Basel-Stadt führt als erster Kanton Gesetze für Menschen mit einer Behinderung ein

Nun ist es gültig: das Behindertenrechtegesetz. Als erster Kanton der Schweiz ergänzt Basel-Stadt die bestehenden Gesetzeslücken mit dem neuen Behindertenrechtegesetz. Oberstes Ziel dieses neuen Gesetzes: die Gleichstellung von Leuten mit einer Behinderung mit solchen, die keine haben. So zum Beispiel hilft das Gesetz Leuten mit einer Behinderung diverse Lebensbereiche zu regeln, sei das beim Wohnen, der Bildung oder auch der Kultur. von Hanna Girard

19.12.04 Behindertenrechtgesetz

Der Kanton Basel-Stadt führt als erster Kanton der Schweiz das Behindertenrechtgesetz ein. Dieses Gesetz soll in Basel für Gleichberechtigung und Inklusion in allen Bereichen sorgen.