Grosser Lockerungsschritt ab Montag

Arbeitgeberverband, Wirtschaft und grosse Teile der Politik fordern eine Lockerung der Corona-Massnahmen. Am Mittwoch 14. April informiert der Bundesrat über mögliche Lockerungen.

Der Bundesrat folgt dem Ruf aus der Wirtschaft und der Mehrheit im Parlament und lockert die Corona-Massnahmen in der Schweiz. 

Ab Montag 19. April gelten folgende Lockerungsschritte:

  • Restaurants und Bars können Terrassen öffnen: Es gilt Sitz- und Maskenpflicht. Die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt. 
  • Öffentlich zugängliche Einrichtungen können Innenbereiche öffnen: Damit sind auch Zoos und botanische Gärten wieder vollständig zugänglich. In Innenräumen muss immer eine Maske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten werden. Der Innenbereich von Wellnessanlagen und Freizeitbädern bleibt hingegen geschlossen.
  • Veranstaltungen mit Publikum wieder möglich:  Veranstaltungen sind draussen mit 100, drinnen mit 50 Personen wieder möglich. Gemeint sind etwa Fussballspiele oder Open-Air-Konzerte oder Kinos, Theater oder Konzerte. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske muss immer getragen werden. Zwischen den Besucherinnen und Besuchern muss jeweils ein Abstand von 1.5 Metern eingehalten oder ein Sitz freigelassen werden. Führungen in Museen und Treffen von Vereinsmitgliedern sind bis 15 Personen zugelassen.
  • Sport- und Kulturaktivitäten für Erwachsene bis zu 15 Personen erlaubt: Damit sind auch Wettkämpfe im Amateurbereich wieder erlaubt. Draussen muss dabei entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Abstand von 1.5 Metern eingehalten werden. In Innenräumen muss grundsätzlich sowohl die Maske getragen als auch der Abstand eingehalten werden. Es sind jedoch Ausnahmeregelungen vorgesehen für Aktivitäten, bei denen das Maskentragen nicht möglich ist (z. Bsp. Ausdauertraining in Fitnesszentren oder beim Singen im Chor). Sportarten mit Körperkontakt sind in Innenräumen weiterhin nicht erlaubt, im Aussenbereich weiterhin nur, wenn eine Maske getragen wird.
  • Präsenzunterricht an Hochschulen ist wieder eingeschränkt erlaubt