Radiotag 2021

Bereits zum 13. Mal findet am 5. Mai 2021 der Interkantonale Tag der Berufsbildung statt. Insgesamt sind 21 Kantone mit 28 Radiostationen daran beteiligt und widmen sich einen Tag lang der Berufsbildung.

Ausgabe 2021

Auch in diesem Jahr ist Radio X ein Teil vom Tag der Berufsbildung. Dieser wird auch Radiotag genannt, denn 28 Radiostationen der Schweiz sind dabei und widmen sich einen Tag lang diesem Thema. In diesem Jahr schauen wir uns die Lehrstellensituation in Zeiten von Corona, und den Berufswahlprozess, genauer an. 

Plakat vom Radiotag 2021

OnAir

Mittwoch 5. Mai 2021

08:00 Grusswort der Bildungsdirektoren beider Basel: Conradin Cramer und Monica Gschwind

08:30 Wie sieht die Lehrstellensituation in den beiden Basel aus?

10:00 Portrait über den Lehrling des Jahres 2020: Alessio Schnell

10:30 Wie gingen die Lehrbetriebe in der Gastro Branche mit der Pandemie um?

11:00 Interview mit der Fleischfachfrau Annina Jenzer

12:00 Bundespräsident Guy Parmelin zur aktuellen Lehrstellensituation

13:00 Wie geht es den Jugendlichen während der Berufswahl?

13:30 Wie können Eltern ihre Kinder während der Berufswahl optimal unterstützen?

14:00 Schnupperlehre während einer Pandemie

15:00 Handwerker in der Pandemie: Leonhardt Spenglerei AG ermöglicht Einblicke

16:00 Next Generation 2021: Virtuelle Übungskonzerte

16:30 Regierungsrat Conradin Cramer (BS) und Regierungsrätin Monica Gschwind (BL) über die Berufsbildung in der Region Basel

18:00 – 19:00 The Y xperienZ: Die Jugendsendung nimmt drei spannende Berufe unter die Lupe: Gamedesigner:in, Stuntperformer:in, Foley Artist

Kontakt

redaktion@radiox.ch

061 500 24 00

Auch 27 weitere Radiostationen sind Teil des Radiotags 2021.

 

In Zusammenarbeit mit den Kantonen BL und BS und mit der Unterstützung von Berufsbildungplus.ch

Berufsbildungplus.ch
Berufsbildungplus.ch

Das gilt neu im Kanton Basel Stadt

Am Freitagnachmittag gab der Kanton Basel Stadt neue und einschneidende Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus bekannt. Diese gelten ab Montag 23. November für drei Wochen. Hier sind die Massnahmen im Überblick: von Marcello Capitelli

Schliessung von Restaurationsbetrieben

  • Restaurationsbetriebe sind für das Publikum geschlossen.
  • Davon ausgenommen sind Betriebs- und Schulkantinen, Gassenküchen und ähnliche Angebote, an Hotels angeschlossene Restaurants für Hotelgäste, Lieferdienste für Mahlzeiten, Take-Away einschliesslich Foodtrucks.
  • Das Take-Away-Angebot muss zwischen 23.00 Uhr und 05.00 Uhr eingestellt werden.

Schliessung von Einrichtungen im Sportbereich

  • Turnhallen, Hallenbäder, Tanzstudios, Fitness- und Wellnesszentren, Eissportanlagen und Innenräume von sonstigen Sportanlagen und Sportstadien, jeweils einschliesslich der Garderoben, sind geschlossen.
  • Zulässig ist die Nutzung von Turnhallen und Hallenbädern einschliesslich der Garderoben für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe für den obligatorischen und freiwilligen Schulsport sowie die Nutzung von Turnhallen ohne Garderoben für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe für alternativen Unterricht.
  • Professionelle Trainingsaktivitäten und Wettkämpfe sind weiterhin erlaubt.

Schliessung von weiteren Einrichtungen und Betrieben

  • Folgende öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe sind für das Publikum geschlossen:
  • Spielsalons und Casinos
  • Innenräume von Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen (namentlich Jugendtreffpunkte oder Bowling- und Billiardcenter)
  • Erotikbetriebe

Veranstaltungen

  • Frü Veranstaltungen gilt die Obergrenze von 15 Personen. Dies gilt für öffentliche und private Anlässe. Nicht mitzuzählen sind dabei Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, und Personen, die bei der Durchführung der Veranstaltung mithelfen. 
  • Vorbehalten bleiben die Ausnahmen in Art. 6c Covid-19-Verordnung besondere Lage (Abs. 2): Dazu gehören politische Versammlungen der Legislative auf eidgenössischer, kantonaler oder kommunaler Ebene (z.B. Landsgemeinde, Gemeindeversammlung, kantonale und kommunale Parlamente, Kommissionssitzungen), unaufschiebbare Versammlungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (z.B. der Kantone sowie der Landeskirche) sowie Versammlungen, die für die Funktionsfähigkeit von institutionellen Begünstigten notwendig sind (z.B. internationale Konferenzen).
  • Nicht als politische Versammlungen gelten Anlässe von politischen Parteien.