Kantonale Abstimmungen: Stimmrecht für Einwohner:innen
Das Basler Stimmvolk stimmt am Sonntag dem 24. November über vier nationale und drei kantonale Vorlagen ab. Eine kantonale Vorlage ist das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer:innen von Malik Iddrisu
Kantonale Abstimmungen: Einwohnerinnenstimmrecht
Die kantonale Vorlage zum Einwohner:innenstimmrecht will, dass Menschen die seit 5 Jahren in Basel wohnen und eine Niederlassungsbewilligung haben, über kantonale Vorlagen abstimmen dürfen.
38 Prozent der Menschen, die in Basel wohnen, haben keinen Schweizer Pass und können deswegen nicht auf Kantonsebene abstimmen. Die Vorlage «Stimm und Wahlrecht für Ausländer:innen» will das ändern. Sie verlangt, dass Menschen, die schon 5 Jahre in Basel wohnen und eine Aufenthaltsbewilligung besitzen, das aktive Wahlrecht für kantonale Geschäfte bekommen, allerdings nicht das passive. Das heisst, sie dürften abstimmen, aber sich nicht wählen lassen. Die Kantone Neuenburg und Jura haben dieses Recht bereits eingeführt.
Argumente der Befürworter:innen
38 Prozent der erwachsenen Basler Stimmbevölkerung ist nicht stimmberechtigt, dies mit steigender Tendenz. Laut den Befürworter:innen brauche es das aktive Stimm- und Wahlrecht, damit zukünftig nicht eine Minderheit über eine Mehrheit entscheiden würde. 10 Jahre Aufenthalt um danach sich einzubürgern sei eine zu lange Frist. Und das Einbürgerungsverfahren sei zudem auch schwierig zu durchlaufen.
Argumente der Gegner:innen
Die Gegner:innen sagen, Menschen ohne Schweizer Pass sollen sich einbürgern lassen. Das Einbürgerungsverfahren sei für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund wichtig. Ein Stimmrecht ab 5 Jahren Niederlassung in Basel Stadt würde den Einbürgerungsprozess abschwächen.
Parolenspiegel
Befürworter:innen sind der Basler Regierungsrat, der Grosse Rat, die SP, GLP, Grünen und BastA!
Gegner:innen sind die EVP, FDP, LDP, die Mitte und die SVP