VenuX

Die Sendung

Im Sommer 2018 hat der RFV Basel eine Vorstudie veröffentlicht zum Frauenanteil in Basler Bands. Von 3'000 aktiven Mitgliedern waren damals gerade mal 10% weiblich. Diese Erhebung zeigt, dass der Handlungsbedarf riesig ist. Aber was sind konkrete Lösungsansätze? Einer davon ist sicher "Empowerment" junger Frauen*. 

VEnuX ist eine Porträtserie von Frauen* aus dem Musikbereich:

Durch ihre Geschichten werden dem Publikum spannende Impressionen von Alltags- und Lebensrealitäten von Frauen* im Musikbusiness geboten. VEnuX blickt hinter die Kulissen der Schweizer Musikszene – aus Sicht von Frauen*. Im Zentrum steht dabei der Gedanke des Empowerments, der Sichtbarkeit und der Förderung von Frauen* im Musikbusiness.

VEnuX steht als Podcast zur Verfügung.

Die Sendung wird vom RFV Basel präsentiert und freundlich von Helvetiarockt unterstützt. 

Weitere spannende Links: 

Music Directory (Helvetiarockt/CH)

Female Bandworkshops (Helvetiarockt/CH)

Diversity Roadmap (Helvetiarockt und Petzi/CH)

Keychange PRS Foundation (EU)

Verein Les Belles de Nuits (ZH)

Und hier noch ein neues Powerprojekt aus Basel/Ramallah: Kallemi - das sind Jasmin Albash (RK) und Jennifer Perez (La Nefera) aus Basel und Maysa Daw und Rasha Nahas aus Palästina. Die vier haben sich im April 2018 kennengelernt. Die vier erfahrenenen Musikerinnen arbeiten seither zum ersten Mal in einer reinen Frauenformation. Jasmin Albash erzählt davon in der ersten Ausgabe von VenuX (am 22. Mai 2019). 

Diese Fotos sind Symbolbilder für Frauen* in Basler Bands. Hinter der Kamera stand jeweils Radio X Fotograf Dominik Asche. 

"Die epidemiologische Lage ist nicht so, wie wir das wollten" - Alain Berset

Am 22. März sollen in der Schweiz die Coronamassnahmen gelockert werden. Die Anzahl Neuinfektionen nimmt allerdings in den letzten Tagen wieder zu. Wie weiter in der Coronakrise? Um 14:30 informiert der Bundesrat über die aktuelle Lage.  von Marcello Capitelli

Das schickt der Bundesrat in die Kantone

  • Private Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenräumen sind wieder 10 Personen erlaubt.
  • Veranstaltungen mit Publikum: draussen mit 150 (z.B Fussballspiele), drinnen mit 50 Personen (z.B Kinos). Zusätzlich gilt eine Beschränkung auf maximal ein Drittel der Kapazität des Veranstaltungsorts. Es gilt eine Sitz- und Maskenpflicht.
  • Andere Veranstaltungen: 15 Personen, wie etwa bei Führungen in Museen oder Treffen von Vereinsmitgliedern.
  • Restaurants sollen ihre Terrassen wieder öffnen können.
  • Sport und Kultur: auch für Erwachsene im Amateurbereich wird gelockert, für Einzelpersonen oder für Gruppen mit bis zu 15 Personen. Allerdings mit Abstand und Masken, wo möglich.
  • Präsenzunterricht an Hochschulen: Soll wieder möglich sein, allerdings Beschränkung auf 15 Personen, ebenso Masken- und Abstandspflicht.
  • Altersheime: Aufhebung der Maskenpflicht für geimpfte Bewohner.
  • Änderung der Quarantänepflicht: Geimpfte Personen, die Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten, müssen nicht in Quarantäne.
  • Der Bund übernimmt die Kosten aller Schnelltests, auch von allen asymptomatischen Personen.

Der Bundesrat hat diese Vorschläge zur Vernehmlassung an die Kantone geschickt. Wann und in welcher Form der zweite Öffnungsschritt erfolgen kann, sei wegen der heiklen epidemiologischen Lage offen. Der Bundesrat entscheidet am 19. März über die definitiven Lockerungsschritte vom 22.

Vorgaben für Öffnung am 22. März nicht erfüllt

Der Bundesrat hat die Lockerungsmassnahmen vom 22. März an Vorgaben gekoppelt. Sind diese nicht erfüllt, wird am 22. März nicht gelockert.

  • Die 14-Tage-Inzidenz beträgt aktuell 177.11. Diese muss laut Vorgaben am 17. März unter der 14-Tage-Inzidenz vom 1. März liegen (165.95). Der Richtwert erfüllt die Vorgabe nicht.
  • Der Anteil positiver Tests in den letzten 14 Tagen beträgt 4.86 Prozent. Der Richtwert erfüllt die Vorgaben (<5%).
  • Auf den Intensivstationen befinden sich 171 Patienten mit Covid-19. Der Richtwert erfüllt die Vorgaben (<250).
  • Der Mittelwert der letzten sieben Re-Werte beträgt 1.07. Der Richtwert erfüllt die Vorgaben (<1) nicht.