Norient Allgemein Timezones 1640 px x 924 px

Norient TIMEZONES 

TIMEZONES PODCAST-SERIE AUF RADIO X

Die Podcast-Reihe TIMEZONES erkundet die vielfältigen Realitäten von Künstler*innen und ihrer Praktiken weltweit und stellt die Frage: Was bedeutet es heute, in verschiedenen Ländern, Städten und Kontexten im Bereich Kultur und Kunst zu leben und zu arbeiten? Die  Reise geht von Nairobi über Rio de Janeiro  bis nach Beirut und Mount Makiling auf den Philippinen / die Ukraine und verarbeitet die Gedanken und Stimmungen der Künstler*innen, ihre sozialen, politischen und intellektuellen Realitäten und ihre(Lebens-) Philosophien zu künstlerischen Audiocollagen. 

TIMEZONES spielt dabei mit Formaten und Inhalten: der Podcast bewegt sich zwischen Journalismus und Experiment, Dokumentation, Ethnografie, Fiktion, Klangkunst oder Improvisation. Georgrafische Grenzen, Zeitzonen, Genres und Praktiken sollen überschritten und mit neuen künstlerischen Formen des Austauschs, des Zuhörens und des Erzählens experimentiert werden. Gemeinsam mit lokalen Produzent*innen und Künstler*innen entstehen dabei sehr persönliche Portraits und aktuelle Geschichten aus Städten rund um den Globus, die einen sehr subjektiven Eindruck in das weltweite und aktuelle Musik-und Kunstgeschehen ermöglichen.

TIMEZONES ist ein gemeinsames Projekt des Goethe-Instituts und Norient, dem weltweiten Redaktionsnetzwerk für zeitgenössische Musik- und Medienkulturen. 

Radio X ist neu als Partner mit an Bord: Als Weiterführung der im 2022 gestarteten Sendereihe airtime!, die künstlerischen Stimmen aus dem Globalen Süden und Osten Gehör verschafft, strahlen wir einmal im Monat eine Podcast-Folge aus. 

26. April NAIROBI: Nairobi’s Next Generation Music Producers and Performing Artists Speak Out

24. Mai BEIRUT: Traces of a City – A Pod Poem

21. Juni RIO DE JANEIRO: Staying Creative Between Beauty and Chaos in Rio de Janeiro

19. Juli MOUNT MAKILING: Ears on/of Mount Makiling

23. August BUENOS AIRES: Relations Condensed in Practice

ENG: 

The TIMEZONES podcast series plunges into the world of artists and their practices, asking: what does living and working in culture and the arts involve in different countries, cities, and contexts today? The experimental journey goes from Nairobi via Rio de Janeiro to Beirut and Mount Makiling in the Philippines/Ukraine and brings the he artists’ thoughts on their moods, their social, political, and intellectual realities and their philosophies (of life) into experimental audio collages.

The TIMEZONES podcasts run the gamut of formats and content, from straight journalism to experimental and documentary approaches, ethnography and fiction, sound art, and improvisation. The series endeavors to create new artistic forms of storytelling, listening and exchange across the boundaries of geography, time zones, genres, and practices. Together with local producers and artists, the podcast creates very personal portraits and current stories from cities around the globe, which allow a very subjective impression of the worldwide and current music and art scenes.

The Timezones Podcast Series is co-initiated and co-produced by the Goethe-Instituts and Norient, the worldwide platform and network for contemporary music and media cultures. 

Radio X is now on board as a partner: As a continuation of the series airtime!, which was launched in 2022 and which makes artistic voices from the Global South and East heard, we broadcast a podcast episode once a month. 

April 26, NAIROBI: 

May 24, BEIRUT: Traces of a City – A Pod Poem

June 21, RIO DE JANEIRO: Staying Creative Between Beauty and Chaos in Rio de Janeiro

July 19, MOUNT MAKILING: Ears on/of Mount Makiling

August 23, BUENOS AIRES: Relations Condensed in Practice

 

Das gilt neu im Kanton Basel Stadt

Am Freitagnachmittag gab der Kanton Basel Stadt neue und einschneidende Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus bekannt. Diese gelten ab Montag 23. November für drei Wochen. Hier sind die Massnahmen im Überblick: von Marcello Capitelli

Schliessung von Restaurationsbetrieben

  • Restaurationsbetriebe sind für das Publikum geschlossen.
  • Davon ausgenommen sind Betriebs- und Schulkantinen, Gassenküchen und ähnliche Angebote, an Hotels angeschlossene Restaurants für Hotelgäste, Lieferdienste für Mahlzeiten, Take-Away einschliesslich Foodtrucks.
  • Das Take-Away-Angebot muss zwischen 23.00 Uhr und 05.00 Uhr eingestellt werden.

Schliessung von Einrichtungen im Sportbereich

  • Turnhallen, Hallenbäder, Tanzstudios, Fitness- und Wellnesszentren, Eissportanlagen und Innenräume von sonstigen Sportanlagen und Sportstadien, jeweils einschliesslich der Garderoben, sind geschlossen.
  • Zulässig ist die Nutzung von Turnhallen und Hallenbädern einschliesslich der Garderoben für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe für den obligatorischen und freiwilligen Schulsport sowie die Nutzung von Turnhallen ohne Garderoben für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe für alternativen Unterricht.
  • Professionelle Trainingsaktivitäten und Wettkämpfe sind weiterhin erlaubt.

Schliessung von weiteren Einrichtungen und Betrieben

  • Folgende öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe sind für das Publikum geschlossen:
  • Spielsalons und Casinos
  • Innenräume von Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen (namentlich Jugendtreffpunkte oder Bowling- und Billiardcenter)
  • Erotikbetriebe

Veranstaltungen

  • Frü Veranstaltungen gilt die Obergrenze von 15 Personen. Dies gilt für öffentliche und private Anlässe. Nicht mitzuzählen sind dabei Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, und Personen, die bei der Durchführung der Veranstaltung mithelfen. 
  • Vorbehalten bleiben die Ausnahmen in Art. 6c Covid-19-Verordnung besondere Lage (Abs. 2): Dazu gehören politische Versammlungen der Legislative auf eidgenössischer, kantonaler oder kommunaler Ebene (z.B. Landsgemeinde, Gemeindeversammlung, kantonale und kommunale Parlamente, Kommissionssitzungen), unaufschiebbare Versammlungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (z.B. der Kantone sowie der Landeskirche) sowie Versammlungen, die für die Funktionsfähigkeit von institutionellen Begünstigten notwendig sind (z.B. internationale Konferenzen).
  • Nicht als politische Versammlungen gelten Anlässe von politischen Parteien.