein Flugzeug aussieht, kann diese voneinander unterscheiden und weiss dementsprechend, was es je nach Text generieren muss. Nun stellt sich die Frage, woher diese Bilder stammen, die der KI gefüttert werden?

Viele von diesen Software-Tools grasen das Web ab und sammeln Bilder aus allen öffentlich zugänglichen Quellen des Internets. Das nennt man Web Scraping. Wahrscheinlich ist der überwiegende Teil, der fürs Trainieren der KI eingesammelt wird, urheberrechtlich geschützt.

Erklärt Prof. Dr. Alfred Früh, Professor für Privatrecht mit Schwerpunkt Life Sciences-Recht und Immaterialgüterrecht. Momentan laufen mehrere Gerichtsverfahren, in denen Kunstschaffende oder auch die Bilderagentur Getty Images gegen Stability AI klagen. Der Vorwurf: Für das Trainieren der KI seien urheberrechtlich geschützte Bilder verwendet worden. Ob nun aber das Trainieren einer KI mit urheberrechtlich geschützten Bildern das Urheberrecht verletzt, ist noch nicht vollumfänglich geklärt. Es bleibt abzuwarten, bis die Gerichte entscheiden. Hinzu kommt, dass diese Entscheide wohl je nach Rechtslage unterschiedlich ausfallen dürften.

Während die Urheberrechtsfrage beim Input in KI-Systeme noch nicht geklärt ist, stellt sich dieselbe Frage beim Output, bei den Bildern, die von der KI generiert werden. Hier ist die Lage klarer: Wenn die KI ein Bild generiert, das wegen dem Stil auch von Künstler:in XY stammen könnte, allerdings keinem seiner:ihrer Werke zu ähnlich sieht, ist das Bild urheberrechtlich einwandfrei.

Der Stil einer Person ist nicht schützenswert und kann nicht urheberrechtlich geschützt werden. Nur konkrete einzelne Werke können geschützt werden“, sagt Prof. Dr. Alfred Früh. Heisst also, nur wenn der Output dem Input zu ähnlich ist, ist das Urheberrecht verletzt. Im Stile von Kunstschaffenden hingegen Bilder zu generieren, verletzt keine Rechte. Dies gilt übrigens für alle Werkarten, sei es eine Zeichnung, ein Gedicht oder ein Lied. Bei der Musik muss allerding noch die Stimme in Betracht gezogen werden. Aktuelles Beispiel: David Guetta hat mit Hilfe von KI die Stimme von Eminem nachempfunden und in einen Song eingebaut.

Da kommen wir in ein anderes Rechtsgebiet, ins Persönlichkeitsrecht. Denn wieso sollte ich es mir bieten lassen, dass meine Stimme von jemandem generiert und in einem Zusammenhang verwendet wird, den ich vielleicht gar nicht als gut empfinde?

Zusammengefasst: Vorausgesetzt, es ähnelt nicht zu sehr dem Original-Input, was durchaus schwierig ist herauszufinden, darfst du alles, was du mit einer KI produzierst, ob Musik, Text oder Bild, frei verwenden. Allerdings gehört das KI-Generierte nicht dir. Es darf von allen verwendet werden, KI-Generiertes ist nicht urheberrechtlich geschützt.

„Die KI ist kein Mensch. Das kontinentaleuropäische Verständnis ist, dass es (für das Urheberrecht - Anm. d. Red.) eine geistige Schöpfung braucht und geistige Schöpfungen können nur Menschen kreieren“, sagt Prof. Dr. Alfred Früh. Wenn du allerdings die KI wie ein Werkzeug benutzt, ein Werk nach deinen Vorstellungen gestaltest und über das blosse Generieren hinausgehst, wenn ein menschlicher Gestaltungswille erkennbar ist, kann es sein, dass das Urheberrecht dennoch bei dir liegt.

KI in der Kunst ist ein facettenreiches Thema, das viele Fragen aufwirft und dennoch erst in den Kinderschuhen steckt. Allerdings ist die KI so neu, dass sie noch nicht wirklich ins Gesetz eingebettet ist. Müsste man die KI also regulieren?

Alfred Früh: Ich denke nicht, dass man das Rechtssystem aufgrund eines neuen technischen Phänomens auf den Kopf stellen sollte. Natürlich hat es eine neue Qualität, aber in meinen Augen macht es wenig Sinn, die KI für alle Lebensbereiche zu regulieren. Das schafft man auch gar nicht. Was man stattdessen machen muss, ist zu schauen, wie sich die KI in den verschiedenen Regelungsbereichen auswirkt, also wie sich das Urheber-, Patent- oder Persönlichkeitsrecht anpassen muss. Da müsste man dran schrauben und sinnvolle Lösungen entwickeln, welche die Interessen gut ausgleichen.“

Künstliche Intelligenz steht erst am Anfang und ist dennoch omnipräsent: Ob als Tiktokfilter, ChatGPT oder DALL-E. Technik wird immer mehr in unseren Alltag integriert. Dass Kunstschaffende angesichts der aktuellen Entwicklungen Angst haben, überflüssig zu werden, ist verständlich. Allerdings dürfen wir nicht vergessen, dass die KI immer noch ein Werkzeug ist. Ein Werkzeug, das exzellent uns imitieren oder replizieren kann, für Neues braucht es allerdings immer noch den Menschen.

Ich kenne keine bessere Definition für das Wort Kunst als diese: Kunst – das ist der Mensch – Vincent Van Gogh.

Die Playlist des Feministischen Streikradios