VenuX

Die Sendung

Im Sommer 2018 hat der RFV Basel eine Vorstudie veröffentlicht zum Frauenanteil in Basler Bands. Von 3'000 aktiven Mitgliedern waren damals gerade mal 10% weiblich. Diese Erhebung zeigt, dass der Handlungsbedarf riesig ist. Aber was sind konkrete Lösungsansätze? Einer davon ist sicher "Empowerment" junger Frauen*. 

VEnuX ist eine Porträtserie von Frauen* aus dem Musikbereich:

Durch ihre Geschichten werden dem Publikum spannende Impressionen von Alltags- und Lebensrealitäten von Frauen* im Musikbusiness geboten. VEnuX blickt hinter die Kulissen der Schweizer Musikszene – aus Sicht von Frauen*. Im Zentrum steht dabei der Gedanke des Empowerments, der Sichtbarkeit und der Förderung von Frauen* im Musikbusiness.

VEnuX steht als Podcast zur Verfügung.

Die Sendung wird vom RFV Basel präsentiert und freundlich von Helvetiarockt unterstützt. 

Weitere spannende Links: 

Music Directory (Helvetiarockt/CH)

Female Bandworkshops (Helvetiarockt/CH)

Diversity Roadmap (Helvetiarockt und Petzi/CH)

Keychange PRS Foundation (EU)

Verein Les Belles de Nuits (ZH)

Und hier noch ein neues Powerprojekt aus Basel/Ramallah: Kallemi - das sind Jasmin Albash (RK) und Jennifer Perez (La Nefera) aus Basel und Maysa Daw und Rasha Nahas aus Palästina. Die vier haben sich im April 2018 kennengelernt. Die vier erfahrenenen Musikerinnen arbeiten seither zum ersten Mal in einer reinen Frauenformation. Jasmin Albash erzählt davon in der ersten Ausgabe von VenuX (am 22. Mai 2019). 

Diese Fotos sind Symbolbilder für Frauen* in Basler Bands. Hinter der Kamera stand jeweils Radio X Fotograf Dominik Asche. 

Diese Massnahmen gelten neu

Bereits heute morgen hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt weitere Verschärfungen der Massnahmen angekündigt, welche ab morgen, dem 1. Dezember in Kraft treten sollen. Der Bundesrat hat nach seiner heutigen Krisensitzung Massnahmen in die Vernehmlassung gegeben. von Noemie Keller

21.11.30 Massnahmenverschärfungen BS und BL

Die beiden Basel verschärfen die Maskenpflicht.

Kantonale Massnahmen beider Basel

Ab Mittwoch, dem 1. Dezember, führen die beiden Basel zusätzliche Schutzmassnahmen für Veranstaltungen, Restaurationsbetriebe sowie für Innenräume von Einrichtungen und Betrieben in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport ein.

Bei Veranstaltungen und jeglichen Innenräumen in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport muss neu neben 3G auch eine Maske getragen werden. 

Von der Maskentragpflicht ausgenommen, sind Kinder unter 12 Jahren, sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen. Keine verschärfenden Massnahmen werden für private Veranstaltungen mit unter 30 Personen sowie für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, vorgesehen.

Das schlägt der Bundesrat vor

Es soll eine Ausweitung der Zertifikatspflicht im Innenbereich auf alle öffentlich zugängliche Veranstaltungen in Innenräumen, sowie auf alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten mit Laien in Innenräumen geben. Damit wäre die jetzt bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen aufgehoben. Bei privaten Treffen im Familien- und Freundeskreis im Innenbereich soll es künftig ab 11 Personen eine Zertifikatspflicht geben. Die Zertifikatspflicht bei Veranstaltungen im Freien soll ab 300 Personen gelten statt wie jetzt ab 1000. 

Weiter soll die Maskenpflicht auf alle öffentlich zugänglichen Innenbereiche ausgeweitet werden, auch auf solche, die sowieso nur mit Zertifikat zugänglich sind. In Restaurants, Clubs oder auch im Rahmen von Veranstaltungen soll eine Sitzpflicht für die Konsumation gelten. Kann bei Kultur- und Sportaktivitäten keine Maske getragen werden, sind Kontaktdaten zu erheben. 

Weitere Massnahmen wären, dass alle Schulen der obligatorischen Schule und der Sekundarstufe II verpflichtet werden, repetitive Tests anzubieten. Ausserdem soll die Gültigkeitsdauer der Testzertifikate angepasst werden. PCR-Tests sollen statt 72 Stunden, nur noch 48 Stunden gelten und Antigen-Schnelltests sollen von 48 Stunden auf 24 Stunden reduziert werden.

Für den Arbeitsplatz sieht der Bundesrat drei Varianten vor.

Variante 1: Es gilt Maskenpflicht für alle, die sich in Innenräumen mit mehreren Personen aufhalten.

Variante 2: Für alle Mitarbeitende, die weder geimpft noch genesen sind, besteht Home-Office-Pflicht. Falls das nicht möglich ist, müssen sie eine Maske tragen.

Variante 3: Es gibt eine generelle Home-Office-Pflicht. Falls das nicht möglich ist, besteht eine Maskenpflicht in Innenräumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten. Ausserdem müssen Betriebe repetitive Testungen für die Mitarbeitenden anbieten.